Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.
Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.
Sicherstellen der Selbstrettung
Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).
Detektion
Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).
Alarmierung
Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.
Flucht
Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.
Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.
Peter Krapp und Heinrich Herbster
(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings
Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI
Schlagworte: Brandschutz, Sicherheit, ZVEI