Archiv für die Kategorie „Zuluft“

Vorbeugender Brandschutz mit System

Donnerstag, 9. Juni 2011

Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Die Installation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegt strengen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die in den Normen und Bauord-nungen verbindlich festgelegt sind. Die darin gebündelten Fakten müssen alle berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden, ganz gleich ob es sich um einen Neubau, eine Gebäudeerweiterung oder eine Sanierungsmaßnahme handelt. Ein fachgerechter Einbau ist dabei ebenso wichtig, wie die spätere regelmäßige Wartung. Daher setzen immer mehr Bauunternehmen auf kompetente, ganzheitlich denkende Zulieferer.

Profis für Entlüftung und Entrauchung

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur „Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)“ berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Gute bautechnische Lösungen erfordern intelligentes Zusammenspiel der Systeme

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Die Bauwirtschaft befindet sich im Umbruch. Die neue Generation von Green Buildings verspricht einen deutlichen Fortschritt in Sachen Energieeffizienz: sparsam, langlebig und ökologisch nachhaltig – so, wie das Konzept, die Architektur und die Bautechnik der Neuen Messe Stuttgart anschaulich demonstrieren.

Windrichtungsabhängige Entrauchungsanlagen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Wissen wie’s weht

Besonders zu Beginn eines Brandes hängen die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen und die Einschichtung einer raucharmen Schicht wesentlich von der Raumströmung ab. Windbedingte Druckdifferenzen können die stabile Schichtung zerstören, insbesondere wenn Rauchabzugsöffnungen über mehrere Außenwände eines Rauchabschnitts verteilt sind.Nach den Vorgaben der DIN 18232-2 ist deshalb durch eine windabhängige Steuerung dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten über einen Meter/Sekunde nur die Zuluftöffnungen und Rauchabzüge geöffnet werden, die sich in den windabgewandten Außenwänden befinden.Das Merkblatt VdS 3122 der VdS Schadenverhütung GmbH unter dem Titel „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ beschreibt für Planer und Anwender, in welchen Fällen Winderkennungseinrichtungen erforderlich sind, welche Gerätetypen dafür verwendet und wo diese angebracht werden sollten, um eine zuverlässige Entrauchung sicherzustellen.

Facettenreiche Ein- und Ausblicke – Landtagsgebäude in Vaduz

Mittwoch, 22. September 2010

Der Neubau des Landtagsgebäudes des Fürstentums Liechtenstein setzt einen ungewöhnlichen architektonischen Akzent in der Gestaltung des Regierungsviertels in Vaduz. Architekt Prof. Hansjörg Göritz aus Hannover, der das Projekt in Planungsgemeinschaft mit der Frick Architekten AG aus Schaan realisierte, nahm die verschiedenen Baustile in Vaduz als Anlass zur Fortsetzung – mit dem «Hohen Haus» für das Parlament und einem «Langen Haus» entlang des Bergfußes, in dem die Büroräumlichkeiten für das Parlament untergebracht sind. Die helle Klinkerfassades des Komplexes findet ihre Fortsetzung in der vorgelagerten Platzgestaltung, die Landtag und Regierung miteinander verbindet.

Ohne Zuluft kein natürlicher Rauchabzug

Donnerstag, 29. Juli 2010

Hierbei ist das einfache physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft notwendig. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.

Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.