Archiv für die Kategorie „Aufzugsschachtentrauchung“
Die wirtschaftliche Alternative zu Ansaugsystemen im Aufzugsschacht…
Donnerstag, 26. Januar 2012FeuerTRUTZ: Feuertaufe erfolgreich bestanden
Montag, 21. März 2011Die FeuerTRUTZ, erste Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, erlebte vom 15. bis 16. März 2011 ihre Feuertaufe: 108 Aussteller, 35 Expertenvorträge sowie ein fachspezifisches Rahmenprogramm lockten aus dem Stand über 2.300 Messe- und Kongressbesucher zum Dialog nach Nürnberg. Dort konnten sie sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Das Thema des Brandschutzkongresses, “Brandschutz in Sonderbauten”, traf offensichtlich den Nerv der Branche.
Praxisrelevante Informationen online
Dienstag, 1. Februar 2011
Die Homepage des Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) bietet Errichtern, Fachhandwerkern und Planern aus dem Bereich Brandschutz jetzt auch praxisrelevante Informationen zu maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA), zur Entrauchung von Garagen und Aufzugsschächten sowie zu Rauchschutz-Druckanlagen (RDA).
Die entsprechenden Seiten mit Produktbeispielen, Hinweisen zur Projektierung, Inbetrieb- und Abnahme, Pflege, Wartung und zum Einbau der Anlagen sowie Links zu den Herstellern können auf der Homepage unter der Rubrik “RWA” aufgerufen werden.
Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten
Dienstag, 27. Juli 2010lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den
„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.
http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf
Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.
Punktrauchmelder im Liftschacht
Dienstag, 9. Februar 2010Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:
„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..
Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.
Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.
Samstag, 9. Januar 2010
Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.
Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.
Liftschachtentrauchung versus Rauchdetektion im Liftschacht
Mittwoch, 9. September 2009
Rauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.
Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.
Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?
Mittwoch, 9. September 2009Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Funktionsvideo: Die Entrauchnung von Aufzugsschächten mit LiSE
Montag, 10. August 2009
Hier können Sie das Funktionsvideo des Systems LiSE anschauen.
Weitere Infos finden Sie auf dieser Website.
Wirtschaftliche Entrauchung von Aufzugsschächten mit LiSE
Donnerstag, 25. Juni 2009
Brandschutz für Liftanlagen unter Einhaltung der Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) ist ein wichtiges Thema, mit dem sich die Produktentwickler verschiedener Herstellerfirmen seit einiger Zeit intensiv beschäftigen. Dabei ist die seit der Einführung der EnEV im Jahre 2002 dauerhaft angebrachte Öffnung in den Schächten, wie man sie häufig noch vorfindet, nicht mehr statthaft.
Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig sind. In Deutschland setzen die Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen bisher vorwiegend auf die Ansaugmethode, bestehend aus einem Rohrsystem mit entsprechendem Zubehör zur Heranführung von Brandrauch an die RWA-Zentrale. Doch es gibt inzwischen auch wirtschaftlichere Alternativen!
