Archiv für die Kategorie „Fachartikel“

Bauliche Voraussetzungen für sichere RDAs Ein Gespräch mit Klaus Tönnes, Brandoberamtsrat der Feuerwehr Frankfurt/Main

Montag, 4. November 2013

Herrn Oberamtsrat Tönnes Foto: Karl H. WarkentinMit zunehmender Gebäudehöhe nehmen die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu. Welche wichtigen Schritte bereits in der frühen Planungsphase des Gebäudeentwurfs nötig sind, wollten wir
im Interview mit Herrn Oberamtsrat Tönnes von der Frankfurter Feuerwehr erfahren. Er ist seit 2001 in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen an Brand-, Unfall- und sonstigen Einsatzstellen in der Führungsebene B-Dienst sowie Mitarbeiter im Katastrophenschutzstab. Darüber hinaus ist Tönnes Mitglied im Arbeitskreis RDA (Anwenderleitfaden für Rauchschutz-Druckanlagen).

Herr Tönnes, welche Grundvoraussetzungen müssen aus Ihrer Sicht in der Baukörpergeometrie der Hochhaus-Architektur beachtet werden, um die heutigen RDA-Maßstäbe zu erfüllen? Wichtig ist bei der Planung von Hochhäusern vor Allem das Berücksichtigen der Zuluft- und Abströmschächte in der Gebäudegeometrie, da das nachträgliche Einfügen in den Gebäudekörper zu erheblichen Mehraufwänden und damit zu unkalkulierbaren Zusatzkosten führt. Ähnliches gilt auch für die Abströmung über die Fassade. Standardrezepte gibt es hierfür nicht, stattdessen müssen Architekten und technische Planer ein Konzept entwickeln, aus der dann die ideale Gebäudegeometrie entsteht, die natürlich auch die Anforderungen des Statikers an das Gebäude erfüllen muss. Alle Sachverständigen zum Brandschutz müssen so früh wie möglich in die Planungsphasen der Projektplanung einbezogen werden. Nur so kann vermieden werden, dass mit großem Kosten- und Zeitaufwand nachträglich Öffnungen für die Schächte in den bereits betonierten Gebäudekörper eingebracht werden müssen.

Frage:
Welches sind die heutigen Maßstäbe bzw. Bauordnungen und technischen Regelwerke, die beim Hochhausbau in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen?
Das ist in erster Linie die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern, also die sogenannte Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) in ihrer Fassung vom April 2008 mit den landesspezifisch eingeführten Erläuterungen. Auch Leitfäden und Merkblätter entsprechender Verbände und Arbeitskreise können heran gezogen werden. Diese haben aber keine Rechtsgültigkeit, es sei denn, sie sind eine eingeführte Regel des jeweiligen Bundeslandes.

Frage:
Welche Umwelteinflüsse sind in der Planung zu berücksichtigen?
Windströmungen um ein Gebäude bspw. haben einen großen Einfluss auf die Anordnung der Abströmungen, wie wir aus Windgutachten wissen. Es kann möglicherweise sein, dass eine Fassadenabströmung auf Grund möglicher Windverhältnisse und der
Gebäudegeometrie nicht realisierbar ist. Wichtig ist also immer eine Strömungssimulation im Windkanal, denn der Wind kann entscheidend sein bei der Frage, ob eine Fassadenabströmung oder eine Schachtabströmung einzusetzen ist. Ein Windgutachten sollte bei Gebäuden ab einer Höhe von 60 m auf jeden Fall vorgesehen werden. Wer simuliert, hat eine sehr hohe Planungssicherheit und damit die Gewissheit, dass sein Gebäude zum gewünschten Zeitpunkt in Betrieb gehen kann. Aber auch die Nachbarbebauung und resultierende Gefährdungsszenarien daraus, wie sie beispielsweise durch eine Chemiefabrik in der Nähe entstehen können, sollten unbedingt berücksichtigt werden, obwohl das Baurecht lediglich das Gebäude an sich betrachtet und nicht über die Grundstücksgrenze hinaus mögliches Gefahrenpotenzial berücksichtigt. Danach wird die RDA nur für das Gebäude selbst gebaut, nicht für äußere Einflüsse. Und nicht zuletzt spielen natürlich auch klimatische Einflüsse von Sommer und Winter, also etwa zu erwartende minimale und maximale Außentemperaturen bei der RDA-Planung eine Rolle.

Lebensgefahr besteht meist nicht durch die eigentlichen Flammen, sondern durch freiwerdende toxische Gase sowie die Rauchentwicklung. Foto: Yuriy Galov, Dreamstime.com

Frage:
Können diese thermischen Einflüsse durch passive bzw. aktive Anlagen ausgeglichen werden und wo sind die Grenzen?
Bei klassischen, passiven Anlagen ist der Einsatz auf bestimmte Gebäudehöhen begrenzt. Bei Gebäuden über etwa 60 bis 65 m Höhe oder auch niedrigeren Gebäuden mit einer komplexen Gebäudegeometrie werden dynamisch, also aktiv geregelte RDA-Systeme in der Regel unverzichtbar, da die Wahrscheinlichkeit, dass barometrisch geregelte Klappen ab einer bestimmten Bauwerkshöhe noch zuverlässig funktionieren, abnimmt. Aktiven Anlagen gehört also nach Meinung von Fachleuten eindeutig die Zukunft, denn durch aktive Anlagen ist eine Regelung ohne weiteres für jede Gebäudehöhe realisierbar, so dass ein konstanter Hüllflächendruck im Sicherheitstreppenraum und im Feuerwehrfahrstuhlschacht über die gesamte Bauwerkshöhe immer gewährleistet werden kann. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes legen wir von der Feuerwehr Frankfurt großen Wert darauf, dass in der Planungsphase entsprechende Lüftungssachverständigeinvolviert sind.

Frage:
Welche Inhalte muss ein Brandschutzkonzept beinhalten, damit strömungstechnisch alle Voraussetzungen erfüllt werden?
Es muss eine klare Aussage über die Parameter getroffen werden, welche Strömungsgeschwindigkeiten und Türöffnungskräfte nach MHHR 6.2.2 und 6.2.4 erreicht werden und wie das Schutzziel bei eventuell beabsichtigter Abweichung von der MHHR dennoch sicher gestellt wird.

Frage:
Nach welchen Kriterien müssen RDA-Produkte geprüft sein?
Dazu gehen die Meinungen sehr auseinander. Mir fallen dazu nur drei Begriffe ein, nach denen RDA-Produkte geprüft werden sollten: Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen

Frage:
Welche Systemkomponenten sollten redundant ausgeführt werden?
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz: Gemäß den Erläuterungen zur MHHR gibt es eine Differenzierung, ob ich einen Sicherheitstreppenraum oder zwei Sicherheitstreppenräume habe. Bei Benutzung von zwei Sicherheitstreppenräumen benötige ich keine Redundanz. Bei einem einzigen Treppenraum betrifft die Redundanz die Wirksamkeit der für die Anlage wichtigen Komponenten der Druckerzeugung, insbesondere die Ventilatoren und Steuerungsanlagen. Herr Tönnes, wir bedanken uns für das informative Gespräch.

