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Textbeitrag in der DBZ 3/2006

Samstag, 4. März 2006
 

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Wenn Rauchabzüge eingebaut werden, müssen deren Nachweise über die Tauglichkeit vorliegen. Dies kann ein Nachweis nach EN 12 101-2 oder die Zustimmung im Einzelfall sein.

Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.
Die Schutzziele sind:
– Der Personenschutz: Rauchfreihaltung von Rettungswegen
– Der Umweltschutz: Verminderung der Umweltschäden
– Der Sachwerteschutz: Erhaltung der Bausubstanz.

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders vom Rauch und den entstehenden giftigen Brandgasen aus. An erster Stelle bedroht Rauch Leben und Gesundheit des Menschen.
Brandgase sind zu fast 90% die Ursache für „Brandopfer“. Brandtote sind Rauchtote! Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die den Rauch effektiv aus dem Gebäude abführen. Räume und Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Diese Rauchgasschicht macht eine aktive und passive Rettung unmöglich! Die thermische Beanspruchung des Baukörpers durch heiße Brandgase kann zum Einsturz des Gebäudes führen. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.
Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluftöffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich -, um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden.


Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Mit Hilfe der RWA wird diese
Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt).

Rauchausbreitung mit RWA

Untersuchungen zeigen, dass eine windrichtungsabhängige Öffnung von Ab- und Zuluftflächen in den Seitenwänden unumgänglich ist. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden müssen, ist der Einbau von Ab- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweise für die Planung

Die folgenden Punkte sollten in der frühen Planungsphase berücksichtigt werden

 – Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Die Zuluftfläche muss größer als die Abluftfläche sein, in der Regel um das 1,5fache.

– Die Antriebe und die Befestigungselemente müssen für die benötigten Kräfte ausgelegt sein. Die geforderten Ausstellweiten der Fenster sind zu erreichen. Es darf in keinem Fall zu Kollisionen mit den Fensterprofilen kommen.

– Die Zuleitungen müssen den örtlichen Brandschutzbestimmungen entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein. Die Kabelqualität (E30, E90) ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen bzw. auf das Brandschutzgutachten abzustimmen.

 – Zur Sicherstellung der Funktion ist der Kabelquerschnitt zu den RWA-Antrieben gemäß Kabellängentabelle zu projektieren.
– Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen belüfteten Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Die Wirksamkeit einer RWA-Anlage darf nicht durch einen innen oder außen liegenden Sonnenschutz beeinträchtigt werden. Hier ist ggf. eine Folgeschaltung zu integrieren. Eine Abstimmung mit dem Sachverständigen ist ratsam.
– Manuelle RWA-Bedienstelle müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen.
Automatische Rauchmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z.B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten. Um eine einwandfreie Funktion des Windmessgerätes zu gewährleisten, muss es an einer verwirbelungsfreien, aber dem Wind zugänglichen Stelle auf dem Dach montiert werden. Bei der Planung von automatischen Fensteröffnungen ist die Richtlinie für „kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore“ zu beachten. Der Fluchtweg ist auch bei geöffneten Fensterflügeln freizuhalten. Die Anlagenteile müssen für spätere Wartungsarbeiten zugänglich sein.

 

Vorschriften und Richtlinien

Musterbauordnung und Landesbauordnung Die von den Ländern gemeinsam erarbeitete Musterbauordnung (MBO) (November 2002) stellt die Grundlage für die Landesbauordnungen dar. Das grundsätzliche brandschutztechnische Ziel einer Rauchabzugsanlage ist in §14 der MBO festgeschrieben: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Die Musterbauordnung regelt die Notwendigkeit des Rauchabzugs in Treppenräumen, diese Forderung wird von allen Landesbauordnungen übernommen und durch ergänzende Bestimmungen für Sonderbauten konkretisiert. Die Sonderbauverordnungen der Länder beruhen ebenfalls auf einer Musterverordnung. Zudem gelten öffentlich-rechtliche und private Richtlinien. Die Forderungen können allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Es ist also dringend erforderlich, die zusätzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

DIN 18232 Teil 2

Diese Norm gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren sowie Hinweise und Festlegungen, die bei der Anwendung dieser Regeln zu beachten sind.

Fragen von Architekten zur EN 12101-2
Wo steht das, dass ich die EN 12101-2 anwenden muss? „Siehe Bundesgesetzblatt vom März 2003.“
Müssen die Anforderungen der EN 12 101-2 auch im Sanierungsfall angewendet werden?

„Solange keine neue Baugenehmigung erteilt wird, ist der Altzustand weiter akzeptabel. Muss durch Nutzungsänderung eine neue Baugenehmigung erteilt werden, sind alle die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regelungen geltend.“
Weicher Zeitpunkt der Bauausführung ist maßgebend für die Anwendung der EN ausschlaggebend?

„Der Zeitpunkt der Abnahme.“
Woher bekomme ich die Vorgaben für die notwendigen Rauchabzugsflächen?

„Die Werte für die aerodynamischen Querschnitte sind das Ergebnis der Bemessung nach DIN 18 232-2 und durch den Fachplaner ermittelt.“
ist die Zuluft auch in dieser Norm geregelt?

„Nein, die Zuluft wird national nach der DIN 18 232-2 geregelt.“
Wie ist festgelegt, wo im BV die Abluftöffnungen einzubauen sind?

„Dieses ist in der DIN 18 232-2 geregelt. Hier gibt es genaue Richtlinien zur Positionierung der Rauchabzugsgeräte.“
Welche Norm wird durch die EN 12 101-2 in der Fassade abgelöst?

„Bis dato sind Rauchabzüge nach DIN 18 232-3 für Einbauwinkel > 25° Dachneigung KEINE geregelten Bauprodukte. Somit ist für diese Fälle seit langem eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich gewesen.“
Bin ich als Architekt durch diese Norm bei der Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt?

„In keinster Weise, denn alleine Schüco hat bis heute für über 80 % aller Profiltypen und über 17 verschiedene Fensterarten die Zulassung nach EN 12 101-2 durchgeführt. Alle Profiloberflächen und nahezu alle Glasarten sind einsetzbar. Damit ist die Kreativität auch in Zukunft sichergestellt.“
Weiche Gläser können für Schüco RWA-Systeme verwendet werden?

„Glas ist für die Gestaltung und Funktion eines Gebäudes ein wichtiger Bestandteil. Schüco hat deshalb unterschiedlichste Glaskombinationen geprüft. Diese reichen von Float über ESG, TVG und VSG Gläser. Kombinationen von Wärme-, Schall- und Sonnenschutzgläser sind somit möglich. Nicht vorgeschrieben dagegen ist ein bestimmter Glashersteller.“


Auszug von Fragen, die anlässlich einer Veranstaltung zur DIN EN 12101-2 von Architekten gestellt wurden.

 
Die DIN18232 Teil 2 ermöglicht nun erstmalig, RWA-Anlagen über vertikale Flächen in Gebäuden normgerecht zu planen und zu projektieren. Die Abluftöffnungen müssen vollständig in der Rauchschicht liegen. Die Unterkante muss mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur kalkulierten raucharmen Schicht (nach DIN 18232-2) liegen. Die Zuluftflächen sind bodennah in den Außenwänden, in denen auch die Abluftöffnungen eingebaut werden, vorzusehen. Die wirksame Fläche der Zuluftöffnung muss mindestens das 1,5fache der Öffnungsfläche aller Abluftöffnungen in den Außenwänden des Raumes betragen. Sie muss – ebenfalls verdoppelt – gleichmäßig auf beiden Seiten verteilt werden. Die Zuluftflächen müssen vollständig in der raucharmen Schicht liegen. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG’s ist nach den in DIN EN 12101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.

DIN EN 12101-Teil 2

Diese Europäische Norm EN 12 101-2 ersetzt die DIN 18 232-3 von 1984, überarbeitet wurden allgemeine Festlegungen. Seit dem 1. April 2004 können die EN 12101-Teil 2 und die DIN 18232 bis zum 31. August 2006 parallel angewendet werden. Bis September 2006 müssen allerdings etwaige entgegenstehende nationale Normen zurückgezogen werden.

Die EN 12 101 besteht aus 10 Teilen, die folgende Bestimmungen enthalten:
Teil 1 Bestimmungen für Rauchschürzen
Teil 2 Festlegungen für natürliche Rauchabzüge
Teil 3 Bestimmungen für maschinelle Rauch und Wärmeabzugsgeräte
Teil 4 Bausätze zur Rauch- und Wärmefreihaltung
Teil 5 Funktionelle Anforderungen und Rechenverfahren für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Teil 6 Festlegungen für Differenzdrucksysteme – Bausätze
Teil 7 Entrauchungsleitungen
Teil 8 Festlegungen für Entrauchungsklappen Teil 9 Steuerungstafeln Teil 10 Energieversorgungen.

Zusatz

NRWG’s bis 25° Dachschräge = DIN 18232-3 oder EN 12 101-2

NRWG’s über 25° Dachschräge = EN 12 101-2

 
NRWG’s           DIN 18232-3                 EN 12101-2


bis 25°              Bis September 2006*   Ab September 2003

 

über 25°                                              Ab September 2003


*Koexistenzphase

Hinweis: Bei Abnahme einer RWA kann immer der Nachweis nach den neuesten, gültigen Normen gefordert werden, hier wäre das die EN 12 101-2.
Um diesen Forderungen heute schon gerecht zu werden, bietet die Firma Schüco bereits heute eine Reihe geprüfter RWA Systeme (nach DIN EN 12 101-2) sowohl für die horizontale (Rauchableitung über das Dach) als auch vertikale (Rauchableitung über die Fassade) Entrauchung an.

Fazit
Wenn Rauchabzüge eingebaut werden, müssen deren Nachweise über die Tauglichkeit nach EN 12101-2 vorliegen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Zustimmung im Einzelfall, diese ist aber im Gegensatz zu den nach EN 12 101-2 geprüften Systemen kosten- und zeitintensiver.
Da Rauchabzüge für Treppenhäuser in den Landesbauordnungen (LBO) verankert sind, wo die Öffnungsflächen 1 m2 oder 5 % der Grundfläche betragen, sind die Nachweise der Aerodynamik nach EN vernachlässigbar (können aber angewandt werden).
Die Bemessung der Flächen nach DIN 18232-2 kann hier nicht angewandt werden, da diese nicht für Treppenräume gilt. Warum? In Treppenräumen arbeitet man nicht mit raucharmen Schichten.


Text:
Dipl.Kauffrau (FH) Annik Erdmann
Frau Erdmann hat European Business Studies in Osnabrück studiert und ist im Marketing der STG-Beikirch, Lemgo-Lieme, tätig.
Dipl.Ing. Burkhard Fröhlich, Gütersloh

Chefredakteur, Bauverlag, Gütersloh
Zeichnung:
STG-BEIKIRCH


Wie funktioniert Rauchabführung?

PRESSEINFORMATION

Mittwoch, 11. Mai 2005
In enger Kooperation mit dem Lemgoer Unternehmen STG BEIKIRCH GmbH & Co. KG hat die Schüco International KG eine aus Fenster und Beschlag bestehenden Systemlösung für RWA Anlagen entwickelt, die alle Anforderungen der neuen europäischen Norm DIN EN 12101 Teil 2 erfüllt. Damit kann Schüco seinen Partnern bereits jetzt nach der neuen Norm geprüfte RWA-Anlagen zur Verfügung stellen und garantiert so ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit. Am 12.04.2005 wurde die Koexistenzperiode zwischen der neuen europäischen Norm DIN EN 12101 Teil 2 und der DIN 18232 Teil 3 um ein Jahr auf den 01.09.2006 verlängert. Die DIN 18232 Teil 3 beschreibt die Prüfung von Lichtkuppeln und Lichtbändern im Dachbereich. Für den vertikalen Fassaden- und Lichtdachbereich gab es bisher keine Prüfnorm. Erst durch die DIN EN 12101 Teil 2 wurde hierfür eine rechtsverbindliche Grundlage geschaffen. Geregelt werden hierbei die Prüfungen bezogen auf Brandsicherheit, Dauerfunktion, Funktionssicherheit und aerodynamisch wirksame Öffnungsflächen. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer Systemlösung auch für Fenster und deren elektrische Antriebe. Schüco bietet schon heute nach DIN EN 12101 Teil 2 geprüfte Systeme für vielfältige, architektonisch anspruchsvolle Anwendungsmöglichkeiten im vertikalen Fassaden- und Lichtdach.

