Rauchmelder obligatorisch in Neu- und Umbauten

Seit dem 1. Januar 2017 ist es erstmals in ganz Deutschland Pflicht, bei Neu- oder Umbauten von Wohnungen und Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Bosch bietet dazu eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an.
Bis spätestens 31. Dezember 2020 müssen auch bestehende Wohnungen (Ausnahme ist aktuell noch das Bundesland Sachsen) nachgerüstet werden. Einheitlich festgelegt ist, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Für den Einbau dieser Melder ist flächendeckend der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Von Land zu Land unterschiedlich ist geregelt, ob Eigentümer oder Mieter zur Wartung verpflichtet werden.

Bosch bietet eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an, beispielsweise die Rauchmelder der Serie Ferion. Sie warnen frühzeitig und lautstark bei der Erkennung von Rauch. Bei Dunkelheit oder starker Rauchentwicklung hilft eine in den Melder eingebaute Hinweisleuchte, den Weg aus dem Raum und der Wohnung zu finden. Die Variante Ferion 5000 OW überträgt zusätzlich das Alarmsignal per Funk an alle weiteren installierten Melder und warnt so auch Personen in entfernt gelegenen Räumen. Die Funktionsfähigkeit ist über einen großen Testknopf einfach zu testen. Bosch gewährt auf die Rauchwarnmelder der Serie Ferion eine zehnjährige Produktgarantie. Die hochwertige, fest eingebaute Energieversorgung ist für eine Einsatzdauer von diesen zehn Jahren ausgelegt, damit entfällt ein frühzeitiger Batteriewechsel in der Regel.

Außerdem bietet Bosch auch sogenannte smarte Rauchmelder im Bosch Smart-Home-System an. Diese werden über eine App in Betrieb genommen und bedient. Rauchentwicklung melden sie vor Ort per Signalton und unterwegs erfolgt die Benachrichtigung per App – die Rauchalarme werden somit an die Smartphones der Benutzer weitergeleitet. Der Funktionsumfang des ab Mitte des Jahres erhältlichen Twinguards von Bosch, ebenfalls ein smarter Rauchwarnmelder, geht darüber noch hinaus. Der Twinguard misst neben der Raucherkennung über einen Luftgütesensor zusätzlich kontinuierlich die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftreinheit. Mittels einer App haben Nutzer Zugriff auf die Luftgüte-Werte und können unter anderem noch den Zustand der Batterien überprüfen.

Text:Sicherheit.info

Schlagworte:

1 Kommentar zu „Rauchmelder obligatorisch in Neu- und Umbauten“

  1. Toller Beitrag. Anzumerken wäre eventuell noch, dass die Rauchmelderpflicht nicht einheitlich gilt, sondern in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert ist. Hier gibt es dann Unterschiede je nach Bundesland im Ausstattunggard der Wohnungen und Häuser.

    Liebe Grüsse aus Wandlitz

Kommentieren