Punktrauchmelder im Liftschacht

Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:

„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..

Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.

Fahrkorb-LiSE

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2 Kommentare zu „Punktrauchmelder im Liftschacht“

  1. Sehr geehrter Herr Lehnasch
    Schauen Sie einmal auf die Seite http://www.lift-smoke-free.de.
    Dort finden Sie im Bereich „download“ ein interessantes Gutachten der DEKRA zu diesem Thema.
    Mit freundlichem Gruß
    Kurt Seifert

  2. Stefan Lehnasch sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin jetzt seit ca. 6 Jahren im vorbeugenden Brandschutz tätig und habe mich in dieser Zeit auf Türfeststellanlagen und RWA-Anlagen spezialisiert.
    Bisher habe ich diverse RWA-Anlagen in Treppenhäusern, Lagerhallen usw. gebaut und gewartet. Jetzt soll ich in den Genuß kommen eine Liftschachtentrauchung zu bauen. Bei dem Bau soll Ihr Produkt verwendet werden.

    Nun meine eigentliche Frage, was habe ich hierbei zu beachten?

    Die Funktion und das Prinzip von Fahrstuhlschachtentrauchung habe ich verstanden, da einmal bei einer Wartung iner solchen Anlage (allerdings D&H) dabei war. Auf Ihrer Seite konnte ich entdecken, dass Sie mit einem anderen System arbeiten und das es keine spezielle Norm hierfür gibt.
    Mein Disponent vergleicht die Fahrstuhlschachtentrauchung mit einer normalen Treppenhausanlage, wobei ich Ihm erklärt habe, dass dem nicht so sein kann. Da gibt es bestimmt einiges was wir beachten müssen und zwar nicht nur, dass der Fahrstuhl auch bedient werden muß.

    Braucht man eigentlich für diese Arbeiten einen speziellen Sachkundenachweis?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Lehnasch

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