Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2011, S. 20 bis 21

Entrauchung – DIN EN 12101-9 und -10 und ihre Folgen

Regelgerecht rauchfrei

Im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Normen müssen auch Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWA) und andere für die Rauchfreihaltung zum Einsatz kommende Bauprodukte, wie Rauchschutzdruckanlagen, maschinelle Entrauchungsanlagen oder Rauchschürzen den Anforderungen der europäischen Normenreihe EN 12101 genügen.

Die Anforderungen der Normenteile 9 und 10 dieser Normenreihe sind als übergreifende Prüfanforderungen anzusehen, da sie die für vorgenannte Bauprodukte benötigten Steuerfunktionen einschließlich deren Versorgung mit Energie festlegen. Sobald die Übergangsfrist für beide Normenteile endet (frühestens 2012), müssen sämtliche in der EU in Verkehr gebrachten Energieversorgungen und Steuereinrichtungen, die für den Bereich RWA genutzt werden sollen, ein CE-Kennzeichen aufweisen.

Bestehende Normen als Grundlage

Bisher gab es für die beiden vorgenannten Bauprodukte keine gesetzlichen Anforderungen, da in der nationalen Normenreihe für Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 18232 keine Anforderungen an Steuer- und Energieversorgungseinrichtungen in eigenständigen Normenteilen definiert wurden. Dies wird sich nun durch die beiden europäischen Normenteile EN 12101-9 und -10 ändern. Für die Hersteller bedeutet dies, dass zukünftig sämtliche Steuer- und EV-Einrichtungen, die für den Betrieb von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung genutzt werden sollen, entsprechenden Prüfungen unterzogen werden müssen, um diese auf dem europäischen Markt platzieren zu können.

Als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der beiden Normenteile dienten übrigens die im Bereich der Brandmeldetechnik für Brandmeldezentralen und Energieversorgungseinrichtungen zur Verfügung stehenden Normenteile der Serie EN 54 einschließlich der jeweiligen VdS-Richtlinien.

Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzgebiete von Brandmeldesystemen und der Geräte zur Rauch- und Wärmefreihaltung mussten die RWA-Normenteile jedoch in geeigneter Weise angepasst werden: Hierzu zählt beispielsweise die Einführung geeigneter Umweltklassen. Diese ermöglichen es dem Hersteller, gezielt Geräte für unterschiedliche Einsatzbereiche – wie beispielsweise tiefe oder hohe Temperaturen oder für Bereiche mit korrosiver Atmosphäre – zu entwickeln.

Zahlreiche Anforderungen als Option

Ebenso mussten auch die in den einzelnen europäischen Ländern national bereits vorhandenen Anforderungen Berücksichtigung finden. Dies wurde zum Einen dadurch erreicht, dass viele Anforderungen als Option in die Normen aufgenommen wurden. Der Hersteller kann somit wählen, ob sein Gerät beispielsweise mit einer akustischen Alarmierung versehen sein soll oder nicht. Generell gilt dann aber auch, wenn diese Option vorhanden ist, müssen die dafür festgelegten Anforderungen eingehalten werden.

Bei Energieversorgungen kann der Hersteller entweder „fail safe“- oder „non fail safe“-Systeme entwickeln. Letztere verfügen über eine redundante Energiequelle und funktionieren auch dann noch, wenn im Fehlerfall einer Energiequelle ausfällt.

Da im Bereich der Rauch und Wärmefreihaltung und im Besonderen für die Steuerung von Geräten zur „natürlich wirkenden Rauch-und Wärmefreihaltung“ neben elektrischen Komponenten auch pneumatisch wirkende zum Einsatz kommen, werden in den Normen auch entsprechende Anforderungen beschrieben. Dies gilt sowohl für die Anforderungen an Steuereinrichtungen als auch für Energieversorgungseinrichtungen. Bereits seit 2006 ist es möglich, Energieversorgungen entsprechend den Normen DIN EN 12101-10 zu prüfen, Teil 9 liegt seit 2003 lediglich als Normenentwurf vor.

Kaum Änderungen für Hersteller VdS-anerkannter RWA

Für die Betreiber von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung bedeutet dies, dass nach einer Übergangsfrist nur noch CE-gekennzeichnete Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies wird für einige Hersteller, die bisher keine Prüfungen zur Erlangung eines Qualitätssiegels, wie zum Beispiel der VdS-Anerkennung, durchgeführt haben, mit signifikanten Änderungen einhergehen: Diejenigen müssen nun ihre Bauteile und Geräte (nach)prüfen lassen. Insgesamt wird erhofft, dass ein Umdenken aller Beteiligten stattfindet, hin zu mehr Qualität.

Für die Hersteller von bereits VdS-anerkannten Geräten ändert sich hingegen nicht viel, da die Geräte schon entsprechenden Prüfungen unterzogen wurden. Zudem bauen die Anforderungen der Normen EN 12101-9 und -10 durch die Mitgliedschaft der VdS-Experten in allen national wie europaweit relevanten normensetzenden Gremien auf den Anforderungen der VdS-Richtlinien für elektrische Bauteile VdS 2581 und VdS 2593 auf. Neben vorgenannten Richtlinien stehen natürlich auch entsprechende Richtlinien für pneumatisch wirkende Bauteile zur Verfügung.

Alwine Hartwig, Produktbeauftragte für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei VdS (Vertrauen durch Sicherheit)

Text: sicherheit.info

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