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Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln

Montag, 9. November 2015

Rauchmelder ab dem 1. Januar 2016 in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen zudem die Wohnungen im Bestand mit den „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden.

Bis zum Jahreswechsel müssen auch Bestandsgebäude in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Handelt es sich um Mietwohnungen, so ist in allen drei genannten Bundesländern der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Um die laufende Betriebsbereitschaft hat sich in Bremen und Niedersachsen der Mieter zu kümmern, während in Sachsen-Anhalt diese Aufgabe dem Eigentümer zufällt.