Punktrauchmelder im Liftschacht

Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:

„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..

Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.

Fahrkorb-LiSE

Schlagworte: , , ,

3 Kommentare zu „Punktrauchmelder im Liftschacht“

  1. Sehr geehrter Herr Lehnasch
    Schauen Sie einmal auf die Seite http://www.lift-smoke-free.de.
    Dort finden Sie im Bereich „download“ ein interessantes Gutachten der DEKRA zu diesem Thema.
    Mit freundlichem Gruß
    Kurt Seifert

  2. Guy Stamet sagt:

    Sehr geehrter herr Lenasch,

    Im Aufzugsschacht gibt es in der Tat zum heutigen Wissensstand und Stand der Technik mehr als nur die Rauch- oder Wärmeableitung zu berücksichtigen. Die eigentliche obligatorische Lüftung der Aufzugskabine nach 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) muss auch berücksichtigt werden. Leider wird diese neue jedoch sehr ernsthaft Problematik noch sehr oft vernachlässigt und mit den gängigen Anwendungen für Treppenhäuser vermischt.
    Insbesondere in energetisch hochwertig gebauten Immobilien können wegen der Luftdichtheit der Gebäudeaussenhülle neue nicht erwartete sicherheitsrelevante Probleme, im Pannanenfall mit Personeneinschluss und für das Wartungspersonal im Schachtkopf, auftreten. Es kann in solchen Immobilien wegen der Luftdichtheit zu einem Einbruch der Thermik im Aufzugsschacht, beziehungsweise einem thermischen Ausgleich zwischen Aufzugsschacht und Treppenhaus kommen. Ist dies der Fall, so besteht kein Luftzug längs der im Pannenfall mit Personeneinschluss blokierten Aufzugskabine und die lebenswichtige Lüftung der Kabine kann nicht mehr gewährleistet werden! Schlimmer noch, bei der Öffnung der Lüftungsklappen ist der Aufbau einer Thermik durch Kamineffekt nicht gewährleistet! –> In einer leeren Flasche entsteht kein Sturm beim Öffnen!
    …..

    MFG

    Guy Stamet

  3. Stefan Lehnasch sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin jetzt seit ca. 6 Jahren im vorbeugenden Brandschutz tätig und habe mich in dieser Zeit auf Türfeststellanlagen und RWA-Anlagen spezialisiert.
    Bisher habe ich diverse RWA-Anlagen in Treppenhäusern, Lagerhallen usw. gebaut und gewartet. Jetzt soll ich in den Genuß kommen eine Liftschachtentrauchung zu bauen. Bei dem Bau soll Ihr Produkt verwendet werden.

    Nun meine eigentliche Frage, was habe ich hierbei zu beachten?

    Die Funktion und das Prinzip von Fahrstuhlschachtentrauchung habe ich verstanden, da einmal bei einer Wartung iner solchen Anlage (allerdings D&H) dabei war. Auf Ihrer Seite konnte ich entdecken, dass Sie mit einem anderen System arbeiten und das es keine spezielle Norm hierfür gibt.
    Mein Disponent vergleicht die Fahrstuhlschachtentrauchung mit einer normalen Treppenhausanlage, wobei ich Ihm erklärt habe, dass dem nicht so sein kann. Da gibt es bestimmt einiges was wir beachten müssen und zwar nicht nur, dass der Fahrstuhl auch bedient werden muß.

    Braucht man eigentlich für diese Arbeiten einen speziellen Sachkundenachweis?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Lehnasch

Kommentieren