Das Gespräch führte Karl H. Warkentin.

Lesen Sie das komplette Interview: www.rwablog.de/RDA-Interview

Text: Fachartikel der DBZ Ausgabe 11/2013 Seite 62

Foto Tönnes: Karl H. Warkentin
Foto Haus : Yuriy Galov, Dreamstime.com

Brandlast und gezielte Rauchabführung

Montag, 30. September 2013

 

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Bei einem Brandfall ist der Umgang mit dem Rauch entscheidend. Deshalb fordern die Landesbauordnungen, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.

So müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Welche Maßnahmen in einem konkreten Umfeld jeweils als ausreichend erachtet werden können, hängt individuell von den jeweiligen Schutzzielen sowie den baulichen Gegebenheiten ab. Im Brandschutz gilt der Grundsatz: Alle Maßnahmen sind getroffen, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Leider gibt es da häufig immer noch Interpretationen, was es auf dem Weg hin zur verantwortungsvollen Umsetzung zu beachten gilt.

Die Leistungsfähigkeit moderner Sicherheitsanlagentechnik insbesondere für eine schnelle Evakuierung von Personen aus Gebäuden und den Schutz vernetzter, kritischer Infrastrukturen rückt der Zentralverband der Elektrotechnischen- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) in den Fokus seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Die angeschlossenen Mitglieder des ZVEI-Fachkreises RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und natürliche Lüftung sind Experten aus verschiedenen Unternehmen. Über Jahre haben sie dazu beigetragen, die Leistungsfähigkeit des Rauch- und Wärmeabzuges, sowie der kontrollierten natürlichen Lüftung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet der ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung mit Hochschulen, Prüfinstituten und nationalen, europäischen und internationalen Normungsinstituten zusammen und unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren, Planern und Errichtern.

Qualifizierter Rauchabzug

„Intelligente anlagentechnische Maßnahmen für den Brandschutz können in vielen Fällen architektonische Herausforderungen erfüllen. Hinzu kommt eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Flexibilität bei veränderter Nutzung der Gebäude, ohne bei den Schutzzielen Abstriche zu machen, erklärt Reiner Aumüller, Vorsitzender des ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung.

„Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes nimmt stetig zu, weil Komplexität und Anforderungen an moderne Gebäude hinsichtlich der Werkstoffe, Nutzung, Größe und architektonischer Individualität weiter steigen. Da ist der Planer mit konventionellen, oft stark im baulichen Brandschutz verwurzelten Ansätzen häufig überfordert“, informiert der RWA-Experte aus seiner Unternehmenspraxis. „Erst durch die Kombination verschiedener Systeme zu einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept gewinnt ein Gebäude optimale Sicherheit bei höchstmöglicher Freiheit und Bequemlichkeit in der Nutzung“, wirbt Aumüller für integrierte und intelligente Lösungen.

Die leidige Brandlast

In der Praxis erfordert allerdings der Verzicht auf bauliche Maßnahmen oder die Kompensation von baulichen Defiziten meist die Kombination aus baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen, um definierte Schutzziele zu erreichen. Die wenigen Minuten der Brandentstehungsphase sind entscheidend für die Evakuierung oder Rettung, den Löschangriff und die Brandausweitung.

Einen Interpretationsspielraum in der Baugesetzgebung bildet zum Beispiel der Fluchtweg. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass es in Treppenhäusern keine Brandlast gibt. Dieses ist natürlich theoretisch. Beinahe in jedem Treppenhaus befinden sich Dinge, die da nicht hingehören. Die Häufigkeit der Brandkatastrophen gerade im Geschosswohnungsbau beweist, dass durch die Versperrung des Fluchtweges die Feuerwehr erheblich behindert wird. Dass dort doch immer etwas passiert, müsste nachdenklich stimmen.

Fälliges Umdenken

Das Thema Entrauchung bietet nicht nur ausreichend Gesprächsbedarf, sondern primär auch Handlungsbedarf. Wünschenswert sind Wirkungsfunktionsprüfungen, bei der die Werte der einzelnen Komponenten der Rauchabzugsanlage untereinander und miteinander harmonieren sowie präventiv bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die wie Zahnräder ineinander greifen und funktionieren.

Auch die Auslegung und Wirkweise der Zuluft-Öffnungen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Überzeugende Techniken, zum Beispiel in der Fenster- und Fassadenautomation tragen ebenso dazu bei, wie eine intelligente Gebäudeautomation, bei der alle relevanten Systeme exakt ineinander greifen. Der Zusatznutzen einer kontrollierten Lüftung auf Basis der RWA-Öffnungsaggregate, wird nur allzu oft bei der Planung außer Acht gelassen.

RWA mit integrierter Lüftung

Die große Produkt- und Systemvielfalt an Produkten für die Fenster- und Fassadenautomation sowie RWA-Systemen, die heute am Markt angeboten wird, hat die natürliche Lüftung bereits integriert. Zuletzt auf der Bau 2013 im München konnte der Fachbesucher aus erster Hand erfahren, wie die Herstellerfirmen die Themen RWA und Be- und Entlüftung miteinander wirtschaftlich energieeffizient koppeln und sich davon überzeugen, dass sich diese Gewerke mit einer intelligenten Gebäudetechnik komfortabel, nachhaltig und sinnvoll miteinander verknüpfen lassen.

„Der Vorteil von modernen und intelligenten RWA-Systemen, die heute am Markt für den Einsatz in der Gebäudehülle angeboten werden, besteht im Mehrfachnutzen“, erklärt der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung Heino Schello, als Experte für Fensterautomation und Steuerungstechnik „Dies ist dem Anwender häufig nicht bewusst. Die meisten sehen in der notwendigen Investition eines RWA-Systems generell einen Kostenträger, der erst einmal unproduktiv ist und sich nicht amortisiert. Somit sind die Ausgaben für baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unbeliebt.

Gezielte Rauchabführung ist heute aber durchaus bezahlbar. Mit der Investition für eine RWA kann der Planer sich zusätzlich ein System für die Be- und Entlüftung zunutze machen. Es bedeutet ja nicht einmal zusätzliche Investitions- und Energiekosten. Rechnet man alle dafür entstehenden Kosten allein der Rauchabzugsanlage zu, müsste mit etwa zehn bis 15 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche gerechnet werden. Werden die natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) beispielsweise in entsprechend geeignete Dachoberlichter integriert, die zur Ausleuchtung der Innenräume mit kostenlosem Tageslicht und zur Reduzierung des Stromverbrauchs eingesetzt werden, sind die nur für die NRA-Funktion anfallenden Mehrkosten mit lediglich etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche anzusetzen. Allein die Kosten für den Anstrich eines Betonfußbodens liegen meist höher“, begründete Heino Schello sein Rechenexempel.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst schnell und ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können. Wenn diese Öffnungsaggregate im Normalbetrieb unterjährig zur natürlichen Be- und Entlüftung über Elektro-Antriebe genutzt werden können, dann wird aus der notwendigen Technologie ein Zusatznutzen, der jeden Investor und Betreiber schnell begeistern wird.

Text: Susanne Ruhrländer Bild: STG_BEIKIRCH

Europäische Bauproduktenverordnung

Montag, 1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

Die BauPVO tritt am 1. Juli 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationale Anpassungen sofort in Kraft und ersetzt die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und das bisherige nationale Bauproduktengesetz (BauPG). Die BauPVO regelt europaweit einheitlich das Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten und legt Anforderungen an die Leistung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest. Sie präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. So werden die bisher sechs ‚Wesentlichen Anforderungen‘ an Bauwerke der BPR umbenannt in ‚Grundanforderungen‘. Ergänzt wurden dabei die Anforderungen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Barrierefreiheit bei der Nutzung. Für Kleinunternehmen gelten vereinfachte Nachweisverfahren, und die Marktüberwachungsbehörden erhalten mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Übergangsregelung, nach der beispielsweise vor dem 1. Juli 2013 ausgestellte Konformitätserklärungen und EG-Zertifikate weiterhin gültig bleiben. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bauprodukte gelten als konform zur BauPVO und bleiben zeitlich unbeschränkt im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig.
Neu: Leistungserklärung und geänderte CE-Kennzeichnung

Für Planer und Errichter besonders wichtig: Ab 1. Juli 2013 bekommt die CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung. Diese bescheinigt zukünftig lediglich die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der selbst erstellten Leistungserklärung des Herstellers. Sie bescheinigt nicht mehr die Übereinstimmung mit allen im Anhang ZA der einschlägigen harmonisierten Europäischen Norm (EN) festgelegten ‚Wesentlichen Merkmalen‘ des Produkttyps. Nur sofern das Bauprodukt neben der BauPVO zugleich auch anderen europäischen Rechtsvorschriften genügen muss, bestätigt das CE-Zeichen weiterhin die volle Konformität zu diesen anderen relevanten europäischen Rechtsvorschriften. Mit der neuen Leistungserklärung erklärt der Hersteller die Leistungen des Bauproduktes zu dessen Leistungsklassen und -stufen, sofern solche im Anhang ZA der europäischen Normen, die nach der BPR/BauPVO mandatiert sind, festgelegt sind.
Solange allerdings weder in der einschlägigen EN Leistungsklassen oder -stufen noch durch nationale Gesetze konkrete technische Leistungsanforderungen an das betreffende Bauprodukt festgelegt sind, kann der Hersteller frei wählen, zu welchem ‚Wesentlichen Merkmal‘ er Angaben machen will oder ob er keine Leistung erklärt ,no performance determined‘ (npd). Er muss lediglich für mindestens ein beliebiges ‚Wesentliches Merkmal‘ einen technischen Wert angeben.
Welche Anforderungen in einem Mitgliedstaat an ein Bauprodukt bestehen, darüber informieren die nationalen Produktinformations­stellen. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Noch haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Produktinformationsstellen an die EU-Kommission notifiziert.
In Deutschland bestehen bislang in allgemeinen Rechtsvorschriften nur selten konkrete technische Anforderungen an Produkte für brand­schutztechnische Anlagen und Einrichtungen. „Der ZVEI setzt sich dafür ein, in Deutschland möglichst schnell Regelungen zu Mindestangaben über die Leistung solcher Bauprodukte zu schaffen, die in brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen eingebaut werden. Unser Ziel muss sein, Sicherheit für alle Baubeteiligten zu erreichen. Wir wollen nicht durch Berücksichtigung ungeeigneter Produkte für Planungs- und Anwendungsfehler haftbar gemacht werden“, beschreibt Kühn die Problemstellung. Planer sollten nach Ansicht des ZVEI genauer und detaillierter ausschreiben, damit ersichtlich wird, welches Schutzziel mit welchen Anforderungen an die Leistungsklassen eines Bauproduktes tatsächlich zu erreichen ist.
Handel ja, Verwendung nein

Sind Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung korrekt ausgestellt, darf das Bauprodukt in den Handel gebracht werden. Ob es allerdings für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die Eignung ist, ob die vom Hersteller angegebenen einzelnen Werte der Leistungsklassen die bauaufsichtlichen Forderungen erfüllen. So könnten Hersteller beispiels­weise ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) anbieten, bei dem lediglich für die Leistungsklasse ‚Tiefe Temperaturen‘ ein Wert vorhanden ist. Bei allen anderen Merkmalen darf der Hersteller ‚keine Leistung‘ erklären. Solch ein Gerät darf im Binnenmarkt in Verkehr gebracht und auch auf dem deutschen Markt angeboten werden. Es darf aber nicht für einen bauaufsichtlich geforderten Rauch- und Wärmeabzug verwendet werden, für den aus dem konkreten Bauobjekt Anforderungen zu allen ‚Wesentlichen Merkmalen‘ nach Anhang ZA der europäischen Norm EN 12101-2 bestehen bzw. abzuleiten sind.

BauPVO und Instandhaltung
Die neue BauPVO könnte nach Ansicht des ZVEI auch Auswirkungen auf die Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen haben. Beispiels­weise erstrecken sich die Grundanforderungen an Bauwerke nun explizit auf die gesamte Lebensdauer von der Errichtung, über die Nutzung bis zum Rückbau. Mit möglichen Konsequenzen für die Instandhaltung wird sich der ZVEI-Arbeitskreis ‚Richtlinien zur Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen‘ befassen.

Text: Christian Kühn

Sicherheit und Komfort – KNX und STG-BEIKIRCH verbindet Welten

Montag, 8. April 2013
KNX und STG-BEIKIRCH verbinden welten

STG-BEIKIRCH und Gira automatisieren die Gebäudehülle

Für ein möglichst energieeffizientes Gebäude mit einem optimalen Raumklima lassen sich viele Systeme sinnvoll vernetzen. Mit der neuen KNX-Schnittstelle für die RWA- und Lüftungszentralen von STG-BEIKIRCH, wird jetzt auch die Integration sicherheitsrelevanter Bauteile und Funktionen in den KNX-Bus ermöglicht.

Der KNX-Bus ist der Standard-Bus für die Haus- und Gebäudesystemtechnik. Fenster-, Licht-, Jalousie- und Heizungssteuerung, Kommunikationstechnik und Alarmsysteme, alles lässt sich über den KNX-Bus miteinander kombinieren und nahezu jede gewünschte Funktion realisieren.

