Artikel-Schlagworte: „ZVEI“

ZVEI – Arge Errichter und Planer wächst

Montag, 29. August 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI wächst weiterhin schnell. Das berichtete ihr Vorstandsvorsitzender Christian Kühn auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 6. Juli in Frankfurt am Main.

Nach 32 Neuzugängen im vergangenen Jahr sind jetzt 138 Planer und Errichter von Sicherheitssystemen im Arbeitskreis Elektroplaner sowie in den Fachgruppen Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aktiv.

„Der Mitgliederzuwachs um fast ein Drittel festigt unsere Stellung als Interessenvertretung und Wissensdrehscheibe und bestätigt die gute Arbeit des letzten Jahres“, freut sich Kühn. Zugenommen hat nach seinen Angaben auch die Anzahl der zertifizierten RWA-Errichter auf nunmehr 31.

Die Mitgliederbasis soll zukünftig weiter ausgebaut werden durch die Fachgruppen Einbruchmeldetechnik und Videosysteme sowie durch die Ausweitung der Zertifizierung auf Errichter von Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen sowie Planer für Licht und Multimediaverkabelung. Impulse soll auch die Umsetzung des ZVEI-QM-Systems geben. Mitglieder der Arge können damit ihr Qualitätsmanagementsystem zu günstigen Konditionen im Gruppenverfahren nach ISO 9001 zertifizieren lassen.

Arbeitshilfen für Mitglieder

Im letzten Jahr wurden laut Arge-Geschäftsführer Eckart Roeder zahlreiche Merkblätter und Arbeitshilfen fertiggestellt. Aktuell erscheint das 52-seitige Merkblatt ‚Amok- und Gefahren-Reaktionssysteme am Beispiel von Schulen‘. Weitere Merkblätter wurden unter anderem zu Blitzschäden an BMA, Betreiberrechten und -pflichten sowie RWA-Themen erstellt.

Fortgeschrieben wird der kürzlich erschienene Prüfungsfragenkatalog SAA zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Fachkraft für Sprachalarmanlagen (SAA) nach E DIN 14675/A3. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitskreises Elektroplaner bleibt die Erarbeitung produktneutraler Ausschreibungstexte im STLB-Bau.

Text: Sicherheits.info

Dienstleistungen europaweit genormt

Donnerstag, 28. Juli 2011

Eine Mindestqualität für Planer und Errichter elektrischer und elektronischer Sicherheitstechnik soll eine neue europäische Norm festschreiben. Die Arbeiten dafür haben im April begonnen.

Initiiert haben das Regelwerk der Fachverband Sicherheit im ZVEI und Euralarm, die europäische Dachorganisation für elektronische Sicherheitstechnik. Das Regelwerk soll Standards für Dienstleistungen setzen, aber auch Anforderungen an die Kompetenz der Mitarbeiter definieren.

Es wird den Bereich elektronischer Sicherheitstechnik komplett abdecken, also Brand-, Überfall- und Einbruchmeldesysteme, Videoüberwachungssysteme, Sprachalarmierung, Zutrittskontrolle, Lichtruf, Flucht- und Rettungswegetechnik sowie Rauch-, Wärmeabzugs- und Feuerlösch-anlagen. Die Norm wird voraussichtlich 2013 vorliegen.

ZVEI-Vorstand fordert Rauchwarnmelderpflicht

Montag, 16. Mai 2011

Freitag, der 13. Mai 2011 ist wieder Rauchmeldertag. Peter Ohmberger, Vorstandsmitglied des ZVEI, Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie fordert zu diesem Anlass die neue grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg auf, den Einbau von Rauchwarnmeldern vorzuschreiben.

2009 war ein entsprechender Antrag der SPD im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung von den Regierungsfraktionen der CDU und FDP abgelehnt worden.

