Entrauchung – DIN EN 12101-9 und -10 und ihre Folgen
Regelgerecht rauchfrei
Im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Normen  müssen auch Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWA) und andere für die  Rauchfreihaltung zum Einsatz kommende Bauprodukte, wie  Rauchschutzdruckanlagen, maschinelle Entrauchungsanlagen oder  Rauchschürzen den Anforderungen der europäischen Normenreihe EN 12101  genügen.
Die Anforderungen der Normenteile 9 und 10 dieser Normenreihe sind als  übergreifende Prüfanforderungen anzusehen, da sie die für vorgenannte  Bauprodukte benötigten Steuerfunktionen einschließlich deren Versorgung  mit Energie festlegen. Sobald die Übergangsfrist für beide Normenteile  endet (frühestens 2012), müssen sämtliche in der EU in Verkehr  gebrachten Energieversorgungen und Steuereinrichtungen, die für den  Bereich RWA genutzt werden sollen, ein CE-Kennzeichen aufweisen.
Bestehende Normen als Grundlage
Bisher gab es für die beiden vorgenannten Bauprodukte keine  gesetzlichen Anforderungen, da in der nationalen Normenreihe für Rauch-  und Wärmefreihaltung DIN 18232 keine Anforderungen an Steuer- und  Energieversorgungseinrichtungen in eigenständigen Normenteilen definiert  wurden. Dies wird sich nun durch die beiden europäischen Normenteile EN  12101-9 und -10 ändern. Für die Hersteller bedeutet dies, dass  zukünftig sämtliche Steuer- und EV-Einrichtungen, die für den Betrieb  von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung genutzt werden sollen,  entsprechenden Prüfungen unterzogen werden müssen, um diese auf dem  europäischen Markt platzieren zu können.
Als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der beiden Normenteile  dienten übrigens die im Bereich der Brandmeldetechnik für  Brandmeldezentralen und Energieversorgungseinrichtungen zur Verfügung  stehenden Normenteile der Serie EN 54 einschließlich der jeweiligen  VdS-Richtlinien.
Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzgebiete von Brandmeldesystemen  und der Geräte zur Rauch- und Wärmefreihaltung mussten die  RWA-Normenteile jedoch in geeigneter Weise angepasst werden: Hierzu  zählt beispielsweise die Einführung geeigneter Umweltklassen. Diese  ermöglichen es dem Hersteller, gezielt Geräte für unterschiedliche  Einsatzbereiche – wie beispielsweise tiefe oder hohe Temperaturen oder  für Bereiche mit korrosiver Atmosphäre – zu entwickeln.
Zahlreiche Anforderungen als Option
Ebenso mussten auch die in den einzelnen europäischen Ländern  national bereits vorhandenen Anforderungen Berücksichtigung finden. Dies  wurde zum Einen dadurch erreicht, dass viele Anforderungen als Option  in die Normen aufgenommen wurden. Der Hersteller kann somit wählen, ob  sein Gerät beispielsweise mit einer akustischen Alarmierung versehen  sein soll oder nicht. Generell gilt dann aber auch, wenn diese Option  vorhanden ist, müssen die dafür festgelegten Anforderungen eingehalten  werden.
Bei Energieversorgungen kann der Hersteller entweder „fail safe“-  oder „non fail safe“-Systeme entwickeln. Letztere verfügen über eine  redundante Energiequelle und funktionieren auch dann noch, wenn im  Fehlerfall einer Energiequelle ausfällt.
Da im Bereich der Rauch und Wärmefreihaltung und im Besonderen für  die Steuerung von Geräten zur „natürlich wirkenden Rauch-und  Wärmefreihaltung“ neben elektrischen Komponenten auch pneumatisch  wirkende zum Einsatz kommen, werden in den Normen auch entsprechende  Anforderungen beschrieben. Dies gilt sowohl für die Anforderungen an  Steuereinrichtungen als auch für Energieversorgungseinrichtungen.  Bereits seit 2006 ist es möglich, Energieversorgungen entsprechend den  Normen DIN EN 12101-10 zu prüfen, Teil 9 liegt seit 2003 lediglich als  Normenentwurf vor.
Kaum Änderungen für Hersteller VdS-anerkannter RWA
Für die Betreiber von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung  bedeutet dies, dass nach einer Übergangsfrist nur noch  CE-gekennzeichnete Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies wird  für einige Hersteller, die bisher keine Prüfungen zur Erlangung eines  Qualitätssiegels, wie zum Beispiel der VdS-Anerkennung, durchgeführt  haben, mit signifikanten Änderungen einhergehen: Diejenigen müssen nun  ihre Bauteile und Geräte (nach)prüfen lassen. Insgesamt wird erhofft,  dass ein Umdenken aller Beteiligten stattfindet, hin zu mehr Qualität.
Für die Hersteller von bereits VdS-anerkannten Geräten ändert sich  hingegen nicht viel, da die Geräte schon entsprechenden Prüfungen  unterzogen wurden. Zudem bauen die Anforderungen der Normen EN 12101-9  und -10 durch die Mitgliedschaft der VdS-Experten in allen national wie  europaweit relevanten normensetzenden Gremien auf den Anforderungen der  VdS-Richtlinien für elektrische Bauteile VdS 2581 und VdS 2593 auf.  Neben vorgenannten Richtlinien stehen natürlich auch entsprechende  Richtlinien für pneumatisch wirkende Bauteile zur Verfügung.
Alwine Hartwig, Produktbeauftragte für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei VdS (Vertrauen durch Sicherheit)
Text: sicherheit.info