Rauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.
Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.
Schlagworte: Aufzugsschachtentrauchung, Liftschachtentrauchung, NRA Natürliche Rauchabzugsanlage, Rauchdetektion, RDA Rauchschutz-Druck-Anlagen, Zuluft
Es ist richtig dass der baurechtliche Ausdruck „Aufzugsschacht“ ist.
„Liftschacht“ ist eine andere marktübliche Ausdrucksform.
Beispiel: Die allgemein bekannten und verbreiteten Begriffe „RWA“ und „RDA“, werden in den Bauordnungen auch nicht so benannt.
Über die Gewährleistung einer sicheren Rauchdetektierung im Aufzugsschacht mit punktförmigen Rauchmeldern gibt es aktuelle Prüfungen und Rauchversuche, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen (Stellungnahme STET-FR-2008-10 vom TÜV Nord).
Dort finden Sie nähere technische Angaben, wie auch Systeme mit punktförmigen Rauchmeldern funktionieren.
Ziemlich oberflächlicher Artikel – wenn Sie so Anlagen konzipieren na dann gute Nacht bei der Abnahme.
1) Erstmal zur Begrifflichkeit, es heisst immer noch Aufzugsschacht und nicht Liftschacht.
2) Eine sichere Rauchdetektion in einem Aufzugsschacht ist durch punktförmige Rauchmelder nicht gegeben. Dies geht teilweise auch schon nicht aufgrund der Schachthöhen oder Schachtgrößen. Besser ist es ein RAS (Rauchansaugsystem) über die gesamte Schachthöhe zu installieren.
3) Raucharme Zonen im normalen Aufzugsschacht sind bauaufsichtlich nicht gefordert.
4) Für Feuerwehraufzüge ist eine Rauchfreihaltung gefordert, hierfür werden RDA-Anlagen eingesetzt, inkl. Schleusendruckbelüftung etc.