Artikel-Schlagworte: „NRA Natürliche Rauchabzugsanlage“

Der RDA-Arbeitskreis

Freitag, 24. Oktober 2014

Bereits seit Ende der 90er Jahre gibt es den RDA-Arbeitskreis, dessen Mitglieder aus führenden Unternehmen der Branche kommen.
Die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen, so dass für den Leitfaden die Belange zur Planung, Inbetriebnahme, Montage und Abnahme berücksichtigt werden.
Diese Experten haben es sich zur Aufgabe gemacht, aufzuklären und zu informieren.
Wofür steht eigentlich RDA und wozu werden diese Rauchschutz-Druck-Anlagen benötigt? Das und mehr erfahren Sie unter www.rda-arbeitskreis.de
Rainer_Schulze_STG_BEIKIRCH_2014
Rainer Schulze, Produktmanager von STG-BEIKIRCH ist seit Jahren in diesem Arbeitskreis aktiv und wurde nun einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt.
Sein Vorgänger Herr Esser (TÜV Rheinland) und auch Herr Tönnes (Feuerwehr Frankfurt) gehen in den wohlverdienten Ruhestand, stehen aber weiterhin beratend zur Verfügung.
Diese Veränderungen im Vorstand wurden zum Anlass genommen, neu zu wählen und den Arbeitskreis neu zu organisieren. Neben Herrn Schulze bleibt Herr Katemann (DEKRA) zweiter Vorsitzender.

Wir gratulieren unserem Herrn Schulze und unterstützen ihn gerne bei dieser wichtigen Arbeit.

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Kalkulator für Rauchabzugsflächen in Dächern

Donnerstag, 5. Juli 2012

Rauchabzugsflächen in Dächern

DIN  18232-2:2007-11 gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Außerdem gibt diese Norm informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Die DIN enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. (Quelle: DIN 18232-2:2007-11, DIN Deutsches Institut für Normung e. V.)
Mit dem Kalkulator können Sie die Werte der Tabelle 3 „Notwendige Rauchabzugsfläche Aw in m2 je Rauchabschnitt“ ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass das Berechnungstool keine komplette Berechnung der notwendigen Rauch- und Wärmeabzugsfläche nach DIN 18232-2 darstellt. Es werden nur die Rechenergebnisse der Tabelle 3 aus der DIN 18232-2 ausgewiesen.
Der Kalkulator kann nicht berücksichtigen, ob der ermittelte Wert für ein bestimmtes Objekt zutreffend ist (weil z.B. die zulässige Größe oder die Seitenlänge eines Rauchabschnittes überschritten wurde). Er sollte deshalb nur zur Bewertung von Zwischenergebnissen, nicht aber als Ersatz einer vollständigen Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232-2 verwendet werden.

Hier gehts zum Kalkulator .

Text: Feuertrutz

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur „Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)“ berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Kraftbetätigte Fenster gelten als Maschinen; RWA-Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller sind demnach Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster beim Einbau zusammenführen. Sie haben durch eine Risikobeurteilung die geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermitteln und beim Einbau zu berücksichtigen. Das Merkblatt stellt relevante EG-Richtlinien dar und gibt Hilfestellung für die Abgabe einer EG-Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Das Merkblatt 82009 enthält eine ZVEI-Richtlinie für die „Instandhaltung für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)“. Es beschreibt auf 20 Seiten detailliert Sichtkontrolle, Wartungsintervalle, Instandsetzungsmaßnahmen sowie erforderliche Qualifikation und Kompetenznachweise der Instandhalter. Darüber hinaus gibt das Merkblatt Hinweise auf ergänzende Richtlinien und erläutert die Pflichten von Betreibern und Instandhaltern. Es erläutert die Anforderungen für das Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Errichter RWA“ sowie für das neue Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Instandhalter RWA“. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 14,90 Euro.

Das zwölfseitige Merkblatt 82012 „Schnittstellenbeschreibung für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)“ vermittelt zwischen den Facherrichtern von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) und dem Metallbaugewerk. Es verdeutlicht Fachplanern und Facherrichtern, Metall- und Fassadenbauern, ausschreibenden Stellen, Herstellern von Komponenten und NRWG sowie Installateuren für elektrische Leitungsanlagen die Anforderungen an Übergabepunkte, Konformitätserklärung und Gewährleistung. Das Merkblatt wird gemeinsam vom ZVEI und dem Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) veröffentlicht. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Text: ZVEI

Liftschachtentrauchung versus Rauchdetektion im Liftschacht

Mittwoch, 9. September 2009

Strichmannchen_konfusRauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.

Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.