Die neue KNX-Schnittstelle für die Rauch- und Wärmeabzugszentrale MZ2 von STG BEIKIRCH und die erweiterte Gira Server Applikation für iOS Geräte ermöglichen die Kommunikation von MZ2 und dem Gira FacilityServer zur Visualisierung und Steuerung der natürlichen Be- und Entlüftung in einem Gebäude.

Gleichzeitig wird Rauch und Wärmeabzug (RWA) mit Hilfe einer leicht verständlichen Benutzeroberfläche visualisiert und in ein für Facilitymanager und Endanwender geeignetes System eingebunden, ohne dass die Einhaltung sicherheitsrelevanter Normen und Vorschriften gefährdet wäre. Alle Sicherheitsfunktionen arbeiten unabhängig von den Komfortfunktionen.

Innovationen in Funktion und Design

KNX Gira

 

In der modernen Gebäudeautomation ist es notwendig, an zentraler Stelle alle Messwerte und Funktionen im Blick zu behalten. Auch für die Konfiguration und Parametrierung bieten sich PC-basierende Lösungen an. In der mobilen Welt von heute gilt es jedoch als selbstverständlich, an jedem Ort und zu jeder Zeit informiert zu werden. Warum nicht auch über die Gegebenheiten in einem Gebäude? Raumtemperaturen, CO2 -Gehalt der Luft und der Nachweis, ob Fenster geöffnet oder geschlossen sind, sind nur einige der Möglichkeiten. Um dies zu ermöglichen wachsen die unterschiedlichen Systeme zusammen.

Das Herzstück bildet der Gira Facility Server. Er verbindet den KNX-Bus mit dem LAN- Bus. Über den KNX Bus werden alle Sensorinformationen aufgenommen. Hierfür steht eine Vielzahl von Standardprodukten zur Verfügung, die über einen Systemintegrator verknüpft werden. STG-BEIKIRCH bietet mit seinen RWA- und Lüftungszentralen eine entsprechende Anbindung an das KNX-Netzwerk, worüber die Fensterantriebe gesteuert werden. Für den mobilen Einsatz können Smartphones oder Tablets mit iOS oder Android-Betriebssystem genutzt werden. Für die lokale Anbindung wird ein WLAN-fähiger Router an den FacilityServer angeschlossen. Das integrierte Modem im FacilityServer bietet über einen Telefonanschluss die weltweite mobile Anbindung. Neben der Hardware wird noch die PC- und optional die Smartphone- und Tablet- Software für die Bedienung und Konfiguration benötigt. Gira entwickelt zusammen mit STG-BEIKIRCH speziell angepasste Programmgruppen für das Gira FacilityServer System.

Die Erfahrungen von STG-BEIKIRCH in der intelligenten Fensterautomation ergänzen sich optimal mit den Erfahrungen von Gira, um designorientierte und benutzerfreundliche Bedien- und Regelungsoberflächen für die Gebäudeautomation zu entwickeln.

Natürlich Lüften – aber bitte kontrolliert!

Die Automobilindustrie hat es erfolgreich vorgemacht: Moderne Fahrzeuge optimieren automatisch ihren Verbrauch, bringen uns auf dem schnellsten Weg von A nach B und stellen sich individuell auf unsere Wünsche ein. Kurz, sie denken mit.

Genau das können Gebäude auch – Moderne Fassaden mit profilintegrierten Fensterantrieben können heutzutage über eine intelligente Gebäudetechnik auf die Situation im Gebäudeinneren sowie äußere Umgebungseinflüsse reagieren und gleichzeitig einfach und individuell vom Nutzer bedient werden.

Eine kontrollierte natürliche Lüftung über elektromotorisch betätigte Fenster sorgt bei guter Planung ganzjährig für ein behagliches und besonders gesundes Raumklima in einem Gebäude. Außerdem verursacht eine natürliche Be- und Entlüftung in der Regel weitaus geringere Investitions- und Betriebskosten als mechanische Lüftungssysteme.

Bei STG-BEIKIRCH erhalten Sie immer eine maßgeschneiderte und nachhaltige Lösung, die Zuverlässigkeit und Sicherheit auf höchstem Niveau garantiert.

Text: D.Roll STG-BEIKIRCH
Bild:STG-BEIKIRCH

 

Fachartikel_Profilintegrierte Kettenantriebe für intelligente Fassaden

Dienstag, 13. November 2012

Die Realisierung energetisch optimierter Gebäude erfordert heutzutage unter anderem intelligente Fassaden, die auf die Situation im Gebäudeinneren und auf die äußeren Umgebungseinflüsse reagieren können. Besonders im Bereich des industriellen Hochbaus beobachtet der Markt den anhaltenden Trend, anstatt einer mechanischen Belüftung, eine wesentlich energie- und kosteneffizientere natürliche Be- und Entlüftung zu nutzen. Im Zuge der modernen Architektur kommt der natürlichen Lüftung neben lufthygienischen Aspekten vermehrt auch die Aufgabe zu, Wärmelasten abzuführen. Darüber hinaus bevorzugen Architekten und Fassadenplaner für moderne Fassadenkonstruktionen intelligent ausgestattete, puristische Profilgenerationen ohne sichtbare störende Beschlags- oder Antriebskomponenten.

Auch aufgrund dieser hohen Anforderungen entwickeln die erfahrenen Antriebsspezialisten Ihre Technologien ständig weiter und haben unter anderem eine neue Generation von Kettenantrieben und Verriegelungsantrieben auf den Weg gebracht, die sich einfach und „unsichtbar“, vollständig in die Blendrahmen verschiedenster Profilarten und -werkstoffe integrieren lässt. Diese modernen Antriebe eignen sich für Fensterprofile mit und ohne Mitteldichtung und beeinträchtigen die geforderte Schlagregen- und Winddichtigkeit eines Bauelementes in keinster Weise. Darüber hinaus erlauben diese Lösungen ein hohes Maß an projektspezifischen Anpassungen und lassen sich entsprechend dem Nutzungskonzept des jeweiligen Bauprojektes steuerungstechnisch individuell konfigurieren.

Integrierte Antriebe

Die Integration der Antriebe in den Blendrahmen erweist sich als robuster und sicherer gegenüber der Integration in ein Flügelprofil. Erfolgreiche Tests nach DIN14351-1 bestätigen zum Beispiel die Schlagregen- und Winddichtigkeit dieser Bauelemente. Darüber hinaus lassen sich im Blendrahmen integrierte Antriebe, sollte die Notwendigkeit bestehen, mit wenigen Handgriffen manuell entkoppeln, ohne dabei die Profile zu beschädigen. Die neue Generation von Ketten und Verriegelungsantrieben ist mit einer minimalen Baugröße zur Integration in die Blendrahmen von Kipp- und Drehflügeln bestens geeignet. Die Antriebstechnik ist modular aufgebaut (für Single oder Tandemkonstruktionen) und ermöglicht unter anderem variable Ausstellweiten, zum Beispiel für eine kontrollierte natürliche Be- und Entlüftung eines Gebäudes. Zukünftig lassen sich mit dieser neuen Antriebsgeneration die Anforderungen nach einer Profilintegration für den gesamten Fenstermarkt erfüllen.