Statistisch sterben in Deutschland jährlich circa 400 Menschen bei Bränden. Die meisten ersticken im Schlaf am giftigen Rauch, tausende werden zum Teil schwer verletzt. Ein Drittel der Opfer sind Kinder. Rauchwarnmelder sind ein probates Mittel, diese Zahlen zu reduzieren. Aus diesem Grund schreiben mittlerweile zehn Bundesländer vor, dass Rauchwarnmelder in Neubauten und mehrheitlich auch in bestehenden Gebäuden installiert werden müssen.

Der ZVEI unterstützt den bundesweiten Rauchmeldertag, eine Initiative von Feuerwehren, Schornsteinfegern und Versicherungswirtschaft. „Meiner Meinung nach handelt jede Landesregierung fahrlässig, die eine Rauchwarnmelderpflicht ablehnt“, betont ZVEI-Vorstand Ohmberger. „Ich empfehle jedem Politiker, mit Feuerwehrleuten zu reden, die am Brandrauch erstickte Kinder bergen müssen. Jedes Argument gegen eine Einbaupflicht verliert dann schnell an Wirkung.“

Rauchwarnmelder sollen nach Ohmbergers Willen in jedem Haushalt in Baden-Württemberg Pflicht werden. ( Text: Sicherheit.info Bild: Hekatron)

Rauchwarnmeldertag

Freitag, 13. Mai 2011

Am 13. Mai 2011 findet der jährliche Rauchwarnmeldertag statt. An diesem Tag soll auf die Bedeutung von Brandrauch und Rauchwarnmeldern hingewiesen werden.

In neun der sechzehn Bundesländer gilt eine Rauchwarnmelderpflicht. Niedersachsen ist als zehntes Land auf dem Weg, sie einzuführen.

„Rauchwarnmelder retten im Brandfall Leben und Gesundheit“, betont Gert van Iperen, Vorstandsvorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. Er fordert, dass Rauchwarnmelder mindestens in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in den Fluren installiert werden sollten.

Der ZVEI ist Gründungsmitglied im ‚Forum Brandrauchprävention‘, in dem sich Feuerwehren, Dienstleister, Verbände und Hersteller von Rauchwarnmeldern zusammengeschlossen haben.

ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

Dienstag, 3. Mai 2011

RWA-Veranstaltungen

Elektromotorisch und Pneumatisch

 

Termine

  • 13.-15. Juli 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA3
  • 7.-9. September 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA4
  • 23.-25. November 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA5

 

Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)
  • Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)

 

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 380,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppen

RWA-Fachfirmen für Errichtung, Wartung und Instandhaltung, Planer, Betreiber, Behörden, Haustechniker und Sachverständige.
Voraussetzungen  Grundkenntnisse von RWA und NRA sind für die Teilnahme von Vorteil.

Hinweis zur Fachkraft

Für die Errichtung und Instandhaltung von RWA ist eine Fachkraft erforderlich. Die Teilnehmer erhalten den Nachweis für die Prüfungen elektromotorische und pneumatische RWA. Zur Anerkennung als Fachkraft RWA ist außerdem das Bestehen der Prüfung Instandhaltung RWA (separates Seminar) erforderlich sowie der Nachweis als Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10. Anderenfalls wird eine Teilnahmeurkunde ausgestellt.

Nutzen

Der Errichter und Instandhalter erfüllt mit der Fachkraft RWA eine wesentliche Voraussetzung als Fachbetrieb.

Die Teilnehmer erhalten das Wissen für die Projektierung und Errichtung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften.

Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

 

2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

 

3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

 

II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

 

5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

 

6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

 

Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

 

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

Erweiterte RWA-Zertifizierung

Mittwoch, 9. März 2011

Die ‚Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer‘ im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erweitert die Zertifizierung zum anerkannten Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

Künftig ist nach einem Beschluss des Vorstands und der Fachgruppe RWA zusätzlich zu den bestehenden Zertifizierungsvoraussetzungen Fachwissen zur Instandhaltung von RWA nachzuweisen. Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet zur Vermittlung der notwendigen RWA-Sachkunde ein dreitägiges Seminar zu elektromotorischen und pneumatischen RWA und ein eintägiges Seminar für die Sachkunde der Instandhaltung an.

