Archiv für September 2010

Errichter und Planer

Montag, 27. September 2010

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI ist die Interessenvertretung für Errichter von Sicherheitssystemen, Elektro- und Fachplaner und Sachverständige. Sie bildet die Plattform für den Informationsaustausch und die Wissensvermittlung zu den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche.

Die Arge setzt sich für die fachgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sicherheitssystemen und für faire Wettbewerbsbedingungen ein.

MLAR-Kommentierung

ZVEI-Kommentierung zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Der ZVEI hat in einem Ad-hoc-Arbeitskreis zusammen mit dem VdS eine ausführliche Erläuterung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) und ihrer Umsetzung erarbeitet. Die Experten des elektrotechnischen Anlagenbaus geben in der 20-seitigen Broschüre wichtige Hinweise zur Anwendung der MLAR in der betrieblichen und bautechnischen Praxis. Ebenso eingearbeitet sind Anwendererfahrungen rund um die MLAR seit ihrer Neuerscheinung. Der Kommentar berücksichtigt die Änderungen der MLAR in der Fassung von 2005 im Vergleich zu älteren Ausgaben.

Zusätzlich zum ausführlichen Kommentar hat der ZVEI ein speziell auf Errichter abgestimmtes kompaktes Merkblatt zur MLAR erarbeitet. Dieses doppelseitige Merkblatt liegt dem ausführlichen Kommentar bei und ist kostenlos. Mitgliedern der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer steht es zusätzlich zum Download zur Verfügung. Die 20-seitige DIN A4-Broschüre kann für 14,90 Euro zuzüglich Porto und 7 % Mehrwertsteuer über ein Bestellformular bestellt werden.

Text: ZVEI

Facettenreiche Ein- und Ausblicke – Landtagsgebäude in Vaduz

Mittwoch, 22. September 2010

Der Neubau des Landtagsgebäudes des Fürstentums Liechtenstein setzt einen ungewöhnlichen architektonischen Akzent in der Gestaltung des Regierungsviertels in Vaduz. Architekt Prof. Hansjörg Göritz aus Hannover, der das Projekt in Planungsgemeinschaft mit der Frick Architekten AG aus Schaan realisierte, nahm die verschiedenen Baustile in Vaduz als Anlass zur Fortsetzung – mit dem «Hohen Haus» für das Parlament und einem «Langen Haus» entlang des Bergfußes, in dem die Büroräumlichkeiten für das Parlament untergebracht sind. Die helle Klinkerfassades des Komplexes findet ihre Fortsetzung in der vorgelagerten Platzgestaltung, die Landtag und Regierung miteinander verbindet.

Für die Architekten stand von Anfang an fest, dass in das steile Dach ein Lamellenoberlicht integriert werden sollte. Ein zusätzliches Thema war die Planung von Rauch-Wärme-Abzügen (RWA) – beides Spezialgebiete von Stebler Glashaus aus der Schweiz. Mit dem imposanten Dachfenster über die gesamte Firstlänge erhielt der Plenarsaal den nötigen Lichteinfall und eine ideale Belüftung. Möglich wurde dies durch die ungewöhnlichen Dimensionen des Dachelements – auf einer Gesamtlänge von 36 m und einer Neigung von 63° sind zwölf Elemente à 3 ≈ 2,075 m montiert. Es handelt sich um Fensterflächen mit elektrisch auffahrbarer Schuppenverglasung und unterem Festglas. Die unteren Trägerteile bestehen aus elektropoliertem Chromnickelstahl (CNS), der umlaufende Rahmen aus einem isolierten Aluminiumprofil. Die Isolierverglasung wird mittels Glashalteklammern eingehängt.

Auch im übrigen Gebäude sorgen große Lamellensysteme für viel Licht und Luft. Im Zwischenbau, mit dem das Hohe und das Lange Haus verbunden werden, kamen sowohl Fassaden- als auch Dachflächen von Stebler zum Einsatz. Die filigrane, tragende Fassadenkonstruktion wird von einer rahmenlosen Verglasung umhüllt. Die Schuppenverglasung der Frontseiten ist elektrisch auffahrbar und mit speziellen, beweglichen Glashalteklammern befestigt. Die von der Sonneneinstrahlung erwärmte Luft kann somit gleichmäßig und direkt wieder abgeführt werden. Zugluft wird vermieden. Durch die abgestuften, ziegelförmig überlappenden Schuppen wird die gewünschte Dichtheit des Systems gewährleistet. Dies wurde vom IFT in Rosenheim bauphysikalisch überprüft. Die feststehende Isolierverglasung über Kopf wird ebenfalls von CNS-Glashalteklammern fixiert.

Text: Detail.de
Bilder: Detail.de

Effektive Gebäudeevakuierung mit System

Dienstag, 14. September 2010

Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.

Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.

Sicherstellen der Selbstrettung

Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).

Detektion

Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).

Alarmierung

Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.

Flucht

Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.

Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.

Peter Krapp und Heinrich Herbster

(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings

Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI

Automatische Brandmelder: Messung der Rauchdichte und Partikelgröße

Dienstag, 14. September 2010

Die Brandmelder Serie 420 von Bosch wurde um drei Modelle erweitert. Diese arbeiten mit der „Dual Ray“-Technologie. Sie nutzen einen neuen dual-optischen Sensor, der die Streuung des Lichts aus zwei LEDs unterschiedlicher Wellenlänge detektiert und damit die Rauchdichte sowie die Partikelgröße misst. Damit kann besonders zuverlässig zwischen Rauchpartikeln und anderen Partikeln, wie den Störgrößen Staub oder Wasserdampf, unterschieden werden.

Die drei Brandmelder – FAP-DO 420 (dual-optischer Melder), FAP-DOT 420 (Mehrsensormelder, dual-optisch und thermisch) und FAP-DOTC 420 (Mehrsensormelder dual-optisch, thermisch und chemisch) – bieten die weiterentwickelte leistungsfähige ISP-Technologie (Intelligent Signal Processing). Bei der Technik werden alle Sensorsignale präzise elektronisch analysiert und von einem integrierten Hochleistungs-Mikroprozessor verglichen und ausgewertet.

Die Brandmelder erkennen außer der EN 54-7 (Testfeuer TF 2 bis TF 5) – auch die Brandarten der Testfeuer TF 1 (offener Zellulosebrand) und TF 8 (Flüssigkeitsbrand mit schwarzer Rauchentwicklung bei niedriger Temperatur, Decalin).

Der FAP-DO 420 mit dual-optischem Sensor hat einen signifikanten Vorteil gegenüber vielen Wettbewerbermeldern, die bereits zur Detektion des Testfeuers TF 1 einen Mehrsensormelder einsetzen müssen. Bosch bietet damit zur Überwachung von Arealen mit diesem Brandpotenzial eine sehr kostengünstige Lösung.

Text: sicherheit.info
Bild: Bosch

IP Schutzklassen

Donnerstag, 2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG