Artikel-Schlagworte: „CE-Zeichen“

Europäische Bauproduktenverordnung

Montag, 1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Freitag, 21. August 2009

Ab dem 1. September 2006 gilt das CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA). Das bekannte Prüfverfahren für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 Teil 3 wird ab diesem Zeitpunkt durch das neue europaweit gültige Prüfverfahren nach DIN EN 12101 Teil 2 ersetzt.

Neu ist, dass nicht mehr Einzelkomponenten beispielsweise Antriebe, sondern die Funktionsweise kompletter Elemente geprüft und bewertet werden.

Die DIN EN 12101 Teil 2 stellt an die Prüfung und Klassifizierung von NRA folgende Anforderungen:

1. Größe der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
2. Funktionssicherheit, beispielsweise Öffnung unter Schneelast oder bei tiefen Temperaturen
3. Wärmebeständigkeit gegen hohe Temperaturen
4. Brandverhalten
5. Standsicherheit unter Windlast
6. Öffnungsmechanismus
7. Auslöseelement und Auslöseeinrichtungen
8. Temperatur der thermischen Auslöseeinrichtung.