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Montage von kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie

Mittwoch, 14. September 2011

Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate, wie z.B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für
ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagenbeschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006
im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden.