Rauchmelder in Aufzugsschächten


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Die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) hat zum Thema Aufzugsschacht-Entrauchung ein Gutachten erstellt und den Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten praxisrelevant geprüft. In der Stellungnahme wird unter Berücksichtigung von aktuellen Normen und VdS-Richtlinien auf den sachgerechten Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten hingewiesen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahme der DEKRA vom 24.02.2010:
1. Punktförmige Rauchmelder in Aufzugsschächten sind zurzeit aufzugfremde Einrichtungen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, der TRA 200 und der DIN EN 81-1 und -2.
2. Der Einsatz von Rauchmeldern ist entsprechend der Norm VDE 0833-2 (06.2009) zu planen. Als Rauchmelder bei Raumhöhen über 12 Metern müssen gemäß Punkt 6.1.5.3 (Tabelle 1) Ansaug-rauchmelder nach DIN EN 54-20 verwendet werden.

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten nur auf einen Rauchmelder in einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht wird im Gutachten leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt. Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird. Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System von STG-BEIKIRCH mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte, wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten Transparenz im Markt bei.

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