Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

Freitag, 5. November 2010

Der ZVEI bietet zwei Seminare für RWA an:

1. Fachkraft für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (auf dieser Seite)
3 Tage mit Prüfung und Sachkundenachweis

2. Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
Maschinenrichtlinie, RWA-Schnittstellen und Instandhaltung,
für Fortgeschrittene RWA-Fachleute, 1 Tag Auffrischungsseminar

3-Tages-Seminar mit Sachkundeprüfung
Gilt als Sachkundenachweis für den ZVEI-anerkannten Errichter für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

 Termine
24.-26. November 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA4

 Neue Termine 2011

19.-21. Januar 2011  · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA1
6.-8. April 2011  · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA2
13.-15. Juli 2011  · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA3
7.-9. September 2011  · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA4
7.-9. September 2011  · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA5

 Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)

Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 380,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppe

Errichter für Brandschutz und RWA, Elektroplaner für technische Gebäudeausrüstung, Sachverständige, Haustechniker und Fachleute aus Behörden. Technisches Grundverständnis und Grundkenntnisse der RWA (NRA) werden vorausgesetzt.

Nutzen

Sie erhalten den Sachkundenachweis für RWA als Voraussetzung für den ZVEI-anerkannten RWA-Errichter.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten.
Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen mit einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

 2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

 3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

 II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

 5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

 6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

 Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

 

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

 

Ihr Ansprechpartner

 

Eckart Roeder
Dipl.-Betrw. (BA)
ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main

Fon 069 6302-257

Fax 069 6302-1257

Mail roeder(at)zvei.org

Errichter und Planer

Freitag, 5. November 2010

ZVEI-Errichter RWA

Die ZVEI-Errichter RWA sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. und bekennen sich zu den hohen Qualitätsstandards des ZVEI für die Errichtung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der ZVEI hat die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Unternehmen geprüft und bestätigt. Die anerkannten Unternehmen haben dem ZVEI nachgewiesen, dass sie über das Fachwissen für RWA verfügen und einen ordentlichen und qualitätsbewussten Geschäftsbetrieb führen.

 Die anerkannten Unternehmen tragen den Titel ZVEI-Errichter RWA und dürfen das Logo „ZVEI-Errichter Sicherheitssysteme“ mit dem Zusatz ZVEI-Errichter RWA im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwenden. Die Unternehmen sind mit einer einmalig nummerierten Zertifikatsurkunde ausgezeichnet.

ZVEI-Errichter RWA erfüllen folgende Voraussetzungen für die Anerkennung:

•Sachkundige Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Elektrotechnische Fachkraft nach DIN VDE 1000-10
• Regelmäßige Auffrischungsschulungen der Fachkraft mindestens alle zwei Jahre
• Mitglied in der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer
• Eintrag Handwerksrolle / Handelsregister
• Haftpflichtversicherung

Text: ZVEI

Windrichtungsabhängige Entrauchungsanlagen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Wissen wie’s weht

Besonders zu Beginn eines Brandes hängen die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen und die Einschichtung einer raucharmen Schicht wesentlich von der Raumströmung ab. Windbedingte Druckdifferenzen können die stabile Schichtung zerstören, insbesondere wenn Rauchabzugsöffnungen über mehrere Außenwände eines Rauchabschnitts verteilt sind.Nach den Vorgaben der DIN 18232-2 ist deshalb durch eine windabhängige Steuerung dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten über einen Meter/Sekunde nur die Zuluftöffnungen und Rauchabzüge geöffnet werden, die sich in den windabgewandten Außenwänden befinden.Das Merkblatt VdS 3122 der VdS Schadenverhütung GmbH unter dem Titel „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ beschreibt für Planer und Anwender, in welchen Fällen Winderkennungseinrichtungen erforderlich sind, welche Gerätetypen dafür verwendet und wo diese angebracht werden sollten, um eine zuverlässige Entrauchung sicherzustellen.

Raucharme Schicht im Brandfall
Aufgrund der Thermik steigen Rauchgase im Brandfall nach oben. Rauchabzüge leiten den Rauch bei entsprechender Zufuhr von Zuluft ins Freie und verhindern damit, dass sich der gesamte Raum mit Rauch und heißen Brandgasen füllt.

Die Entrauchung kann über natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) im Dach oder im oberen Teil von Außenwänden oder maschinelle Rauchabzüge (MRA) erfolgen.

Sind die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Zuluftöffnungen gemäß den Vorgaben der DIN 18232-2 beziehungsweise DIN 18232-5 projektiert, entsteht eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 Meter Höhe über dem Boden. Sie ermöglicht Personen die Flucht und der Feuerwehr den gezielten Löschangriff.

