Artikel-Schlagworte: „ZVEI Errichter“

Errichter und Planer

Montag, 27. September 2010

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI ist die Interessenvertretung für Errichter von Sicherheitssystemen, Elektro- und Fachplaner und Sachverständige. Sie bildet die Plattform für den Informationsaustausch und die Wissensvermittlung zu den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche.

Die Arge setzt sich für die fachgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sicherheitssystemen und für faire Wettbewerbsbedingungen ein.

MLAR-Kommentierung

ZVEI-Kommentierung zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Der ZVEI hat in einem Ad-hoc-Arbeitskreis zusammen mit dem VdS eine ausführliche Erläuterung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) und ihrer Umsetzung erarbeitet. Die Experten des elektrotechnischen Anlagenbaus geben in der 20-seitigen Broschüre wichtige Hinweise zur Anwendung der MLAR in der betrieblichen und bautechnischen Praxis. Ebenso eingearbeitet sind Anwendererfahrungen rund um die MLAR seit ihrer Neuerscheinung. Der Kommentar berücksichtigt die Änderungen der MLAR in der Fassung von 2005 im Vergleich zu älteren Ausgaben.

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.