Für den Nachweis müssen die Teilnehmer insgesamt drei Prüfungen ablegen und ihre Qualifikation als elektrotechnische Fachkraft nach DIN VDE 1000-10 vorlegen. Der Sachkundenachweis wird nach den bestandenen Prüfungen auf die jeweilige Person ausgestellt.

Für eine Anerkennung zum ZVEI-zertifizierten Errichter RWA ist von den Errichterfirmen darüber hinaus ein Eintrag in die Handwerksrolle das Handelsregister und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Das Zertifikat gilt befristet für zwei Jahre. Nach Auffrischungs-Schulungen der Fachkräfte ist es in vereinfachter Form erneut zu beantragen. Den Antrag auf Zertifizierung können nur Mitglieder der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer stellen. Anerkannte Fachbetriebe sind am Logo ‚ZVEI-zertifizierter Errichter RWA‘ erkennbar.

TEXT: ZVEI

ZVEI- Seminare 2011

Freitag, 4. Februar 2011

ZVEI-Seminar: Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

– Kraftbetätigte Fenster, RWA-Schnittstellen, Instandhaltung –

Der ZVEI veranstaltet in Frankfurt am Main eine Seminarreihe zum Thema Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern aktuelles RWA-Spezialwissen mit den Hintergründen der neusten Richtlinien für die tägliche Praxis zu vermitteln. Themen wie der Aktuelle Stand der RWA-Normen und Richtlinien, organisatorische und technische Schnittstellen von NRWG nach EN 12101-2, kraftbetätigte Fenster und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die Instandhaltung von NRA-Anlagen werden beim Seminar behandelt.

Die ZVEI Akademie, eine Akademie für Sicherheitssysteme, bietet regelmäßig hersteller- und produktneutrale Seminare an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der im Januar 2007 gegründeten Akademie.

Das Seminar wendet sich an RWA-Errichter, Instandhalter, Elektroplaner, Brandschutzsachverständige und Behördenvertreter. Grundkenntnisse von RWA und NRA werden von den Teilnehmern vorausgesetzt. Es soll helfen, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen mit einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Die nächsten Termine
18. März 2011 – Frankfurt am Main

15. September 2011 – Frankfurt am Main

Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier .

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur „Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)“ berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Kraftbetätigte Fenster gelten als Maschinen; RWA-Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller sind demnach Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster beim Einbau zusammenführen. Sie haben durch eine Risikobeurteilung die geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermitteln und beim Einbau zu berücksichtigen. Das Merkblatt stellt relevante EG-Richtlinien dar und gibt Hilfestellung für die Abgabe einer EG-Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Das Merkblatt 82009 enthält eine ZVEI-Richtlinie für die „Instandhaltung für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)“. Es beschreibt auf 20 Seiten detailliert Sichtkontrolle, Wartungsintervalle, Instandsetzungsmaßnahmen sowie erforderliche Qualifikation und Kompetenznachweise der Instandhalter. Darüber hinaus gibt das Merkblatt Hinweise auf ergänzende Richtlinien und erläutert die Pflichten von Betreibern und Instandhaltern. Es erläutert die Anforderungen für das Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Errichter RWA“ sowie für das neue Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Instandhalter RWA“. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 14,90 Euro.

Das zwölfseitige Merkblatt 82012 „Schnittstellenbeschreibung für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)“ vermittelt zwischen den Facherrichtern von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) und dem Metallbaugewerk. Es verdeutlicht Fachplanern und Facherrichtern, Metall- und Fassadenbauern, ausschreibenden Stellen, Herstellern von Komponenten und NRWG sowie Installateuren für elektrische Leitungsanlagen die Anforderungen an Übergabepunkte, Konformitätserklärung und Gewährleistung. Das Merkblatt wird gemeinsam vom ZVEI und dem Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) veröffentlicht. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Text: ZVEI

Errichter und Planer

Freitag, 5. November 2010

ZVEI-Errichter RWA

Die ZVEI-Errichter RWA sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. und bekennen sich zu den hohen Qualitätsstandards des ZVEI für die Errichtung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der ZVEI hat die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Unternehmen geprüft und bestätigt. Die anerkannten Unternehmen haben dem ZVEI nachgewiesen, dass sie über das Fachwissen für RWA verfügen und einen ordentlichen und qualitätsbewussten Geschäftsbetrieb führen.