Laut VdS-Merkblatt 3122 sind in der Regel alle NRWG, die ohne Seitenwindbeeinflussung nach DIN EN 12101-2, Anhang B, geprüft werden, über eine windrichtungsabhängige Steuerung zu betreiben.

Ausgenommen sind im Dachbereich eingesetzte NRWG, die für Anströmungen aus beliebigen Windrichtungen geeignet sind. Bei MRA kann eine windabhängige Steuerung der Zuluftführung zur Begrenzung der Zuluftgeschwindigkeit erforderlich sein.

Windgeber messen Windrichtung und Windgeschwindigkeit. In Abhängigkeit davon werden im Brandfall nur auf der windabgewandten Seite liegende Rauchabzugs- und Zuluftöffnungen geöffnet.

Funktionsweise von Winderkennungseinrichtungen

Eine Winderkennungseinrichtung besteht aus einem oder mehreren Messgeräten und einer Auswerteeinheit, die eine windabhängige Ansteuerung der Entrauchungsanlagen ermöglicht.

Das Merkblatt unterscheidet bei den Messgeräten zwischen Windgebern und Differenzdruckaufnehmern: Windgeber messen die lokale Windgeschwindigkeit und -richtung und sind laut VdS-Merkblatt besonders geeignet für Anwendungen, bei denen NRWG und Zuluftöffnungen in verschiedenen Bereichen (eventuell mit jeweils eigenen Auswertungsparametern) des Gebäudes bei konstanten Umgebungseinflüssen gesteuert werden müssen.

Differenzdruckaufnehmer erfassen die lokale Windwirkung zwischen zwei Referenzpunkten. Sie messen zum Beispiel den Druck an einer Fassade und vergleichen ihn mit dem Innendruck des zu entrauchenden Bereichs oder mit dem Winddruck auf eine zweite Fassade.

Dieses Messprinzip ist vor allem für Projekte geeignet, bei denen die Gebäudedruckbeiwerte zur Bestimmung der Windwirkung nicht bekannt sind. Windrichtungsabhängige Rauchabzugsöffnungen in Dachoberlichtern können auf diese Weise zum Beispiel so gesteuert werden, dass sich nur die Öffnungen mit geringerem Außendruck öffnen.

Projektierung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern

Windgeber werden meist an zentraler, ausreichend exponierter Stelle an Masten auf dem Dach installiert. Wichtig ist laut Merkblatt eine freie, von der Umgebung unbeeinflusste Windanströmung. Sie ist in der Regel gegeben, wenn die Einbauhöhe mindestens dem zweifachen Abstand zur stromauf liegenden Attika oder zum First entspricht.

Die Messpunkte eines Differenzdruckaufnehmers sollten laut Merkblatt so gewählt werden, dass sie nicht in der Nähe einer ausgestellten Ecke liegen. Durch Umströmung verändert sich das Druckfeld in solchen Bereichen.

Es sollte daher im Eckbereich ein Abstand von mindestens zwei Metern, bei Gebäuden mit mehr als zehn Metern Höhe bis zu fünf Meter zur Außenkante der Fassade eingehalten werden.

Die Auswerteeinheit sendet die erforderlichen Signale der Winderkennungseinrichtungen an die für die Steuerung der NRWG und Zuluftöffnungen zuständige Station. Die Auswertung der Messdaten beschreibt die Richtlinie VdS 3530.

Abnahme, Wartung und Instandhaltung

Die Funktion und Ausführung der Winderkennungseinrichtungen sowie die Funktionsprüfung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern sollten den Hinweisen des Merkblatts VdS 3122 entsprechen.

Darüber hinaus müssen die Komponenten den Anforderungen der Richtlinie VdS 3530 genügen.

Die Errichterfirma ist verpflichtet, bei der Übergabe der Einrichtungen die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und die Betriebs- und Bedienungsanleitung, die Prüf- und Wartungsanleitung, Zeichnungen mit Konfiguration und baulicher Lage der Winderkennungseinrichtung sowie das Konformitätszertifikat VdS 2510 mit VdS-Zertifikataufkleber an den Betreiber auszuhändigen.

Nach der Inbetriebnahme müssen NRWG mitsamt den Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

So ist es in der DIN 18232-2 und den entsprechenden VdS-Richtlinien vorgesehen. Die Prüfungs- und Wartungsarbeiten sind nach Vorgaben des Herstellers, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Auch hinsichtlich der Winderkennungseinrichtungen unterliegen die Betreiber dieser Verpflichtung.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) empfiehlt den Betreibern, mit der Montage, Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Winderkennungseinrichtungen nur VdS-anerkannte Fachfirmen zu beauftragen.

