Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Hier können Sie das Funktionsvideo des Systems LiSE anschauen.
Weitere Infos finden Sie auf dieser Website.
Brandschutz für Liftanlagen unter Einhaltung der Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) ist ein wichtiges Thema, mit dem sich die Produktentwickler verschiedener Herstellerfirmen seit einiger Zeit intensiv beschäftigen. Dabei ist die seit der Einführung der EnEV im Jahre 2002 dauerhaft angebrachte Öffnung in den Schächten, wie man sie häufig noch vorfindet, nicht mehr statthaft.
Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig sind. In Deutschland setzen die Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen bisher vorwiegend auf die Ansaugmethode, bestehend aus einem Rohrsystem mit entsprechendem Zubehör zur Heranführung von Brandrauch an die RWA-Zentrale. Doch es gibt inzwischen auch wirtschaftlichere Alternativen!