Energieeffizienz und Kosteneinsparung durch Zusammenarbeit

Einige Antriebsspezialisten arbeiten eng mit Fensterherstellern, Systemhäusern und Prüfinstituten zusammen, um für möglichst jeden Anwendungsfall eine optimale Lösung anbieten zu können. Produkte und Lösungen mit dem bestmöglichen Kundennutzen sollen durch diese Zusammenarbeit generiert werden. Viele aktuelle Entwicklungen tragen das Gütesiegel für mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparungen.

Autor: Marko Zalys STG-BEIKIRCH
Bild: M.Hessmer STG-BEIKIRCH

Eingriffschutz nach Maschinenrichtlinie – Welche Folgen hat die Maschinenrichtlinie für die Fensterautomation?

Dienstag, 13. November 2012

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) wurde am 9. Juli 2006 in einer Neufassung veröffentlicht und ist im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) seit dem 29.
Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Was bedeutet dies für elektromotorisch gesteuerte Fenster?

Moderne Gebäude setzen vermehrt zur Erreichung der Raumluftqualität auf die natürliche Be- und Entlüftung. Um dies zu erreichen werden Fenster elektromotorisch gesteuert. Zusammen mit fortschrittlichen Regelalgorithmen und energiesparenden Komponenten aus der Steuerund Regelungstechnik ist die Umsetzung bereits heute ohne Kompromisse möglich. Bedarfsgerechtes Öffnen und Schließen von Fenstern, Klappen oder Lamellen gewährleistet einen Luftaustausch gemäß den aktuellen Normen, wie zum Beispiel der DIN EN15251 ‘Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden… oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit der Forderung nach gesundheitlich zuträglicher Atemluft. Um ein Fenster elektrisch zu öffnen oder zu schließen werden entsprechende Antriebe benötigt. Diese Antriebe, umgangssprachlich auch Motoren genannt, werden fest an den Fenstern montiert. Für die unterschiedlichsten Fensterformen und Designansprüche steht eine Vielzahl von unterschiedlichen Antrieben zur Verfügung. Um auch große oder schwere Fenster bewegen zu können, stehen diese Antriebe auch in unterschiedlichen Hub- und Zugkräften zur Verfügung. Nicht selten werden Antriebe verbaut mit Kräften von 500N (Newton) und weit darüber. Dabei stellt sich die Frage: Was ist eine Maschine?

Elektromotorisches Fenster ist eine Maschine

Gemäß MaschRL wird eine Maschine definiert als Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und die Beweglichkeit durch eine externe oder gespeicherte Energie erreicht wird’. Somit stellt ein elektromotorisches Fenster eine Maschine im Sinne der MaschRL dar und unterlieg einer Risikobeurteilung, CE Kennzeichnungspflicht und ggf. einer Schutzeinrichtung. Die Verbände BHE (Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen) und der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie) stehen hier als kompetente Partner zu Fragen der Kennzeichnungspflicht und den Pflichten als Inverkehrbringer zur Seite. Auch spezialisierte  internetseiten, wie z.B. www.kraftbetaetigtefenster.de, bieten umfassende Informationen zur MaschRL und Lösungen zum Schutz gegen eine mögliche Einklemmgefahr. Denn wann immer Fenster elektromotorisch, manuell oder automatisch, bedient werden und die Möglichkeit besteht, in solche Fenster hineinzugreifen, ist eine Schutzeinrichtung zur Abwehr dieser Gefahr einzusetzen.

Welche technischen Lösungen zum Einklemmschutz gibt es?

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften beschreibt in der BGR 232 für ‘Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore’ die Sicherung von Quetsch- und Scherstellen. Dort werden detailliert die Gefahrenpunkte an den Haupt- und Nebenschließkanten beschrieben, sowie die entsprechende Sicherung dieser Gefahrenstellen. Ein Absatz widmet sich zusätzlichen Anforderungen an ferngesteuerte Fenster, Türen und Tore. Somit auch an Fenster, die automatisch schließen bei einem Wind- oder Regensignal, an Fenster die temperaturgesteuert öffnen und schließen, und an Fenster die automatisch über eine Gebäudeleittechnik (GLT) geöffnet oder geschlossen werden. Für solche Anwendungsfälle beschreibt das Kapitel 4.7.3 der BGR 232 mögliche Produkte (Bauteile) für den Einklemmschutz. Auszug 4.7.3: „Zu den Bauteilen von Einrichtungen zur Sicherung von Quetsch- und Scherstellen zählen Schaltleisten, Lichtsender und -empfänger (Signalgeber), Leitungen (Signalübertragung), Druckwellenschalter, elektronische Schaltgeräte (Signalverarbeitung) und Schaltglieder (Befehlsnehmer), die unmittelbar oder über Leitung (Befehlsübertragung) mit der Signalverarbeitung verbunden sind und in den Steuerstromkreis einwirken.“ Solche Produkte stehen in vielfältigen Variationen zur Verfügung und können den Lösungsansätzen gemäß BGR 232 entsprechen. Da aber Maschinen – in diesem Fall elektrische Antriebe an Fenstern – gemäß MaschRL eine Maschine darstellen, müssen die Schutzeinrichtungen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie erfüllen. Das bedeutet, dass eine ständige Abfrage der Funktionssicherheit des Schutzsystems stattfinden muss. Das Erkennungselement und die Auswerteinheit müssen entsprechend miteinander kommunizieren. Zusätzlich müssen die Bauteile ausfallsicher aufgebaut sein, was insbesondere bei mikroprozessorgesteuerten Bauteilen einen hohen Stellenwert besitzt. Ein Nachweis hierüber ob das System diese und noch weitere notwendige Merkmale aufweist, kann über entsprechende unabhängige Prüfungen erreicht werden. Der Aufbau und die Funktion muss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, Prüfungen nach EN ISO13849-1 für die Sicherheit von Maschinen und zusätzlich EN62061 für den Nachweis der funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme nach SIL. Wobei SIL für Sicherheits-Integritätslevel steht und unter anderem eine Ausfallwahrscheinlichkeit definiert.

Fazit

Geprüfte Systeme können somit uneingeschränkt eingesetzt werden, zum Schutz von Personen gegen Gefahren durch kraftbetätigte Fenster nach Maschinenrichtlinie, BGR 232 und Sicherheitslösungen für die Schutzklassen 1 bis 4 gemäß Risikobewertung.