NRA Natürliche Rauchabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden.
Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren  den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden.
Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) werden die abzuleiteten Gase durch nachströmende Luft
ersetzt. Dieses wird über Öffnungen in der Fassade realisiert. Hier ist es in der Regel erforderlich,
die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.

NRAPiktogramm RWA

RWA Einführung

Sonntag, 12. Juli 2009

Warum RWA ?

Weil 90% der Brandopfer Rauchopfer sind!

Ein baulicher Schutz nicht immer ausreichend ist!

Feuer kann eingedämmt werden, jedoch nicht der Rauch!

Die Aufgaben einer RWA

Menschenleben schützen durch  Rauchabführung

Löscharbeiten erleichtern durch gezielten Brandangriff

Verringerung von Brandfolgeschäden

Die unterschiedlichen Systeme

RWA Der Oberbegriff bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.

NRA Als natürliche Rauchabzugsanlage wird eine RWA bezeichnet, wenn ihre Funktion auf dem thermischen Auftriebsprinzip beruht (z. B. bei Lichtkuppeln, Jalousien, Fenster im Dach und in der Fassade).

 NRWG  Das natürliche Rauchabzugsgerät wird in der Gebäudeaußenhülle eingesetzt (z. B. Lichtkuppeln im Dach, Fenster in der Fassade).

RDA Zur Rauchfreihaltung in innenliegenden Treppenhäusern durch eine Rauchschutz-Druck-Anlage.

MRA  Als maschinelle Rauchabzugsanlage wird eine RWA bezeichnet, wenn ihre Funktion mit motorischem Antrieb erfolgt (z. B. mit Brandgasventilatoren).

RWG Ein Rauch- und Wärmeabzugsgerät ist das Element inkl. der Öffnungssysteme, das die Öffnung in Dach oder Wand zum Ableiten von Rauch nach aussen freigibt

FAQ’s EN 12101-2

Donnerstag, 9. Juli 2009

 

Fassadenfenster

Wer darf am Schüco RWA -System die nötigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen?

“Die EN schreibt keine zwingenden Vorgaben für den Ausführenden vor. Sie verlangt aber, dass ausschließlich Original Ersatzteile verwendet werden.       Herr Porombka / Schüco

 

Wer ist für die Vergabe des CE-Zeichens verantwortlich?

“Im Gegensatz zum früher üblichen ABP, was für Rauchabzüge von der MPA Dortmund ausgestellt wurde, wird das CE-Zeichen zukünftig von jedem NRWG -Hersteller in Eigenverantwortung selbst ausgestellt. Dieses ist eines der wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen nationalen und der zukünftig europäischen Regelung.” Herr Konrath / IFI        Herr Porombka / Schüco

 

Wo steht dass, das ich die EN121 01-2 anwenden muss?

 Damit das CE-Zeichen weiter Gültigkeit behält. Zur Sicherstellung einer Mindestqualität der Wartungsarbeit ist es darüber hinaus empfehlenswert, die VdS Richtlinie 2133 und 3440 zu beachten.” Herr Hegger / FVLR

 

Welche Voraussetzungen muss ein Metallbauunternehmen mitbringen um das Schüco RWA -System einsetzen zu dürfen?

“Die Fremd- und Eigenüberwachung erfolgt durch notifizierte Stellen. Dieses Verfahren ist z.B. bereits seit längerer Zeit für die Hersteller von Brandschutztüren gängige Praxis.”        Herr Porombka / Schüco

 

Bin ich als Architekt durch diese Norm bei der Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt?

“In keinster Weise, denn alleine Schüco hat bis heute für über 80% aller Profiltypen und über 17 verschiedene Fensterarten die Zulassung nach EN12101-2 durchgeführt. Alle Profiloberflächen und nahezu alle Glasarten sind einsetzbar. Damit ist die Kreativität auch in Zukunft sichergestellt.”

 

 

 Welche Gläser können für Schüco RWA-Systeme verwendet werden?

“Glas ist für die Gestaltung und Funktion eines Gebäudes ein wichtiger Bestandteil. Schüco hat deshalb unterschiedlichste Glaskombinationengeprüft. Diese reichen von Float über ESG, TVG und VSG Gläser. Kombinationen von Wärme-, Schall- und Sonnenschutzgläser sind somit möglich. Nicht vorgeschrieben dagegen ist ein bestimmter Glashersteller.” 

 “Siehe Bundesgesetzblatt vom März 2003.”   Herr Hegger / FVLR

 

Was passiert, wenn ich Komponenten austausche?

“Sie verlieren die Zulassung des gesamten Systems. Sie sind nur durch originale Teile austauschbar. Komponenten sind nicht austauschbar. Die Komponenten sind ausschließlich innerhalb des Systems nach Herstellerangaben auszutauschen.”    Herr Schello / STG-BEIKIRCH