Bei diesen Unternehmen ist sichergestellt, dass sie über die notwendige Erfahrung und das erforderliche Fachwissen verfügen.

Text: Holger David
(Bild1: Lamilux, Bild2 FLVR)

Grundlagen der RWA

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Warum natürliche Entrauchung?
Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und den giftigen Brandgasen aus. Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden – wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90% die Ursache für „Brandopfer“. Brandopfer sind Rauchopfer! Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht daher darin Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können.

Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch – auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird.

Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Diese führen den Rauch effektiv aus dem Gebäude ab. Räume und Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Wie funktioniert Rauchabführung eigentlich

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluftöffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht. Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen.

Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt – insbesondere bei Bränden in großen Räumen – wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden sollten, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Glaspyramiden, Kipp- oder Klappflügel

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden.

Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten – wie Mauervorsprünge, Treppen, Lüftungskanäle etc. – dürfen das Ausströmen behindern

Komponenten eines Rauchabzuges
Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24V-Antriebe wie z.B. Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände „Betriebsbereitschaft“, „RWA-Auslösung“ und „Störung“ werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbständig. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Da sich die 24V-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung verwendet werden.

Hinweise zur Verwendung der DIN EN 12 101 Teil 2

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12 101 Teil 2 und der DIN 18 232 Teil 3 noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun europaweit seit September 2006 einzig die EN 12 101 Teil 2 als Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 muss in Deutschland für alle bauordnungsrechtlich geforderte Rauchabzugsablagen ein Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12 101 Teil 2 vorliegen.

Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, z. B. bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 „Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ beschrieben.

Muss zwingend ein NRWG eingesetzt werden

Die Norm EN 12101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das NRWG. Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird vor allem in den Bauverordnung für Sonderbauten wie z. B. Schulen, Verkaufsstätten, Krankenhäuser etc. gestellt.

Wird eine allgemeine Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung z. B. in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz eines NRWGs. Die Oberste Baubehörde hat mit einem Schreiben an den FK RWA im ZVEI somit klar gemacht, dass sie nicht zwingend NRWGs nach DIN EN 12101-2 als Komponenten einer Rauchableitungsanlage verlangt.

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß 12 101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12 101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.

Weiterhin ist zu beachten, das es sich bei der DIN EN 12 101 Teil 2 um eine reine Prüfnorm handelt und die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt sind. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG´s vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWGs so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

Tipps zur Projektierung des NRWG

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG´s von 300°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG´s (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re), muss betrachtet werden, ob die NRWG´s ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Einbau von RWA und Lüftungs-Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie z. B. Blendrahmen und Stürze.

Die Zuleitungen einer RWA Anlage müssen den Brandschutzbestimmungen (z.B. MLAR) entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z. B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Zuletzt ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet. Die im ZVEI Fachkreis Sicherheit organisierten Firmen und deren Facherrichter sind Ihnen gerne jederzeit bei der Auslegung und Errichtung einer für Ihr Bauvorhaben individuell angepassten Rauch- und Wärmeabzugsanlage behilflich. Eine Herstellerübersicht ist erhältlich über den ZVEI.

Text: ZVEI FK Rauchabzug
Bilder: ZVEI

Leitmarkt Safety

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Fachkreis elektromotorisch betriebener Rauchabzug und natürliche Lüftung

„Vorbeugender Brandschutz gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Personen dienen und für die Erhaltung von baulichen Anlagen erforderlich sind.“
Da nahezu 90% aller Brandopfer primär durch eine Rauchvergiftung getötet werden, ist die Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen in größeren Gebäuden dazu, nach dem Ausbruch eines Brandes durch den Abzug von Rauch und Wärme den sich im Gebäude aufhaltenden Menschen die Flucht und
den Rettungskräften eine möglichst schnelle Evakuierung der Betroffenen und das Löschen des Brandes zu ermöglichen.

Vorsitzender: Reiner Aumüller 
Stv. Vorsitzende: Dirk Dingfelder, Frank Wienböker 

weitere Infos unter http://www.rwa-heute.de

BHE-Zertifizierung

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Seit mehr als 25 Jahren im Dienst der Sicherheit
Die BHE-Errichter-Zertifizierungen können als die große Erfolgsgeschichte im BHE angesehen werden: In den über 25 Jahren seit Einführung des Siegels wurden bereits deutlich mehr als 1000 Zertifikate in den Fachsparten Einbruch, Brand, Video und Zutrittskontrolle ausgestellt.

