Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Automatische Brandmelder: Messung der Rauchdichte und Partikelgröße

Dienstag, 14. September 2010

Die Brandmelder Serie 420 von Bosch wurde um drei Modelle erweitert. Diese arbeiten mit der „Dual Ray“-Technologie. Sie nutzen einen neuen dual-optischen Sensor, der die Streuung des Lichts aus zwei LEDs unterschiedlicher Wellenlänge detektiert und damit die Rauchdichte sowie die Partikelgröße misst. Damit kann besonders zuverlässig zwischen Rauchpartikeln und anderen Partikeln, wie den Störgrößen Staub oder Wasserdampf, unterschieden werden.

Die drei Brandmelder – FAP-DO 420 (dual-optischer Melder), FAP-DOT 420 (Mehrsensormelder, dual-optisch und thermisch) und FAP-DOTC 420 (Mehrsensormelder dual-optisch, thermisch und chemisch) – bieten die weiterentwickelte leistungsfähige ISP-Technologie (Intelligent Signal Processing). Bei der Technik werden alle Sensorsignale präzise elektronisch analysiert und von einem integrierten Hochleistungs-Mikroprozessor verglichen und ausgewertet.

Die Brandmelder erkennen außer der EN 54-7 (Testfeuer TF 2 bis TF 5) – auch die Brandarten der Testfeuer TF 1 (offener Zellulosebrand) und TF 8 (Flüssigkeitsbrand mit schwarzer Rauchentwicklung bei niedriger Temperatur, Decalin).

Der FAP-DO 420 mit dual-optischem Sensor hat einen signifikanten Vorteil gegenüber vielen Wettbewerbermeldern, die bereits zur Detektion des Testfeuers TF 1 einen Mehrsensormelder einsetzen müssen. Bosch bietet damit zur Überwachung von Arealen mit diesem Brandpotenzial eine sehr kostengünstige Lösung.

Text: sicherheit.info
Bild: Bosch

IP Schutzklassen

Donnerstag, 2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG

Die neue RDA Kompaktzentrale 8A von STG-BEIKIRCH

Donnerstag, 19. August 2010

Durch den Einsatz von Rauchschutz-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit der RDA werden Flucht- und Rettungswege, wie z. B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten. Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch von STG-BEIKIRCH geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken. Sobald die RDA-Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung durch eine Bedienstelle ist ebenfalls möglich. Über die Druckregelklappe kann das System zusätzlich per Lüftungstaster auch zur natürlichen Lüftung genutzt werden.

Das RDA-System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach einer Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in einem speziellen Bereich.

Zur Optimierung des RDA-Systems bietet STG-BEIKIRCH ab sofort eine neu entwickelte RDA-Kompaktzentrale 8A an. Diese eignet sich besonders zur Druckregelung für kleine bis mittlere Treppenräume oder entsprechende Bereiche, wo eine Rauchfreihaltung benötigt wird. Über eine PC-Oberfläche der STG-BEIKIRCH Service-Port Software können alle wesentlichen Parameter für das System eingestellt werden. Der eingebaute Service-Counter (Wartungstimer) dient dazu, dass die notwendigen Wartungen und Inspektionen nicht vergessen werden. Die vielfältigen Anschlussmöglichkeiten bieten u.a. den direkten Anschluss der Antriebe für die Druckregelung und optionale Anbindungen evtl. Lamellenantriebe zum Verschließen der Zuluftkanäle bei Nichtbenutzung. 

RDA Kompaktzentrale 8A                    Einstellbar über eine Service Port Software

Der Anschluss eines Druckdifferenzsensors mit einer 4 – 20 mA Anbindung gewährt die Druckregelung zur Vermeidung von zu hohen Drücken in Verbindung mit der Druckregelklappe. Der Volumenstrom des Zuluftventilators kann über einen externen Frequenzumrichter vorgegeben werden. Zur Ansteuerung des Ventilators bietet STG-BEIKIRCH unterschiedliche Anschaltboxen an. Rückmeldungen von den Ventilatoren zur Störungssignalisierung können direkt an die RDA-Kompaktzentrale aufgeschaltet werden. Durch die Selbstüberwachung der Zentrale ist eine Sicherheit gemäß prEN 12101-9 gegeben.

Die Anlage eignet sich besonders in Wohngebäuden und Gebäude bis zur Hochhausgrenze wie z. B. in Schulgebäuden und Kindergärten, Hotels und Ferienzentren, Bahnhofsgebäuden und Flughäfen, Altenheimen und Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken oder Rettungstunneln.

Prinzipverschaltung der RDA Kompaktzentrale 8A

 

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

Dienstag, 17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

Dienstag, 27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Brandschutzexperten in Düsseldorf

Donnerstag, 15. Juli 2010

Am 29.06.2010 veranstaltete die Ingenieurkammer Bau ihre alljährliche Brandschutztagung in der Düsseldorfer Stadthalle. Udo Kirchner, Tagungsleiter und Geschäftsführer von Halfkann+Kirchner, konnte insgesamt 650 Teilnehmer und 39 Fachaussteller begrüßen. Das Tagungsprogramm war stark geprägt von Neuigkeiten aus dem Bauordnungsrecht und von Bauvorschriften. 
Gleich zu Anfang stellte MR Dipl.-Ing. Jost Rübel „Aktuelles aus dem Bauordnungsrecht – Schwerpunkt Betreuungsrichtlinie“ vor. Zur „Neufassung der PrüfVO“ sprach MR Knut Czepuck. Insbesondere stellte er die Veränderungen im Inhalt und den Verfahren in den Mittelpunkt seines Vortrags. Dr. Gary Blume thematisierte die „Neufassung der DIN 18230, Teil 5 Maschineller Rauchabzug“. Der „Weißdruck zur DIN 18230“ war Thema des Vortrags von Dr.-Ing. Jürgen Dargel. Besonders interessant war der im Anschluss anknüpfende Vortrag des Brandrats Dipl.- Phys. Björn Maiworm.  Dabei bewertete er das neue Verfahren zur Bemessung von Brandbekämpfungsabschnittsflächen aus Sicht der Feuerwehr.
Aber auch Themen wie „Bestandsschutz nach dem Stand der Rechtssprechung“, „Brandschutz kontra Amokschutz“ oder auch „Brandsimulationen in der Brandursachenermittlung“ wurden behandelt.
Als Höhepunkt erlebten die Teilnehmer in den Nachmittagsstunden einen Rauchversuch. Vorab referierte Udo Kirchner über „Kalibrierte Rauchversuche zur realistischen Prüfung von Entrauchungskonzepten“.  Dabei stellte er zunächst die Prüfapparatur „Smoke 3“ vor,  die die Teilnehmer danach live erleben konnten. „Mit Smoke 3 können wir ab sofort Brände viel realistischer simulieren wie bisher“, sagte Udo Kirchner. Bei dem Versuch wurde mit einem Gasringbrenner ein Feuer entzündet. Nebelfluid wurde in dessen Temperaturfahne geblasen. So konnte in vier Minuten der Saal mit rund 1.000 m³ Rauch gefüllt werden.  Die Entrauchungsanlage benötigte weitere vier Minuten, um den Rauch wieder aus dem Saal zu filtern.

TEXT: Feuertrutz

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

IP Schutzklassen

Sonntag, 4. Juli 2010
 
 
In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung.Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Anordnung des IP-Code


Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach
In diesen Anwendungsbereichen kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben.
Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich jedoch  herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten daher konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen.
Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.


Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.
 
 

Mehr Ampere! Der RWA-System LON-Knoten 8A

Sonntag, 4. Juli 2010

 Der STG-BEIKIRCH LON KNOTEN

Der LON-Knoten 4,4 A, der zur Einbindung in die RWA-LON-BUS-Technologie dient, wird von
STG-BEIKIRCH abgekündigt und durch den neuen verbesserten LON-Knoten 8A ersetzt. Ein noch anwenderfreundlicheres Layout, sowie die Möglichkeit 8 Ampere einzubinden, sind dabei wesentliche Vorteile. Bei einem annähernd gleichbleibenden Preis erhalten Sie mehr Ampere und zusätzlich alle Funktionen des alten LON-Knoten 4,4 A. Durch das Einbinden von einem Knoten in die RWA-LON-BUS-Technologie stehen nach wie vor eine RWA-Gruppe und zwei Lüftungsgruppen zur Verfügung. 
  

