Artikel-Schlagworte: „NRA Natürliche Rauchabzugsanlage“

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur “Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)” berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Liftschachtentrauchung versus Rauchdetektion im Liftschacht

Mittwoch, 9. September 2009

Strichmannchen_konfusRauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.

Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.

NRA Natürliche Rauchabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden.
Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren  den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden.
Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) werden die abzuleiteten Gase durch nachströmende Luft
ersetzt. Dieses wird über Öffnungen in der Fassade realisiert. Hier ist es in der Regel erforderlich,
die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.

RWA Einführung

Sonntag, 12. Juli 2009

Warum RWA ?

Weil 90% der Brandopfer Rauchopfer sind!

Ein baulicher Schutz nicht immer ausreichend ist!

Feuer kann eingedämmt werden, jedoch nicht der Rauch!

Die Aufgaben einer RWA

Menschenleben schützen durch  Rauchabführung

Löscharbeiten erleichtern durch gezielten Brandangriff

Verringerung von Brandfolgeschäden

Die unterschiedlichen Systeme

RWA Der Oberbegriff bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.

FAQ’s EN 12101-2

Donnerstag, 9. Juli 2009

 

Fassadenfenster

Wer darf am Schüco RWA -System die nötigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen?

“Die EN schreibt keine zwingenden Vorgaben für den Ausführenden vor. Sie verlangt aber, dass ausschließlich Original Ersatzteile verwendet werden.       Herr Porombka / Schüco

 

Wer ist für die Vergabe des CE-Zeichens verantwortlich?

“Im Gegensatz zum früher üblichen ABP, was für Rauchabzüge von der MPA Dortmund ausgestellt wurde, wird das CE-Zeichen zukünftig von jedem NRWG -Hersteller in Eigenverantwortung selbst ausgestellt. Dieses ist eines der wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen nationalen und der zukünftig europäischen Regelung.” Herr Konrath / IFI        Herr Porombka / Schüco