Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Um ein Höchstmaß an Sicherheit der RWA zu gewährleisten, sind eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingend notwendig.
Verschiedene gesetzliche Regelungen, z.B. die DIN 18232-2, die Arbeitsstättenrichtlinien A1.6 und A1.7 sowie die Musterbauverordnung (MBO), schreiben die regelmäßige Überprüfung entsprechend der Herstellerangaben, i.d.R. jedoch mindestens einmal jährlich, vor. Eigentümer und Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
Für eine behördliche Prüfung oder im Schadensfall kann beispielsweise ein Prüfplan mit den Befunden der letzten Wartung, ausgestellt vom ausführenden Fachbetrieb, als Nachweis dienen. Grundsätzlich werden im Zuge der Wartung und der Instandhaltung alle durchgeführten Maßnahmen sowie Prüfergebnisse detailliert dokumentiert.
Bei der Auswahl der Wartungsfirma empfiehlt der Fachverband für Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE) auf wichtige Kriterien zu achten, wie z.B. den Sachkundenachweis für RWA, den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie die Verfügbarkeit von Original- oder anerkannten Zubehörteilen. Zudem ist es aus Versicherungsschutz- und Haftungsgründen ratsam, einen Wartungsvertrag mit der ausgewählten Fachfirma abzuschließen.
Broschüre „RWAspezial“ kostenlos downloaden.
Quelle: Verband für Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE)
Schlagworte: Der Verband Fensterautomation und Entrauchung, DIN 18232-2, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, VFE, Wartung