Die ersten BHE-Prüfsiegel für Errichterfirmen wurden im Jahre 1984 verliehen. Ziel dieser BHE-Zertifizierung war und ist bis heute, den Kunden einen Qualitätsmaßstab beim Kauf von Sicherungstechnik zu bieten. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass er im Rahmen eines vernünftigen Preis-Leistungsverhältnisses bedient wird.

Für den Errichter bietet die BHE-Zertifizierung die Möglichkeit, sich gegenüber seinen weniger qualifizierten Wettbewerbern positiv abzugrenzen. BHE-Zertifizierungen werden bewusst kostengünstig verliehen, so dass auch kleinere Fachunternehmen ihre Qualifikation am Markt dokumentieren können.

Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99

Errichter und Planer

Montag, 27. September 2010

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI ist die Interessenvertretung für Errichter von Sicherheitssystemen, Elektro- und Fachplaner und Sachverständige. Sie bildet die Plattform für den Informationsaustausch und die Wissensvermittlung zu den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche.

Die Arge setzt sich für die fachgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sicherheitssystemen und für faire Wettbewerbsbedingungen ein.

MLAR-Kommentierung

ZVEI-Kommentierung zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Der ZVEI hat in einem Ad-hoc-Arbeitskreis zusammen mit dem VdS eine ausführliche Erläuterung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) und ihrer Umsetzung erarbeitet. Die Experten des elektrotechnischen Anlagenbaus geben in der 20-seitigen Broschüre wichtige Hinweise zur Anwendung der MLAR in der betrieblichen und bautechnischen Praxis. Ebenso eingearbeitet sind Anwendererfahrungen rund um die MLAR seit ihrer Neuerscheinung. Der Kommentar berücksichtigt die Änderungen der MLAR in der Fassung von 2005 im Vergleich zu älteren Ausgaben.

Zusätzlich zum ausführlichen Kommentar hat der ZVEI ein speziell auf Errichter abgestimmtes kompaktes Merkblatt zur MLAR erarbeitet. Dieses doppelseitige Merkblatt liegt dem ausführlichen Kommentar bei und ist kostenlos. Mitgliedern der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer steht es zusätzlich zum Download zur Verfügung. Die 20-seitige DIN A4-Broschüre kann für 14,90 Euro zuzüglich Porto und 7 % Mehrwertsteuer über ein Bestellformular bestellt werden.

Text: ZVEI

Effektive Gebäudeevakuierung mit System

Dienstag, 14. September 2010

Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.

Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.

Sicherstellen der Selbstrettung

Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).

Detektion

Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).

Alarmierung

Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.

Flucht

Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.

Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.

Peter Krapp und Heinrich Herbster

(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings

Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI

Automatische Brandmelder: Messung der Rauchdichte und Partikelgröße

Dienstag, 14. September 2010

Die Brandmelder Serie 420 von Bosch wurde um drei Modelle erweitert. Diese arbeiten mit der „Dual Ray“-Technologie. Sie nutzen einen neuen dual-optischen Sensor, der die Streuung des Lichts aus zwei LEDs unterschiedlicher Wellenlänge detektiert und damit die Rauchdichte sowie die Partikelgröße misst. Damit kann besonders zuverlässig zwischen Rauchpartikeln und anderen Partikeln, wie den Störgrößen Staub oder Wasserdampf, unterschieden werden.

Die drei Brandmelder – FAP-DO 420 (dual-optischer Melder), FAP-DOT 420 (Mehrsensormelder, dual-optisch und thermisch) und FAP-DOTC 420 (Mehrsensormelder dual-optisch, thermisch und chemisch) – bieten die weiterentwickelte leistungsfähige ISP-Technologie (Intelligent Signal Processing). Bei der Technik werden alle Sensorsignale präzise elektronisch analysiert und von einem integrierten Hochleistungs-Mikroprozessor verglichen und ausgewertet.

Die Brandmelder erkennen außer der EN 54-7 (Testfeuer TF 2 bis TF 5) – auch die Brandarten der Testfeuer TF 1 (offener Zellulosebrand) und TF 8 (Flüssigkeitsbrand mit schwarzer Rauchentwicklung bei niedriger Temperatur, Decalin).

Der FAP-DO 420 mit dual-optischem Sensor hat einen signifikanten Vorteil gegenüber vielen Wettbewerbermeldern, die bereits zur Detektion des Testfeuers TF 1 einen Mehrsensormelder einsetzen müssen. Bosch bietet damit zur Überwachung von Arealen mit diesem Brandpotenzial eine sehr kostengünstige Lösung.

Text: sicherheit.info
Bild: Bosch

IP Schutzklassen

Donnerstag, 2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG