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Grundlagen der RWA

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Warum natürliche Entrauchung?
Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und den giftigen Brandgasen aus. Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden – wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90% die Ursache für „Brandopfer“. Brandopfer sind Rauchopfer! Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht daher darin Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können.

Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch – auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird.

Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Diese führen den Rauch effektiv aus dem Gebäude ab. Räume und Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Wie funktioniert Rauchabführung eigentlich

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluftöffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht. Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen.

Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt – insbesondere bei Bränden in großen Räumen – wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden sollten, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Glaspyramiden, Kipp- oder Klappflügel

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden.

Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten – wie Mauervorsprünge, Treppen, Lüftungskanäle etc. – dürfen das Ausströmen behindern

Komponenten eines Rauchabzuges
Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24V-Antriebe wie z.B. Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände „Betriebsbereitschaft“, „RWA-Auslösung“ und „Störung“ werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbständig. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Da sich die 24V-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung verwendet werden.

Hinweise zur Verwendung der DIN EN 12 101 Teil 2

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12 101 Teil 2 und der DIN 18 232 Teil 3 noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun europaweit seit September 2006 einzig die EN 12 101 Teil 2 als Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 muss in Deutschland für alle bauordnungsrechtlich geforderte Rauchabzugsablagen ein Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12 101 Teil 2 vorliegen.

Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, z. B. bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 „Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ beschrieben.

Muss zwingend ein NRWG eingesetzt werden

Die Norm EN 12101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das NRWG. Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird vor allem in den Bauverordnung für Sonderbauten wie z. B. Schulen, Verkaufsstätten, Krankenhäuser etc. gestellt.

Wird eine allgemeine Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung z. B. in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz eines NRWGs. Die Oberste Baubehörde hat mit einem Schreiben an den FK RWA im ZVEI somit klar gemacht, dass sie nicht zwingend NRWGs nach DIN EN 12101-2 als Komponenten einer Rauchableitungsanlage verlangt.

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß 12 101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12 101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.

Weiterhin ist zu beachten, das es sich bei der DIN EN 12 101 Teil 2 um eine reine Prüfnorm handelt und die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt sind. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG´s vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWGs so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

Tipps zur Projektierung des NRWG

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG´s von 300°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG´s (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re), muss betrachtet werden, ob die NRWG´s ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Einbau von RWA und Lüftungs-Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie z. B. Blendrahmen und Stürze.

Die Zuleitungen einer RWA Anlage müssen den Brandschutzbestimmungen (z.B. MLAR) entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z. B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Zuletzt ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet. Die im ZVEI Fachkreis Sicherheit organisierten Firmen und deren Facherrichter sind Ihnen gerne jederzeit bei der Auslegung und Errichtung einer für Ihr Bauvorhaben individuell angepassten Rauch- und Wärmeabzugsanlage behilflich. Eine Herstellerübersicht ist erhältlich über den ZVEI.

Text: ZVEI FK Rauchabzug
Bilder: ZVEI

BHE-Zertifizierung

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Seit mehr als 25 Jahren im Dienst der Sicherheit
Die BHE-Errichter-Zertifizierungen können als die große Erfolgsgeschichte im BHE angesehen werden: In den über 25 Jahren seit Einführung des Siegels wurden bereits deutlich mehr als 1000 Zertifikate in den Fachsparten Einbruch, Brand, Video und Zutrittskontrolle ausgestellt.

Die ersten BHE-Prüfsiegel für Errichterfirmen wurden im Jahre 1984 verliehen. Ziel dieser BHE-Zertifizierung war und ist bis heute, den Kunden einen Qualitätsmaßstab beim Kauf von Sicherungstechnik zu bieten. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass er im Rahmen eines vernünftigen Preis-Leistungsverhältnisses bedient wird.

Für den Errichter bietet die BHE-Zertifizierung die Möglichkeit, sich gegenüber seinen weniger qualifizierten Wettbewerbern positiv abzugrenzen. BHE-Zertifizierungen werden bewusst kostengünstig verliehen, so dass auch kleinere Fachunternehmen ihre Qualifikation am Markt dokumentieren können.

Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99

Errichter und Planer

Montag, 27. September 2010

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI ist die Interessenvertretung für Errichter von Sicherheitssystemen, Elektro- und Fachplaner und Sachverständige. Sie bildet die Plattform für den Informationsaustausch und die Wissensvermittlung zu den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche.

Die Arge setzt sich für die fachgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sicherheitssystemen und für faire Wettbewerbsbedingungen ein.