Council House CH2

Sonntag, 4. Juli 2004

STG-BEIKIRCH Produkte in Australien. Durch unseren Partner, die Firma Miglas wurden mehrere Antriebe im Council House 2 (CH2) in Melbourne eingebaut. 

Die Firma Miglas ist einer der führenden Hersteller von Fenstern und Türen in Australien, die sich auf Sonderanfertigungen spezialisiert hat. Gegründet wurde sie 1963 als traditionelle Fensterschreinerei vom Vater des heutigen Besitzers. Von dieser damaligen traditionellen Entwicklung von Holzfenstern, mit einer Einfachverglasung wurde Miglas über die Jahre zum Marktführer im Bereich von Hybrid-Fenstern, dem so genannten AliClad, einer Kombination von Holz und Aluminium.

Mit kundenspezifischen High-End Fenstern und Türen für den Wohnungsbau, sowie für den Flachbau von gewerblichen Projekten ist Miglas heute Marktführer. Miglas setzt sich verstärkt für Umweltaspekte ein. Dafür wurden Produkte wie das AliClad eingeführt, Fenster und Türen die speziell für einen guten Schallschutz und eine optimale Energieeffizienz stehen und somit eine komfortable Wohn- und Arbeitsumgebung schaffen. Ebenso wie die Basisidee des AliClad werden von der Firma Miglas auch Zulieferer spezifisch gewählt, um dass Produkt überwiegend wartungsfrei und robust zu halten – Wohnkomfort steht dabei im Mittelpunkt. Durch die Zusammenarbeit mit deutschen Partnern bietet Miglas nicht nur Basisfenster an, sondern erweitert das Produktspektrum um die Sicherheit und Automatisierung mit einer hohen Zuverlässigkeit und einer langen Lebensdauer. Auf Grund der steigenden Nachfrage nach Qualitätsprodukten im Markt, setzt Miglas seit einigen Jahren für die Lüftungsautomatisierung seiner Fenster Produkte von STG-BEIKIRCH ein. Dazu gehört auch die Vermarktung der STG-BEIKIRCH Produkte über das Miglas Programm hinaus.

Im Jahr 2004 realisierte die Firma Miglas in Verbindung mit STG-BEIKIRCH (damals Winkhaus high Control) eines seiner größten Projekte, das Verwaltungs- und Bürogebäude CH2 in Melbourne. Das CH2 ist Australiens erstes Gebäude das mit dem 6 Green-Star-Award ausgezeichnet wurde, eine internationale Auszeichnung mit dem Status für ein zukunftsorientiertes und ökologisch nachhaltiges Design. Der Architekt Lincoln Scott von Advanced Environmental Concepts setzte für die Stadt Melbourne viele unterschiedliche nachhaltige Technologien in jedem der 10 Stockwerke ein. Das visionäre neue Gebäude enthält alle ökologischen Ansätze. Eine Wasser-Aufbereitungs-Anlage im Keller, Materialien mit Speicherfunktion zur Kühlung einer Fassade, ausgestattet mit Photovoltaik Zellen und automatische Nachtlüftende Fenster. Unter den Miglas Fenster- und Türmodulen sind 200 zu öffnende Fenster, die mit Kettenantrieben EM/511 von STG-BEIKIRCH ausgestattet sind.

Zusätzlich wurden Fenster mit entsprechenden Relais in Gruppen geschaltet und mit dem Gebäudemanagement verbunden, um jederzeit den Status des Fensters melden und beeinflussen zu können. Diese im Gebäude eingesetzten Technologien sind zwar für sich nicht neu, wurden aber in dieser Form in Australien noch nie in einem einzigen Gebäude kombiniert. Diese ökologische Bauweise soll sich innerhalb von 10 Jahren im Vergleich zu einem konventionellen Gebäude amortisiert haben. Als Beispiel dient hierfür das bestehende Council House CH1. Im Vergleich zu den Werten des CH1 Gebäudes soll der Stromverbrauch um 85% und der Ölverbrauch um 93% im CH2 Gebäude reduziert werden. Das heißt, dass CH2 verbraucht nur 13% der Energie im Vergleich zu CH1. Obwohl diese Einsparung der Energiekosten erheblich ist, wird der größte wirtschaftliche Effekt bei der Arbeitsproduktivität erwartet. Das CH2 Bürogebäude zeigt einen neuen Ansatz für die Arbeitsumgebung. Studien zeigen dass eine gute Luftqualität zur einer Produktivitätssteigerung von 4,9% führen kann. Das Wohlbefinden und das Arbeitsklima steigert sich, physisch und psychisch bedingte Krankheitsausfallzeiten können dadurch verringert werden. Geringere Fehlzeiten und weniger Fluktuation können Einsparungen in Millionenhöhe bedeuten. Es wird vorausgesagt, dass die Stadt Melbourne so bis zu 1,12 Millionen Dollar jährlich einsparen wird. Das CH2 setzt neue Maßstäbe, ein revolutionäres Objekt in der Innenstadt von Melbourne. Ein Vorbild für weitere Projekte in Australien, die Umweltaspekte berücksichtigen.

PRESS RELEASE

Freitag, 14. Mai 2004
PRESS RELEASE
Die Firma STG-BEIKIRCH Industrieelektronik + Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG (Lemgo-Lieme) hat sich als Hersteller von innovativen Steuerungen und Spindelantrieben sowie objektspezifischen Systemlösungen im RWA-Markt einen guten Namen gemacht.
Auch die Firma Winkhaus high Control GmbH (Telgte), insbesondere bekannt durch ihr führendes Produktportofolio von Kettenantrieben als auch hoher Kompetenz bezüglich individueller Projektlösungen, hat sich in diesem Markt gut etabliert.In der Vergangenheit fungierten beide Firmen schon häufig als ideale Partner.
Gemeinsame Projekte wie z.B. der Flughafen Zürich, das Funkhaus Deutsche Welle oder das Bundeskanzleramt wurden erfolgreich realisiert.Die Winkhaus Gruppe strafft ihre Tätigkeitsfelder und trennt sich im Rahmen strategischer Überlegungen von ihrem Geschäftsbereich Winkhaus high Control. Der Gedanke den Vertrieb und die Produktion für den Bereich RWA (Rauchwärmeabzugsanlagen) und natürliche Be- und Entlüftung zusammenzuführen, ist mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung umgesetzt worden.
Diese Integration bietet die Möglichkeit die Stärken beider Firmen nun aus einer Hand zu beziehen. STG-BEIKIRCH übernimmt die Produktion und die Geschäfte der Winkhaus high Control.

Mit einem umfangreichen Produkt- und Leistungsangebot, das in diesem Markt führend ist, stehen wir Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner für alle Problemstellungen zur Seite.

gez.
F.Wienböker
Geschäftsführer

gez.
ppa. H.Schello
Geschäftsbereichsleiter RWA

Pressebericht: Podiumsdiskussion in der Industrie- und Handelskammer Lippe

Donnerstag, 4. Juli 0205

Die ge­sell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung von Un­ter­neh­men oder zu »­Neu­deutsch« Cor­po­rate So­cial Re­spon­si­bi­lity (CSR) ist ak­tu­ell ei­nes der meist dis­ku­tier­ten The­men in der Wirt­schaft. Drei Ver­tre­te­rin­nen nam­haf­ter lip­pi­scher Un­ter­neh­men, Sa­bine El­ting, Weid­mül­ler In­ter­fa­ce, An­nik Erd­mann, STG Bei­kirch, so­wie An­gela Jo­se­ph, Phoe­nix Con­tact, und Prof. Dr. -Ing. Uta Pott­gies­ser, Vi­ze­prä­si­den­tin der Hoch­schule Ost­west­fa­len-Lip­pe, und Silke Quent­mei­er, FAIR – Frau und Ar­beit in der Re­gion, dis­ku­tier­ten in der In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer Lippe zu Det­mold die Vor­teile des ge­sell­schaft­li­chen En­ga­ge­ments von Un­ter­neh­men. Axel Mar­tens, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der IHK Lip­pe, wies dar­auf hin, dass sich Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer schon im­mer ü­ber ih­ren ei­gent­li­chen Un­ter­neh­mens­zweck hin­aus für So­zial-, Kul­tur- oder Sport­för­de­rung en­ga­giert ha­ben. Im Ge­gen­satz zu frühe­ren Dis­kus­sio­nen werde heute aber of­fen ü­ber den wirt­schaft­li­chen Nut­zen ge­spro­chen. Selbst­ver­ständ­lich sei ohne den fi­nan­zi­el­len Spiel­raum, der aus der wirt­schaft­li­chen Betäti­gung re­sul­tie­re, die fi­nan­zi­elle Ba­sis für ge­sell­schaft­li­ches En­ga­ge­ment nicht vor­han­den. Heut­zu­tage sei es ent­schei­dend, die ö­ko­no­mi­schen Ziele der Un­ter­neh­men und die ge­sell­schaft­li­chen Ziele zu­sam­men­zu­führen.

Alle Po­di­ums­teil­neh­me­rin­nen wa­ren sich ei­nig, dass die Ein­hal­tung ethi­scher Grundsät­ze, die Be­ach­tung der Nach­hal­tig­keit, das En­ga­ge­ment für Bil­dung und The­men wie Ar­beits­si­cher­heit und Um­welt so­wie der faire Um­gang mit Kun­den und Lie­fe­ran­ten für die von ih­nen ver­tre­te­nen Un­ter­neh­men von großer Be­deu­tung sei­en. Ge­sell­schaft­li­ches En­ga­ge­ment muss zum Un­ter­neh­men pas­sen und als Teil der Un­ter­neh­mens­stra­te­gie ver­stan­den und ein­ge­setzt wer­den. Für die Un­ter­neh­men ist ge­sell­schaft­li­ches En­ga­ge­ment eine Chan­ce, sich für Fach­kräfte zu pro­fi­lie­ren und von Mit­be­wer­bern zu dif­fe­ren­zie­ren. Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter fühlen sich in ei­nem sol­chen Um­feld wohl, weil sie als Ar­beits­kraft und als Mensch ak­zep­tiert wer­den. Ver­ant­wor­tungs­volle Un­ter­neh­mer be­ken­nen sich aber nicht nur zu ih­ren Mit­ar­bei­tern/­Mit­ar­bei­te­rin­nen und de­ren Fa­mi­li­en, son­dern zum hei­mi­schen Stand­ort. Nicht zu kurz kom­men dürfe die Kom­mu­ni­ka­tion die­ser Ak­ti­vitäten, um auch an­de­ren Mut zu ma­chen, sich zu en­ga­gie­ren. CSR sei nicht ab­hän­gig von der Größe, ge­rade der Mit­tel­stand leiste eine Viel­zahl von Bei­trä­gen, die al­ler­dings häu­fig nicht be­kannt sei­en.

Auch die Hoch­schule OWL ver­steht sich nach dem neuen Hoch­schul­frei­heits­ge­setz als Un­ter­neh­men, das Vi­sio­nen ent­wi­ckelt und Ver­än­de­run­gen er­mög­li­chen muss. Ein Bei­trag zum CSR sah Pott­gies­ser in der Kom­pe­tenz­för­de­rung und der Ent­wick­lung von Lern- und Team­fähig­keit so­wie der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung der Stu­die­ren­den.

­Der Ma­na­ger-Talk ist eine Ver­an­stal­tungs­reihe des Zen­trums Frau in Be­ruf und Tech­nik (ZFBT), Ca­strop Rau­xel, un­ter Lei­tung von Pe­tra Kers­ting so­wie Anke Fa­bian, In­ha­be­rin EiQ in­spi­ra­tio­nal qua­li­ty, Düs­sel­dorf. Sie ha­ben das Ziel, in NRW das Know how von Frauen in Führungs­po­si­tio­nen pu­blik zu ma­chen. Das ZFBT wird durch den Eu­ropäi­schen So­zi­al­fonds un­ter­stützt.