Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Taghelle und angenehme Treppenräume sind geradezu selbstverständlich innerhalb moderner Gebäudearchitektur. Lichtkuppeln tragen ihren Teil dazu bei, verbunden mit einer entsprechenden Treppenraum-RWA-Anlage erfüllen sie alle Anforderungen, Auflagen und Vorschriften des Rauchabzugs.
Für Treppenräume ist nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) an oberster Stelle ein Rauchabzug vorgeschrieben. Er dient der Rauchfreihaltung von Fluchtwegen und hilft der Feuerwehr beim schnellen Löschangriff.
Ein Knopfdruck auf den Auslöser genügt: Unabhängig von der Netzstromversorgung wird die Öffnung der RWA-Lichtkuppel ausgelöst – per 24V-Notstrom, über einen Motoröffner oder per CO2-Druckleitung über einen Hubzylinder. Bei der elektromotorischen RWA-Ausstattung ist die tägliche Be- und Entlüftung inbegriffen. Für die reine Ernstfallplanung hingegen reicht ein Pneumatik-Aggregat. Allerdings muss hierbei nach jedem Öffnen des Rauchabzugs die Anlage manuell geschlossen und sicherheitsbereit gemacht werden.