MLAR-Kommentierung

ZVEI-Kommentierung zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Der ZVEI hat in einem Ad-hoc-Arbeitskreis zusammen mit dem VdS eine ausführliche Erläuterung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) und ihrer Umsetzung erarbeitet. Die Experten des elektrotechnischen Anlagenbaus geben in der 20-seitigen Broschüre wichtige Hinweise zur Anwendung der MLAR in der betrieblichen und bautechnischen Praxis. Ebenso eingearbeitet sind Anwendererfahrungen rund um die MLAR seit ihrer Neuerscheinung. Der Kommentar berücksichtigt die Änderungen der MLAR in der Fassung von 2005 im Vergleich zu älteren Ausgaben.

Zusätzlich zum ausführlichen Kommentar hat der ZVEI ein speziell auf Errichter abgestimmtes kompaktes Merkblatt zur MLAR erarbeitet. Dieses doppelseitige Merkblatt liegt dem ausführlichen Kommentar bei und ist kostenlos. Mitgliedern der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer steht es zusätzlich zum Download zur Verfügung. Die 20-seitige DIN A4-Broschüre kann für 14,90 Euro zuzüglich Porto und 7 % Mehrwertsteuer über ein Bestellformular bestellt werden.

Text: ZVEI

Effektive Gebäudeevakuierung mit System

Dienstag, 14. September 2010

Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.

Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.

Sicherstellen der Selbstrettung

Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).

Detektion

Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).

Alarmierung

Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.

Flucht

Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.

Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.

Peter Krapp und Heinrich Herbster

(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings

Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

Dienstag, 17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

Fachverband Sicherheit gegründet

Montag, 14. Juni 2010

Die beiden ZVEI-Fachverbände Sicherheitssysteme und Wehrtechnik haben sich zum neuen Fachverband Sicherheit zusammengeschlossen.

Mit der Verschmelzung bündelt der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie die vielseitigen Kompetenzen der Branche unter einem Dach. Ausschlaggeben war das operative und technologische Zusammenwachsens der Themenbereiche äußere und innere Sicherheit.

Mit dem neuen Fachverband unterstreicht der ZVEI seine Themen- und Technologieführerschaft in den Feldern Elektronik und ITK (Informations- und Telekommunikationstechnologie) in Bezug auf die Leitmärkte ‚Safety‘, ‚Security‘ und ‚Defence‘. Der europäische Markt für Sicherheitstechnik hat ein jährliches Volumen von rund 30 Milliarden Euro.

Der 90 Mitglieder starke Fachverband ‚Sicherheit‘ bündelt die drei Leitmärkte ‚Safety‘ (Schutz von Menschenleben, technische Sicherheit von Anlagen und Gebäuden), ‚Security‘ (Schutz von Infrastruktur wie Flughäfen und Energieversorgung, ITK sowie und Bevölkerungs- und Katastrophenschutz) und ‚Defence‘ (äußere Sicherheit).

Vorsitzender des neuen Fachverbands ist Gert van Iperen (Bosch Sicherheitssysteme). Gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern Uwe Bartmann (Siemens Industry, Building Technologies) und Gerhard Schempp (ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH) sowie den weiteren Vorstandsmitgliedern Dr. Karsten Deiseroth (EADS Defence & Security), Dr. Markus Hellenthal (Thales Deutschland) und Dirk Dingfelder (D+H Mechatronic) wird er den Fachverband Sicherheit führen.

Zum Geschäftsführer des neuen Fachverbands wurde der bisherige Geschäftsführer des Fachverbands Sicherheitssysteme, Peter Krapp (43), berufen.

Deutsche Norm für RWA-Anlagen wird globaler ISO-Standard

Mittwoch, 9. Juni 2010

Logo ZVEI

Dem ZVEI-Fachkreis Rauch- und Wärmeabzug und natürliche Lüftung (RWA und nL) ist es gelungen, das in Deutschland seit Jahrzehnten bekannte hohe technische Niveau von RWA-Steuerungen und -Energieversorgungen über die europäische Ebene hinaus auf den weltweiten ISO-Standard zu heben.

Der Fachkreis im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hat zwei wesentliche Normungsvorhaben auf den Weg gebracht und stellt im ISO TC 21/SC11 zwei wichtige Working Group Convenors. Die Working Group 5 definiert in der ISO 21927-9 die Anforderungen und Prüfmethoden an die Steuerungszentralen. In der Working Group 6 werden die Anforderungen und die Prüfmethoden für die Energieversorgungen definiert. Beide Normen entsprechen im Wesentlichen dem Stand der bereits in Europa veröffentlichten Norm EN 12101-10 und der sich in der Veröffentlichung befindlichen EN 12101-9.