 

Auto: Rainer Schulze, STG-BEIKIRCH
Bilder: STG-BEIKIRCH

Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2012- Brandmelder für Recycling-Anlagen

Freitag, 26. Oktober 2012

Brandschutz für die Tonne

Graue Tonne, blaue Tonne, gelber Sack – Abfalltrennung ist für viele Verbraucher selbstverständlich. Auch Elektronikschrott, Altreifen oder Matratzen werden wiederverwertet. Die Kehrseite der Medaille: die Brände in Recyclinganlagen sind in den letzten Jahren signifikant angestiegen.

Dichter, schwarzer Rauch und hohe Flammen sind der Presse immer einen Aufmacher wert – zumal mit einer Gesundheits-gefährdung der Bevölkerung immer zu rechnen ist. Häufig endet so ein Schadenfall für die betroffenen Unternehmen in der Pleite. Geeignete Brandschutz-maßnahmen als Insolvenzprävention und zum Schutz der Anwohner von Recyclingbetrieben sind also angesagt.

Die Brandursachen in diesen Anlagen sind ähnlich wie in anderen Gebäuden: Schäden in der Elektroinstallation, unvorsichtiger Umgang mit offenem Feuer, Brandstiftung. Eine Brandursache kommt allerdings signifikant häufig in Kunststoffrecycling-Anlagen vor: die Selbstentzündung. Die ist kein Hexenwerk, sondern Folge komplexer mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Prozesse. Brandschutz für Recycling-Anlagen ist also ein heißes Thema.

Definition der Maßnahmen

Um die geeigneten Brandschutzmaßnahmen zu definieren, ist ein Brandschutzkonzept erforderlich, das individuell für das betreffende Unternehmen erstellt wird. Die VdS-Richtlinien 2517 (Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von brennbaren Sekundärrohstoffen – Richtlinien für den Brandschutz) und 2513 (Brandschutztechnische Richtlinien für die Lagerung von Sekundärrohstoffen aus Kunststoff) konkretisieren die Brandschutzanforderungen und –maßnahmen für Industrie und Betriebe aus Sicht der Industrie-Feuerversicherung. Für Kunststoffrecyclinganlagen ist die Musterrichtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Muster-Kunststofflager-Richtlinie – MKLR) zu beachten.

Das Brandschutzkonzept definiert die vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. Bei den vorbeugenden Maßnahmen nimmt die Brandmeldeanlage (BMA) als anlagentechnische Komponente eine wichtige Rolle ein. Über sie ist eine frühzeitige Detektion des Brandes sichergestellt. Die BMA warnt anwesendes Personal im Gebäude, alarmiert die Feuerwehr, steuert eine vorhandene stationäre Löschanlage an und löst Brandfallsteuerungen, zum Beispiel RWA-Anlagen, aus.

Linienförmige Rauchmelder

Was hier mit „frühzeitiger Detektion“ leicht daher gesagt ist, stellt sich in der Praxis als eine äußerst schwierige Aufgabe heraus. Die Umgebungsbedingungen für Brandmelder sind in Recyclinganlagen äußerst schwierig. Relativ problemlos können Wärmemelder eingesetzt werden. Sie haben allerdings den Nachteil, dass sie einen Brand erst relativ spät entdecken. Rauchmelder sind also erste Wahl in diesem Umfeld. Nur stoßen punktförmige Rauchmelder an ihre Grenzen. Bedingt durch eine Vielzahl von Störgrößen in den Objekten sind Täuschungsalarme vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass in Recyclinganlagen Gase auftreten, die die Elektronik der Melder schädigen. Dieses Problem tritt auch bei Ansaugrauchmeldern auf. Bei ihnen ist zudem die Installation aufwändig und im Betrieb müssen die Ansaugleitungen mit Druckluft ausgeblasen werden. Hinzu kommen die Kosten für Serviceeinsätze außerhalb der turnusmäßigen Wartungsintervalle.

Ideal für Recyclinganlagen sind deshalb linienförmige Rauchmelder nach dem Durchlichtprinzip. Sie funktionieren nach folgendem Prinzip: An zwei gegenüberliegenden Wänden angebracht, überwacht der linienförmige Rauchmelder den Luftraum auf seiner gesamten Länge – die bis zu 100 Meter betragen kann. Freie Sicht ist Voraussetzung. Der linienförmige Rauchmelder spricht sowohl auf Rauch als auch auf Wärme, das heißt konkret auf das Flimmern der Luft, an. Für den praxisgerechten Einbau stehen Sender/Reflektor- und Sender/Empfänger-Systeme zur Verfügung. Das große Plus des linienförmigen Rauchmelders: Installation und Wartungsaufwand sind auch bei Großobjekten sehr einfach. In stark staubhaltiger Umgebung, wie Recyclinganlagen, sollten vorzugsweise Sender-/Empfänger-Systeme eingesetzt werden.

Veränderung der Amplitude und Frequenz

Ein vom Sender ausgehender Infrarotstrahl durchquert den Überwachungsbereich, nimmt die Informationen eines entstehenden Brandes auf und erreicht den Empfänger, der die Auswertung vornimmt. Die Wirkungen des Brandes verändern die Amplitude und die Frequenz des Lichtstrahls. Jede Beeinflussung wird vom Empfänger erkannt und analysiert. Die Auswertung orientiert sich nicht alleine an der Entwicklung der Absorption (Strahlschwächung), sondern erfasst durch Frequenzanalysen in bestimmten Spektralbereichen auch die typischen Modulationsfrequenzen, die bei der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes präsent sind. Die optimale Auswertung vieler Parameter erlaubt eine zuverlässige Aussage über die Präsenz von Rauch und Feuer.

Bei Überschreiten des Grenzwertes innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgt Alarm (sehr langsamer Schwelbrand, zum Beispiel bei Baumwollballen). Das System ist äußerst unempfindlich gegen Störungen durch Staub oder Dampf. Ein sehr langsamer Anstieg des Grundsignals wird vom System bis zu einem gewissen Grad korrigiert (Verschmutzungs-kompensation).

Projektierung

Linienförmige Rauchmelder können in Raumhöhen von sechs bis 20 Metern eingesetzt werden. Minimale Raumhöhe sollte der durch Personen nicht mehr erreichbare Raum (ab drei Metern) sein. Für Systeme in staubhaltiger Umgebung sollten mindestens sechs Meter eingehalten werden.

Je nach örtlichen Gegebenheiten sind auch Anwendungen über 20 Meter Raumhöhe realisierbar. In diesem Fall müssen zwei übereinander liegende Detektionsebenen vorgesehen werden. Je nach Raumgeometrie ist es auch möglich, die linienförmigen Rauchmelder diagonal oder vertikal im Raum zu positionieren. So kann der kumulierende Effekt des aufsteigenden Rauches genutzt werden. Da diese Art der Projektierung von der Norm abweicht, ist sie im Vorfeld mit dem zuständigen Sachverständigen abzustimmen. Es ist auch möglich, mit der technischen Prüfstelle der VdS-Schadenverhütung Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen.

In jedem Fall wird bereits in der Planungsphase ein Testfeuer empfohlen, das die möglichen Orte mit Rauchansammlungen aufzeigt. Testfeuer sind auch eine geeignete Maßnahme, um einem anderen Phänomen zu begegnen – den Wärmepolstern.

Wärmepolster beachten

Eine Detektion kann nur dann erfolgen, wenn der Rauch frühzeitig zum Melder gelangen kann. Die Position der Melder im Raum ist daher für eine frühe Detektion entscheidend. Gerade im Sommer verhindern Wärmepolster, dass der Rauch bis an die Decke gelangt. Wurde der Lichtstrahl nun im Wärmepolster projektiert, so sammelt sich der Rauch unter dem Wärmepolster und damit auch unter dem Melder. Der Rauch muss nun eine enorme Energiemenge erreichen bis er in das Wärmepolster eindringen und es soweit durchbrechen kann, dass Rauch zum Melder gelangt. Der Melder muss deshalb immer unterhalb eines zu erwartenden Wärmepolsters montiert werden. Alternativ kann als Ergänzung zu den unter der Decke installierten Meldern ein weiterer Melder in einer zusätzlich darunter liegenden Ebene angebracht werden. Es ist ratsam, bereits in der Planungsphase über ein Testfeuer bestehende Wärmepolster aufzuspüren und bei der Planung der Melder zu berücksichtigen.

Unterschiedliche Dachformen, wie Flachdach, Sheddach, Satteldach, Kuppeldach, erfordern eine auf die jeweilige Dachform abgestimmte Montage der Sende- und Empfangseinheit des Melders.

Reduzierung von Täuschungsalarmen

Neben der richtigen Platzierung der Melder ist wichtig, für die täuschungsalarmfreie Funktion zu sorgen. Es kann unerlässlich sein, vor Ort umfangreiche Versuche mit verschiedenen Brandgütern und unterschiedlichen Empfindlichkeitseinstellungen der Melder durchzuführen. Mit einer Zwei-Gruppenabhängigkeit erzielt man ebenfalls sehr gute Ergebnisse.

Um der hohen Zahl von Bränden in Recyclinganlagen vorzubeugen, sind Brandschutzmaßnahmen unerlässlich. Brandmeldeanlagen sind ein wesentlicher Teil dieser Maßnahmen. Zusammen mit den baulichen und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen sorgen sie dafür, dass die Folgen eines Brandes möglichst gering sind.

Text. Andreas Schneckener, Produktmanager Brandmeldesysteme, und Detlef Solasse, Werbeleiter, bei der Hekatron Vertriebs GmbH
Bild1: Feuerwehr Essen
Bild2: Hekatron GmbH

RWA LON-Bus-Technologie setzt Maßstäbe in der GLT

Montag, 21. Mai 2012

Die Eröffnung des Kameha Grand Hotels fand im Jahr 2009 unter Einhaltung des Brandschutzkonzepts aus dem Jahr 2006 statt. Einen wesentlichen Anteil zur Umsetzung leisteten die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.  Auf Basis des § 16 der VStättVO zur Entrauchung von Versammlungsräumen entstand unter der Berücksichtigung der Entrauchungssimulationen eine der modernsten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Ruhrgebiet.

Ein Schwerpunkt war die Umsetzung der Rauchableitung in der Halle im Falle eines Brandes nach dem Prinzip der natürlichen Entrauchung (NRA). Hierdurch ergab sich die Notwendigkeit zur genauen Bewertung der Windeinflüsse und der damit verbundenen Winddruckverteilungen im Bereich der Zu- und Abluftströmungen in der Außenhaut. Um eine Entrauchung zu gewährleisten war es somit notwendig die entsprechenden Zuluftflächen im EG, als auch die 384 Klappen der gesamten Hallenbreite im Dachbereich, in Abhängigkeit eines Windeinflusses zu steuern. Da diese Klappen auch zur Be- und Entlüftung der Halle dienen musste eine Steuerung integriert werden, die sowohl alle sicherheitsrelevanten Funktionen als auch die Funktionen zur natürlichen Be- und Entlüftung im Normalbetrieb erfüllt.

In einem Gebäude dieser Größe war es nahezu unmöglich, eine technische Lösung auf konventioneller Weise herbeizuführen. Konventionelle Anlagen sind zentral aufgebaut, wodurch sich lange Leitungswege zu den Klappen ergeben – mit dem Nachteil, dass zur Kompensierung der Spannungsverluste große Kabelquerschnitte verlegt werden müssen. Zudem ist eine komplexe windrichtungsabhänge Entrauchung nur durch Systeme umzusetzen, die eine punktuelle Ansteuerung von Aktoren1 ermöglicht. Diese wesentliche Funktion wird zudem für die gezielte Lüftung der Halle benötigt.

Die Umsetzung erfolgte durch das STG-BEIKIRCH LON-BUS-System. In einem BUS-System können die unterschiedlichsten Einheiten (Knoten2) an beliebiger Stelle verbaut werden, welche über eine Kommunikationsleitung untereinander in Verbindung stehen. BUS-Systeme sind bereits für die unterschiedlichsten Aufgaben am Markt vertreten, jedoch stellen die Anforderungen an ein Sicherheitssystem besondere Anforderungen bezüglich der Datenübertragung und Sicherheit dar. Das STG-BEIKIRCH- systemeigene LON-BUS-System für RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und Lüftung bietet nicht nur diese Funktionalität, es sehen zudem eine Vielzahl eigens für dieses System entwickelte Produkte zur Steuerung und Energieversorgung der Sicherheitsantriebe zur Verfügung.

Durch das dezentrale LON-System konnten die für das Hotel benötigten und verbauten Elektrokabel aller Gewerke auf 500 Kilometer begrenzt werden. Somit trägt ein dezentrales System auch zur Kostenreduzierung bei und gewährt zugleich den Besuchern und Mitarbeitern des Kameha Grand Hotels eine Sicherheit, die weit über dem Notwendigen gemäß deutscher Bauordnung hinausgeht.

 

1Aktoren:

Bei Aktoren handelt es sich um Stellglieder in einem Regelkreis. Die Signale einer Steuerung oder Regelung werden in mechanische Arbeit umgesetzt. In der Fensterautomation werden diese auch als Antriebe benannt und dienen beispielsweise zum Öffnen oder Schließen einer Fensterklappe.

2Knoten:

Bei einem Knoten handelt es sich um eine Einheit innerhalb eines Netzwerkes mit einer individuellen Adressierung. Hierdurch wird gewährleistet, dass ein Knoten gezielt angesteuert oder bei sicherheitsrelevanten Anwendungen überwacht wird.