– Betriebsspannung:          230 V AC / 50 Hz (±10 %)
– Systemspannung:           27 V DC ( Nenn) (±15 %), geglättet
– Ausgangsstrom:             max. 8 A, 30% ED, 10 Min.
– Notstrombetrieb:              2 x 12 V / 3,5 Ah
– Gehäuse:                        Stahlblechgehäuse mit Tür, Grau (RAL 7032)
– Umgebungstemperatur:  +5 °C bis +40 °C
– Abmessungen:                396 x 146 x 82 (mm) (H x B x T), ohne Scharnier und Verschraubungen 

Nenndaten:

Folgende Komponenten sind anschließbar:
– 24 V DC Antriebe mit Last- oder Endabschaltung (gesamte Stromaufnahme aller angeschlossenen Antriebe max. 8 A)
– 2 getrennte überwachte Motorausgänge zur Programmierung in einer RWA- und zwei Lüftungsgruppen
– Signaleingänge zur digitalen Hubweitensteuerung der Antriebe mir eingebauten Signalgebern
– Motorausgänge leitungsüberwacht durch Abschlusskondensator
– 10 automatische Melder in einer Rauchmelder-Gruppe mit Leitungsüberwachung durch aktives Endmodul
– 1 Wind-/Regenmelder oder 1x Regenmelder 24 V/100 mA
– 1 Eingang LON-BUS
– 1 Ausgang LON-BUS

Produktkonformität

Sonntag, 4. Juli 2010

Produkte unterschiedlicher Hersteller werden oft erst auf der Baustelle zusammengefügt und sollen nach der Installation ein funktionsfähiges ganzheitliches System ergeben. Dieses stellt alle Beteiligten auf der Baustelle immer wieder vor die Herausforderung der Einhaltung der “Konformität“.

Konformität ist die Erfüllung festgelegter Forderungen (DIN EN ISO 8402) – 2247/2003-01-10.
Konformität bezeichnet die Übereinstimmung mit einer zugrunde liegenden Norm oder dessen Implementierungsprofil – 2080/2003-01-09.

Diese Definition reicht in ihrer allgemeinen Form jederzeit aus und erscheint zunächst einmal unangreifbar. Da die Forderungen in der Praxis jedoch vielfach Ermessensspielräume beinhalten, ist der Abgleich der Konformität nicht immer einfach festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht einzelne Merkmale, sondern z. B. Prozessabläufe zu bewerten sind.

Da in unserer Branche die Gewerke wie z. B. “Fassade“ oder “Elektro“ meist getrennt ausgeschrieben werden, wird die Konformität oft nicht eingehalten. Übergeordnet obliegt es dem Architekten oder dem Planer für technische Gebäude-Ausrüstung das harmonische Zusammenspiel der Fensterautomation mit den Steuerzentralen der Gebäudeleittechnik sicherzustellen. Eine weitere Möglichkeit ist es einen der beauftragten Lieferanten mit der Sicherstellung der Konformität zu beauftragen.

Viel zu oft ergeben sich jedoch erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Abnahme Erkenntnisse, die dazuführen, dass Produkte nicht mit einander „reden“, nicht konform sind. Dieses ist auf eine nicht hinreichend verifizierte Abstimmung in der Planungsphase zurückzuführen. Den Verursacher zu suchen, ist aber weder zielführend, noch stellt es den Investor zufrieden.

Werden Hersteller und Fachfirma frühzeitig auf die Konformität eigener Produkte mit Fremdprodukten angesprochen, kann die Konformität im Vorfeld geprüft werden und ggf. eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung gefunden werden.