Obwohl – im Gegensatz zur europäisch harmonisierten, unter der Bauproduktenrichtlinie mandatierten Normenreihe EN 12101 – die Anwendung der ISO-Normen nicht in jedem Land verpflichtend vorgeschrieben ist, setzen sie dennoch den Sicherheitsstandard auf ein weltweit vergleichbares Maß. Die Erstellung dieser beiden Normen war notwendig, da mit den bereits veröffentlichten Normen ISO 21927 Teile 1 bis 3 zwar die Rauchschürzen, natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte und maschinellen Entrauchungsventilatoren geregelt waren, deren Ansteuerung und Energieversorgung aber bislang nicht.

Die beiden Normen ISO 21927-9 und 21927-10 sollen, wie die europäischen Normen, für alle Systeme der Rauch- und Wärmefreihaltung angewendet werden, das heißt für Rauchschürzen, NRWGs, MRAs, RDAs und weitere. Auch die unterschiedlichen Arten der Energieversorgung (zum Beispiel elektrisch, Kohlendioxid) werden in diesen Normen behandelt. Die beiden DIS (draft international standard) ISO-Normen befinden sich derzeit in der Umfrage. Es ist damit zu rechnen, dass diese beiden ISO-Normen noch im Jahr 2010 veröffentlicht werden.

Text: ZVEI

3-Tages-Seminar mit Sachkundeprüfung – ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

Montag, 8. Februar 2010

Gilt als Sachkundenachweis für den ZVEI-anerkannten Errichter für Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Elektromotorisch und Pneumatisch

Nächste Termine (mit Klick auf einen Termin in Ihrem Kalender vormerken)

24.-26. Februar 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA1

19.-21. Mai 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA2

25.-27. August 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA3

Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Franz Kohler (K+G Pneumatik)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Christian Plan (Simon RWA)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)
  • Rainer Schulze (STG Beikirch)
  • Kurt Seifert (BTR Hamburg)
  • Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)
  • Martin Weber (Simon RWA)

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 320,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppe

Errichter für Brandschutz und RWA, Elektroplaner für technische Gebäudeausrüstung, Sachverständige, Haustechniker und Fachleute aus Behörden. Technisches Grundverständnis und Grundkenntnisse der RWA (NRA) werden vorausgesetzt.

Nutzen

Sie erhalten den Sachkundenachweis für RWA als Voraussetzung für den ZVEI-anerkannten RWA-Errichter.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten.

Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen mit einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

Ihr Ansprechpartner

Eckart Roeder
Dipl.-Betrw. (BA)
ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme
Lyoner Straße 9

60528 Frankfurt am Main

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Europäische RWA-Initiative gegründet

Dienstag, 8. Dezember 2009

Der ZVEI-Fachkreis „RWA und natürliche Lüftung“ erweitert seine Aktivitäten innerhalb der EU. Auf einer gemeinsamen Sitzung der Verbände CAB (Großbritannien), UNAC (Italien) und ZVEI wurde eine engere Zusammenarbeit mit den europäischen Herstellern von Fensterantrieben vereinbart.

Ziel ist das Weiterentwickeln des vorbeugenden Brandschutzes auf europäischer Ebene als wichtige Maßnahme zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger.

Die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Normungsinstituten wird durch die neue Initiative nach Meinung des ZVEI deutlich erleichtert. Wichtige Zukunftsthemen wie natürliche Lüftung und natürlicher Rauch- und Wärmeabzug könnten bereits in einem frühen Stadium europaweit abgestimmt werden.

„Internationale und europäische Normen werden mithilfe der neuen Initiative schneller umgesetzt. Dadurch sind exportorientierte Hersteller von RWA- und Lüftungsanlagen im internationalen Markt wettbewerbsfähiger. Und sparen durch eine wachsende europäische Standardisierung Zeit und Kosten“, freut sich Reiner Aumüller, Vorsitzender des Fachkreises RWA und natürliche Lüftung.

„Auch Gebäudebetreiber profitieren von unserer Zusammenarbeit. Die Qualität von RWA-Anlagen steigt dadurch weiter und die Sicherheit in Gebäuden erhöht sich. Denn 90 Prozent aller Brandopfer sind durch eine Rauchvergiftung zu Tode gekommen“, so Aumüller weiter.

Neben einer abgestimmten Normenarbeit steht die technologische Weiterentwicklung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Lüftungssystemen im Mittelpunkt.

Text: Sicherheit. info