Fenster an die Kette gelegt – Pressebericht „Genau 4/2012“

Freitag, 11. Mai 2012

Wenn Fenster sich wie von Geisterhand öffnen oder schließen, steckt modernste Beschlagtechnik im Rahmen.  Automatisierte Fensterbeschläge sorgen in der Branche für Furore.
Fallen die Antriebe besonders klein aus, horchen auch Fensterbauer auf. Jetzt entstand ein aufsehenerregender Prototyp.

CDi kennt jeder. Doch während der gleichmamige Antrieb bei Freumden automobiler Fortbewegung ein alter Hut ist, wird im Bereich der Fenster ein ganz neues Kapitel aufgeschlagen. Gemeint ist nämlich die Antriebseinheit „Chain Drive Integrated“ der Lemgoer Innovationsschmiede STG Beikirch. In der Werkstatt der Tischlerei Helms am gleichen Ort fanden der innovative Fensterantrieb und ein ebenso innovatives Holzfenster aufs Vortrefflichste zueinander.

Ketten-Beschwörung

Der Trick beim profilintegrierten Kettenantrieb „CDi“: Ähnlich einer Schlange ringelt sich eine Antriebskette in einen extrem schlank gehaltenen Korpus auf. Beschworen wird per Schalter.
Wird der betätigt, schlängelt sich die Kette empor. Dabei versteift sie sich dermaßen, dass sie zu einem Führungsstab wird. Und das mit einer Stabilität, die auch für großedreifach verglaste Flügel reicht.
Bis zu 800 Millimeter weit können Fensterflügel in diesem Fall bewegt werden. Das reicht, um nicht nur für alle möglichen Arten der Belüftung zu dienen, sondern auch Öffnungen für Rauch- und Wärmeabzug (RWA) möglich zu machen.
Der Clou ist dabei die Dimension des „Kettenkastens“, in dem sich auch der Antrieb befindet: Circa 25 Millimeter hoch und 35 Millimeter tief. Das sollte auch in schmalste Profile passen.

Prototypen·Bau
In der Tischlerei Helms ist man Innovationen gegenüber immer aufgeschlossen. Die Ostwestfalen sind Experten, wenn es um hochwertige Holzfenster und -türen geht, ob in Alt-oder Neubau. Für das „CDi-inside“-Fenster stand für Betriebsleiter Bolko Barchen gleich fest: „Das machen wir in Accoya. „Schließlich soll das Fenster auch auf dem ift /VFF Holzfenstersymposium in Köln vom 19. bis 20. April ausgestellt werden; „Zu dem besonderen Beschlag passt doch auch ein besonderes  Holz“, ist man sich bei Helms sicher.
Die Accoya-Kantel besitzt eine Innenlamelle aus Kiefer,die übrigen Beschläge des Fensters stammen aus Macos Tricoat-Schmiede.

Einbruchshemmend
Die modular aufgebaute Antriebseinheit lässt sich einzeln oder im Tamdem einsetzen und eignet sich für Standardfenster mit und ohne Mitteldichtung. Dabei werden Beschlagsnut, Standardbeschläge oder Mitteldichtung nicht beeinträchtigt.
In gleicher Dimension und mit gleichen Anschlüssen wie die Antriebseinheit kommt auch der Verriegelungsantrieb „RM mini“ auf den Markt und in den Fenster-Prototypen. Der Winzling eignet sich für die Integration in große Flügel und besitzt eine Druck-/Zugkraft von 600 N über den gesamten Hubweg. „Damit erreichen wir die Sicherheitsklasse Wk2“, erklärt Andre Burger von STG Beikirch.
Der Produktmanager erklärt auch die Zielgruppe des schlanken Duos: „Wir sehen die Beschläge vor allem in größeren Objektbauten, aber auch bei anspruchsvollen Privatkunden.“
Beim Blick auf die Frühlingssonne ergänzt Tischler Barchen: „In Wintergärten passen die automatisierten Antriebe auch bestens.“

1: Prototypen bau: Nur 35 mm tief muss die Kantel ausgestemmt werden. 2.:Innovatives Duo: Antrieb und Verriegelung. 3: Die Tischler von Helms haben gute Vorarbeit geleistet, die Teile passen. 4: Verschraubt wird mit Edelstahl, schließlich ist es Accoya. 5: Holzleisten machen den Antrieb später fast unsichtbar. 6: Die Kette ist eingehängt. 7: Per Stift wird sie arretiert. 8: So schlängelt sie sich aus ihrem Kasten.

Text und Fotos: Oldewald

Security 2012 – Brandschutz belegt erneut mehr Fläche

Donnerstag, 19. April 2012

Auf der Security Essen treffen sich vom 25. bis 28. September 2012 Sicherheits- und Brandschutzexperten aus aller Welt. Erneut gewachsen ist dabei der Messebereich Brandschutz.

Insgesamt rund 1.100 internationale Aussteller zeigen ihre Produkte und Dienstleistungen. Darunter präsentieren sich 140 Brandschutz-Aussteller, ein Plus von über 30 Prozent im Vergleich zu 2010.

Aufgrund der großen Nachfrage steht Anbietern aus diesem Segment in diesem Jahr erstmals Fläche in einer zweiten Halle zur Verfügung. Neben der traditionellen Brandschutzhalle Halle 1 können sich die Fachbesucher auch in der Halle 9 über Produkte und Dienstleistungen rund um anlagentechnischen, betrieblichen und baulichen Brandschutz sowie Brandmelde-, Rauch- und Gaswarneinrichtungen informieren.

In der Halle 9 stellen unter anderem Anbieter von Sprinklersystemen und Brandsimulatoren aus. Weiterer Anlaufpunkt ist der Gemeinschaftsstand der Feuerwehr Essen. Dort präsentieren sich neben der Essener Berufsfeuerwehr rund zehn Unternehmen, darunter Anbieter von Schutzkleidung, Kommunikationssystemen und Software.

Noch einmal besonders in den Fokus der Fachbesucher rückt die Security den Bereich Brandschutz am 27. September 2012: Der Messe-Donnerstag ist Brandschutztag. Die Feuerwehr Essen gibt dabei Einblicke in ihre vielseitigen Tätigkeitsfelder. In praxisnahen Demonstrationen stellen weitere Unternehmen ihre Brandschutz-Lösungen vor. Aussteller aus diesem Bereich können sich noch für Vorführungen am Brandschutz-Tag anmelden.

Im Bereich Brandschutz stehen der Security starke Partner zur Seite. Neben der Feuerwehr Essen und dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. unterstützt auch der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) diesen Ausstellungsbereich. Der bvfa präsentiert sich mit zehn weiteren Unternehmen auf einem Gemeinschaftsstand in der Halle 1.

Bild:  Rainer Schimm/ Messe Essen
Text: Sicherheit.info