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Treppenraumzentrale geprüft nach prEN 12101-9 / EN 12101-10

Dienstag, 5. Juli 2011

Das  I.F.I Institut hat eine RWA-Treppenhauszentrale auf Herz und Nieren prüfen lassen.
Die wesentlichen Arbeitsgebiete des I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH sind, die Bauwerksaerodynamik, die Fahrzeugaerodynamik, die Windkanaltechnik und die industrielle Strömungstechnik.
Ein wichtiger Teilbereich der Bauwerksaerodynamik sind strömungstechnische Untersuchungen im vorbeugenden Brandschutz, insbesondere Entrauchungsstudien.
Neben Planungs- und Entwicklungsarbeiten auf den genannten Gebieten werden bei I.F.I. Prüfungen nach den deutschen und europäischen Normen durchgeführt. Für Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) ist  I.F.I. eine notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz.
Das Ziel der Prüfung ist die Bestätigung des Berichtes einer bestimmten Klassifizierung. Bei unseren TRZ Plus Zentralen wurden derartige Prüfungen durchgeführt. Die Zuverlässigkeitsprüfung, die elektrische Funktionsprüfung, die Prüfung des Ladegeräts und der sekundären Energiequelle. Ebenfalls die Umweltprüfung Kälte, die Umweltprüfung Stoß, die Umweltprüfung Vibration und die Umweltprüfung EMV Immunitätsprüfung. Geprüft wurden die STG-BEIKIRCH RWA-Kompaktzentralen TRZ Plus 2A, TRZ Plus Comfort und die Unterputzvariante TRZ Plus 2A/UP. All diese Prüfungen haben unsere Zentralen mit Bravour bestanden.

Marktverunsicherung in LV-Texten

Freitag, 23. April 2010

In jüngster Zeit findet man im Markt LV’s, die sich auf die prEN 12101-9 und EN 12101-10 beziehen.

Die Spitzfindigkeit einzelner Anbieter im Markt liegt jedoch im Begleittext. Hier werden salop Bezeichnungen, wie „zertifiziert nach….“ oder „Zulassung nach….“ mit diesen beiden Normen in Verbindung gebracht.

Synonyme aus dem „Duden“ für „Zulassung“:

Duldung, Erlaubnis, Genehmigung, Gestattung; (bildungsspr.): Tolerierung.

Somit sollten keine geprüften (pr) EN 12101-9/10 Produkte mit einer „Zulassung“ bezeichnet werden, sondern allenfalls als „geprüft nach …“ mit Hinweis auf die Prüfgrundlagen, z.B. DIN EN 12101-10.