 Die anerkannten Unternehmen tragen den Titel ZVEI-Errichter RWA und dürfen das Logo „ZVEI-Errichter Sicherheitssysteme“ mit dem Zusatz ZVEI-Errichter RWA im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwenden. Die Unternehmen sind mit einer einmalig nummerierten Zertifikatsurkunde ausgezeichnet.

ZVEI-Errichter RWA erfüllen folgende Voraussetzungen für die Anerkennung:

•Sachkundige Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Elektrotechnische Fachkraft nach DIN VDE 1000-10
• Regelmäßige Auffrischungsschulungen der Fachkraft mindestens alle zwei Jahre
• Mitglied in der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer
• Eintrag Handwerksrolle / Handelsregister
• Haftpflichtversicherung

Text: ZVEI

Grundlagen der RWA

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Warum natürliche Entrauchung?
Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und den giftigen Brandgasen aus. Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden – wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90% die Ursache für „Brandopfer“. Brandopfer sind Rauchopfer! Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht daher darin Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können.

Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch – auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird.

Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Diese führen den Rauch effektiv aus dem Gebäude ab. Räume und Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Wie funktioniert Rauchabführung eigentlich

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluftöffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht. Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen.

Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt – insbesondere bei Bränden in großen Räumen – wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden sollten, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Glaspyramiden, Kipp- oder Klappflügel

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden.

Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten – wie Mauervorsprünge, Treppen, Lüftungskanäle etc. – dürfen das Ausströmen behindern

Komponenten eines Rauchabzuges
Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24V-Antriebe wie z.B. Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände „Betriebsbereitschaft“, „RWA-Auslösung“ und „Störung“ werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbständig. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Da sich die 24V-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung verwendet werden.

Hinweise zur Verwendung der DIN EN 12 101 Teil 2

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12 101 Teil 2 und der DIN 18 232 Teil 3 noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun europaweit seit September 2006 einzig die EN 12 101 Teil 2 als Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 muss in Deutschland für alle bauordnungsrechtlich geforderte Rauchabzugsablagen ein Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12 101 Teil 2 vorliegen.

Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, z. B. bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 „Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ beschrieben.

Muss zwingend ein NRWG eingesetzt werden

Die Norm EN 12101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das NRWG. Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird vor allem in den Bauverordnung für Sonderbauten wie z. B. Schulen, Verkaufsstätten, Krankenhäuser etc. gestellt.

Wird eine allgemeine Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung z. B. in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz eines NRWGs. Die Oberste Baubehörde hat mit einem Schreiben an den FK RWA im ZVEI somit klar gemacht, dass sie nicht zwingend NRWGs nach DIN EN 12101-2 als Komponenten einer Rauchableitungsanlage verlangt.

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß 12 101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12 101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.

Weiterhin ist zu beachten, das es sich bei der DIN EN 12 101 Teil 2 um eine reine Prüfnorm handelt und die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt sind. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG´s vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWGs so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

Tipps zur Projektierung des NRWG

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG´s von 300°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG´s (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re), muss betrachtet werden, ob die NRWG´s ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Einbau von RWA und Lüftungs-Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie z. B. Blendrahmen und Stürze.

Die Zuleitungen einer RWA Anlage müssen den Brandschutzbestimmungen (z.B. MLAR) entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z. B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Zuletzt ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet. Die im ZVEI Fachkreis Sicherheit organisierten Firmen und deren Facherrichter sind Ihnen gerne jederzeit bei der Auslegung und Errichtung einer für Ihr Bauvorhaben individuell angepassten Rauch- und Wärmeabzugsanlage behilflich. Eine Herstellerübersicht ist erhältlich über den ZVEI.

Text: ZVEI FK Rauchabzug
Bilder: ZVEI