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Fachartikel – Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014

Dienstag, 13. Januar 2015

Eine vereinfachte Industriebauweise vereinfacht den Brandschutz. (Bild: Siewert)

Brauchbare Grundlage

Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014 (MindbauRL 2014) soll den Planern, Genehmigungsbehörden und Errichtern sowie den Bauherren beziehungsweise Nutzern eine einheitliche Rechtsgrundlage und damit mehr Klarheit bieten. Dabei werden die öffentlich relevanten Schutzziele Personenschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz und Sachwertschutz umgesetzt.

Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten und Gütern dienen. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Mindest-anforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an die

  • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
  • die Brennbarkeit der Baustoffe