Archiv für Juli 2010

Ohne Zuluft kein natürlicher Rauchabzug

Donnerstag, 29. Juli 2010

Hierbei ist das einfache physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft notwendig. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.

Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.

Die Zuluftfläche muß 1,5 mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1 : 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder zerstörungsfrei geöffnet werden können.

Die DIN gibt die rechnerischen Durchflußbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel, Türen, Tore und Jalousien.

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

Dienstag, 27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Brandschutzexperten in Düsseldorf

Donnerstag, 15. Juli 2010

Am 29.06.2010 veranstaltete die Ingenieurkammer Bau ihre alljährliche Brandschutztagung in der Düsseldorfer Stadthalle. Udo Kirchner, Tagungsleiter und Geschäftsführer von Halfkann+Kirchner, konnte insgesamt 650 Teilnehmer und 39 Fachaussteller begrüßen. Das Tagungsprogramm war stark geprägt von Neuigkeiten aus dem Bauordnungsrecht und von Bauvorschriften. 
Gleich zu Anfang stellte MR Dipl.-Ing. Jost Rübel „Aktuelles aus dem Bauordnungsrecht – Schwerpunkt Betreuungsrichtlinie“ vor. Zur „Neufassung der PrüfVO“ sprach MR Knut Czepuck. Insbesondere stellte er die Veränderungen im Inhalt und den Verfahren in den Mittelpunkt seines Vortrags. Dr. Gary Blume thematisierte die „Neufassung der DIN 18230, Teil 5 Maschineller Rauchabzug“. Der „Weißdruck zur DIN 18230“ war Thema des Vortrags von Dr.-Ing. Jürgen Dargel. Besonders interessant war der im Anschluss anknüpfende Vortrag des Brandrats Dipl.- Phys. Björn Maiworm.  Dabei bewertete er das neue Verfahren zur Bemessung von Brandbekämpfungsabschnittsflächen aus Sicht der Feuerwehr.
Aber auch Themen wie „Bestandsschutz nach dem Stand der Rechtssprechung“, „Brandschutz kontra Amokschutz“ oder auch „Brandsimulationen in der Brandursachenermittlung“ wurden behandelt.
Als Höhepunkt erlebten die Teilnehmer in den Nachmittagsstunden einen Rauchversuch. Vorab referierte Udo Kirchner über „Kalibrierte Rauchversuche zur realistischen Prüfung von Entrauchungskonzepten“.  Dabei stellte er zunächst die Prüfapparatur „Smoke 3“ vor,  die die Teilnehmer danach live erleben konnten. „Mit Smoke 3 können wir ab sofort Brände viel realistischer simulieren wie bisher“, sagte Udo Kirchner. Bei dem Versuch wurde mit einem Gasringbrenner ein Feuer entzündet. Nebelfluid wurde in dessen Temperaturfahne geblasen. So konnte in vier Minuten der Saal mit rund 1.000 m³ Rauch gefüllt werden.  Die Entrauchungsanlage benötigte weitere vier Minuten, um den Rauch wieder aus dem Saal zu filtern.

TEXT: Feuertrutz

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

IP Schutzklassen

Sonntag, 4. Juli 2010
 
 
In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung.Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Anordnung des IP-Code


Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach
In diesen Anwendungsbereichen kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben.
Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich jedoch  herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten daher konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen.
Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.


Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.
 
 

Mehr Ampere! Der RWA-System LON-Knoten 8A

Sonntag, 4. Juli 2010

 Der STG-BEIKIRCH LON KNOTEN

Der LON-Knoten 4,4 A, der zur Einbindung in die RWA-LON-BUS-Technologie dient, wird von
STG-BEIKIRCH abgekündigt und durch den neuen verbesserten LON-Knoten 8A ersetzt. Ein noch anwenderfreundlicheres Layout, sowie die Möglichkeit 8 Ampere einzubinden, sind dabei wesentliche Vorteile. Bei einem annähernd gleichbleibenden Preis erhalten Sie mehr Ampere und zusätzlich alle Funktionen des alten LON-Knoten 4,4 A. Durch das Einbinden von einem Knoten in die RWA-LON-BUS-Technologie stehen nach wie vor eine RWA-Gruppe und zwei Lüftungsgruppen zur Verfügung. 
  

– Betriebsspannung:          230 V AC / 50 Hz (±10 %)
– Systemspannung:           27 V DC ( Nenn) (±15 %), geglättet
– Ausgangsstrom:             max. 8 A, 30% ED, 10 Min.
– Notstrombetrieb:              2 x 12 V / 3,5 Ah
– Gehäuse:                        Stahlblechgehäuse mit Tür, Grau (RAL 7032)
– Umgebungstemperatur:  +5 °C bis +40 °C
– Abmessungen:                396 x 146 x 82 (mm) (H x B x T), ohne Scharnier und Verschraubungen 

Nenndaten:

Folgende Komponenten sind anschließbar:
– 24 V DC Antriebe mit Last- oder Endabschaltung (gesamte Stromaufnahme aller angeschlossenen Antriebe max. 8 A)
– 2 getrennte überwachte Motorausgänge zur Programmierung in einer RWA- und zwei Lüftungsgruppen
– Signaleingänge zur digitalen Hubweitensteuerung der Antriebe mir eingebauten Signalgebern
– Motorausgänge leitungsüberwacht durch Abschlusskondensator
– 10 automatische Melder in einer Rauchmelder-Gruppe mit Leitungsüberwachung durch aktives Endmodul
– 1 Wind-/Regenmelder oder 1x Regenmelder 24 V/100 mA
– 1 Eingang LON-BUS
– 1 Ausgang LON-BUS

Produktkonformität

Sonntag, 4. Juli 2010

Produkte unterschiedlicher Hersteller werden oft erst auf der Baustelle zusammengefügt und sollen nach der Installation ein funktionsfähiges ganzheitliches System ergeben. Dieses stellt alle Beteiligten auf der Baustelle immer wieder vor die Herausforderung der Einhaltung der “Konformität“.

Konformität ist die Erfüllung festgelegter Forderungen (DIN EN ISO 8402) – 2247/2003-01-10.
Konformität bezeichnet die Übereinstimmung mit einer zugrunde liegenden Norm oder dessen Implementierungsprofil – 2080/2003-01-09.

Diese Definition reicht in ihrer allgemeinen Form jederzeit aus und erscheint zunächst einmal unangreifbar. Da die Forderungen in der Praxis jedoch vielfach Ermessensspielräume beinhalten, ist der Abgleich der Konformität nicht immer einfach festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht einzelne Merkmale, sondern z. B. Prozessabläufe zu bewerten sind.

Da in unserer Branche die Gewerke wie z. B. “Fassade“ oder “Elektro“ meist getrennt ausgeschrieben werden, wird die Konformität oft nicht eingehalten. Übergeordnet obliegt es dem Architekten oder dem Planer für technische Gebäude-Ausrüstung das harmonische Zusammenspiel der Fensterautomation mit den Steuerzentralen der Gebäudeleittechnik sicherzustellen. Eine weitere Möglichkeit ist es einen der beauftragten Lieferanten mit der Sicherstellung der Konformität zu beauftragen.

Viel zu oft ergeben sich jedoch erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Abnahme Erkenntnisse, die dazuführen, dass Produkte nicht mit einander „reden“, nicht konform sind. Dieses ist auf eine nicht hinreichend verifizierte Abstimmung in der Planungsphase zurückzuführen. Den Verursacher zu suchen, ist aber weder zielführend, noch stellt es den Investor zufrieden.

Werden Hersteller und Fachfirma frühzeitig auf die Konformität eigener Produkte mit Fremdprodukten angesprochen, kann die Konformität im Vorfeld geprüft werden und ggf. eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung gefunden werden.