Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Neue DIN VDE 0833-2 – umfassende Neuerungen

Donnerstag, 23. März 2017

Die Revision der für den Bereich der Brandmeldeanlagen (BMA) relevanten nationalen Norm DIN VDE 0833-2 ist inzwischen abgeschlossen. Die Norm wurde grundlegend überarbeitet und wird noch im ersten Quartal dieses Jahres veröffentlicht.

Die Veränderungen gegenüber der bisher gültigen Ausgabe sind vielfältig und betreffen bspw. die Übertragungswege und Funkverbindungen, die Energieversorgung der BMA, Meldergruppen und Meldebereiche. Hinzugekommen sind u.a. Anforderungen und Empfehlungen zur Internalarmierung in Einrichtungen für Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Auch Anforderungen an die Projektierung von optischen Signalgebern nach DIN EN 54-23 und solchen zur Gebäudekennzeichnung wurden ergänzt.

 

Text: BHE
Bild: BHE

Rauchmelder obligatorisch in Neu- und Umbauten

Dienstag, 7. März 2017

Seit dem 1. Januar 2017 ist es erstmals in ganz Deutschland Pflicht, bei Neu- oder Umbauten von Wohnungen und Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Bosch bietet dazu eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an.
Bis spätestens 31. Dezember 2020 müssen auch bestehende Wohnungen (Ausnahme ist aktuell noch das Bundesland Sachsen) nachgerüstet werden. Einheitlich festgelegt ist, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Für den Einbau dieser Melder ist flächendeckend der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Von Land zu Land unterschiedlich ist geregelt, ob Eigentümer oder Mieter zur Wartung verpflichtet werden.

Bosch bietet eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an, beispielsweise die Rauchmelder der Serie Ferion. Sie warnen frühzeitig und lautstark bei der Erkennung von Rauch. Bei Dunkelheit oder starker Rauchentwicklung hilft eine in den Melder eingebaute Hinweisleuchte, den Weg aus dem Raum und der Wohnung zu finden. Die Variante Ferion 5000 OW überträgt zusätzlich das Alarmsignal per Funk an alle weiteren installierten Melder und warnt so auch Personen in entfernt gelegenen Räumen. Die Funktionsfähigkeit ist über einen großen Testknopf einfach zu testen. Bosch gewährt auf die Rauchwarnmelder der Serie Ferion eine zehnjährige Produktgarantie. Die hochwertige, fest eingebaute Energieversorgung ist für eine Einsatzdauer von diesen zehn Jahren ausgelegt, damit entfällt ein frühzeitiger Batteriewechsel in der Regel.

Außerdem bietet Bosch auch sogenannte smarte Rauchmelder im Bosch Smart-Home-System an. Diese werden über eine App in Betrieb genommen und bedient. Rauchentwicklung melden sie vor Ort per Signalton und unterwegs erfolgt die Benachrichtigung per App – die Rauchalarme werden somit an die Smartphones der Benutzer weitergeleitet. Der Funktionsumfang des ab Mitte des Jahres erhältlichen Twinguards von Bosch, ebenfalls ein smarter Rauchwarnmelder, geht darüber noch hinaus. Der Twinguard misst neben der Raucherkennung über einen Luftgütesensor zusätzlich kontinuierlich die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftreinheit. Mittels einer App haben Nutzer Zugriff auf die Luftgüte-Werte und können unter anderem noch den Zustand der Batterien überprüfen.

Text:Sicherheit.info

Wechsel in der Eigentümerstruktur – Kingspan und Essmann stellen Weichen für die Zukunft

Dienstag, 15. November 2016

kingspan_stg_beikirchDie Kingspan Group, einer der weltweit führenden Bauzulieferer, ist seit August 2016 neuer Gesellschafter der Essmann Group. Die Produkte beider Unternehmen ergänzen sich, so dass sie sich auch zusammen in einem Bauvorhaben integrieren lassen.

Die Essmann Group mit den Unternehmen Essmann Gebäudetechnik, Ecodis und STG-Beikirch, ist einer der in Europa führenden Hersteller von Produkten und Systemlösungen zur natürlichen Belichtung, Be- und Entlüftung sowie für den natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug in Industrie-, Gewerbe- und Verwaltungsbauten. „Die Essmann Group bildet in Zukunft einen wichtigen und integralen Bestandteil unserer neu aufgestellten Unternehmensdivision Kingspan Light & Air“, erläutert deren Divisional Managing Director Liam McDaniel.

Kingspan ist börsennotiert und als weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Hoch­leistungsisolierung, Systeme für die Gebäudehülle und der solarintegrierten Gebäudehülle tätig. Zur Produktpalette gehören Tageslichtsysteme, isolierte Dach- und Wandelemente sowie isolierte Torpaneele für Sektionaltore inklusive Zubehör. Das Unternehmen erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als 2,7 Milliarden Euro.

Synergieeffekte absehbar

Die Essmann Group sieht durch die Zusammenarbeit mit dem neuen Eigentümer gute Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft. Die Produkte beider Unternehmen ergänzten sich ideal, so dass sie sich auch zusammen in einem Bauvorhaben integrieren lassen. Gemeinsam lasse sich so noch intensiver der ganzheitliche Ansatz komplexer Systemlösungen rund um die Themen Licht, Luft, Sicherheit und Energieeffizienz für die intelligente Gebäudehülle verfolgen.

Text:  sicht-sonnenschutz.com 2016
Alle Rechte vorbehalten

 

Erweiterte EasyDrive/2-Technologie für smarte Fenster- und Fassadenantriebe

Freitag, 9. September 2016

Als Lösungsanbieter für automatisierte Gebäudehüllen stellte Essmann auf der Fensterbau Frontale die EasyDrive/2-Technologie für eine breite Palette seiner An­triebsbaureihen vor, darunter Ketten- und Verriegelungsantriebe sowie – neu hinzuge­kommen –  Linearantriebe. Als Teil eines integralen Steuerungskonzeptes lassen sich so Fassadenelemente in die Gebäudeautomation einbinden:

Die neue EasyDrive-Generation basiert auf den etablierten An­trieben mit den bekannten Grundfunktionen, die sich elektro­nisch an die jeweiligen Projekte anpassen lassen. Dazu zählen wesentliche Parameter wie Hub, Kraft und Geschwindigkeit. Hinzu gekommen sind nun Funktionen, die individuell konfigu­rierbar sind und für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie die tägliche Lüftung benötigt werden. So lässt sich beispiels­weise ein Einklemmschutz parametrieren. Soft-Anlauf und ein­stellbare Dichtschlussentlastung schonen zusätzlich Antriebe und Beschläge.

Ferner verfügt jeder EasyDrive/2-Antrieb über zwei Anschlussklemmen, um mehrere Elemente ohne großen Aufwand direkt miteinander koppeln und synchronisieren zu können.

Weitere Informationen zu EasyDrive/2-Antrieben können per E-Mail an Essmann angefordert werden.

Bild: STG-BEIKIECH
Text: baulinks

Überarbeitete Symbole der präventiven Sicherungstechnik

Donnerstag, 28. Juli 2016

Bei der fachgerechten Planung und Projektierung von Anlagen der Sicherungstechnik kommt der umfassenden Dokumentation besondere Bedeutung zu.

Mit Hilfe der BHE-Symbole für Sicherungstechnik können Fachunternehmen selbst hochkomplexe technische Systeme einfach in Plänen darstellen. Die Symbole wurden vollständig überarbeitet, neu gestaltet und um neue Symbole ergänzt (z.B. RWA). Sie sind thematisch unterteilt in die verschiedenen sicherheitstechnischen Sparten und liegen in den Dateiformaten dwg, dxf, tif, bmp und pdf vor.

Der neue Prospekt enthält eine Übersicht aller Symbole sowie Preisangaben. Unter www.bhe.de/symbole-cd kann der Import mit einer Auswahl von Symbolen getestet werden.

Sicherheitsmarkt mit deutlichem Wachstums-Plus

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Entwicklung des Umsatzes für elektronische Sicherungstechnik in Deutschland von 2013 bis 2015 (Quelle: BHE/ZVEI)

Um 7,8 Prozent stieg der Gesamtumsatz im Markt der elektronischen Sicherungstechnik im Jahr 2015. Die rund 3,71 Mrd. Euro markieren einen neuen Bestwert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Markterhebung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. und des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI).

Juli 2016. Besonders hohe Zuwächse erzielte die Brandmeldetechnik. „Ein Umsatz-Plus von 11,2 Prozent auf 1,69 Mrd. Euro ist ein herausragendes Ergebnis“, bestätigt Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE. Dieser besonders starke Anstieg ist laut BHE auf die beachtliche Nachfrage nach Rauchwarnmeldern zurückzuführen.
Auch der Zuwachs von 7,4 Prozent (741 Mio. Euro) in der Einbruchmeldetechnik ist bemerkenswert. „Der Privatmarkt kommt in Bewegung. Immer mehr Privatkunden investieren in die Sicherheit der eigenen vier Wände“, erklärt Schaaf.
Eine deutliche Umsatzsteigerung erzielten außerdem die Sprachalarmanlagen (+ 5,6 Prozent auf 95 Mio. Euro) und Video-Überwachungstechniken (+ 5,1 Prozent, rund 473 Mio. Euro).
Die Bereiche Zutrittssteuerung (+ 2,8 Prozent auf 293 Mio. Euro), Rufanlagen (+ 3,3 Prozent auf 155 Mio. Euro) und sonstige Sicherungssysteme (+ 2,3 Prozent auf 266 Mio. Euro), zu denen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Flucht- und Rettungswege zählen, konnten das Vorjahresergebnis ebenfalls übertreffen.

 

Text: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

 

Was Sie aktuell über Rauchschutz- Druck-Anlagen wissen sollten …

Montag, 18. Januar 2016

rda-arbeitskreis

Der Arbeitskreis RDA lädt ein:

Fachtagung am Mittwoch 2.03.2016 in Köln, Residenz am Dom.

Über den Arbeitskreis RDA
Der RDA-Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe eines Anwenderleitfadens (www.rda-arbeitskreis.de) den Planern von Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA) wertvolle Hilfestellungen – insbesondere in Detailfragen – zu geben.

Die Mitglieder des RDA-Arbeitskreises sind u. a. RDAErrichter, Hersteller, Vertreter der Feuerwehren und Sachverständige, die teilweise auch Mitarbeiter der internationalen/nationalen Normungsgremien sind. Ziel des Arbeitskreises ist auch, das Thema RDA in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf Möglichkeiten sowie Planungs- und Ausführungsfehler hinzuweisen.

Informationen zur Fachtagung
Ziel dieser Fachtagung des RDA-Arbeitskreises ist es, den Teilnehmern neue Erkenntnisse zum Themenkomplex „Rauchschutz-Druck-Anlagen“ zu vermitteln. Dabei steht der Praxisbezug im Vordergrund. Als Fachforum wird größter Wert auf Diskussionen und fachlichen Austausch gelegt.

Zielgruppen
• Brandschutz- und Sicherheitsplaner, -sachverständige, -ingenieure
• Brandschutzleiter und -beauftragte der Industrie, Dienstleistung und Behörden
• Feuerwehren und Genehmigungsbehörden
• Hersteller und Errichter von RDA

Agenda:
Mittwoch, 2. März 2016 in Köln, Residenz am Dom

09:00 Begrüßung und Eröffnung | Alwine Hartwig, VdS Schadenverhütung GmbH

09:10 RDA Arbeitskreis – Historie und Entwicklung | Hans Esser, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

09:20 RDA-Leitfaden Inhalte, Zielsetzung, FAQ, Ausblick | Johannes Katemann, DEKRA Automobil GmbH

09:40 Diskussion

09:50 Baurechtliche Grundlagen , Anwendung von Planungsrichtlinien, Baurecht. Was muss im Brandschutzkonzept berücksichtigt und beschrieben werden? | Cemalettin Demirel, BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG

10:20 Diskussion

10:30 Kaffeepause

10:50 Fachplanung und baurechtliche Genehmigung
Welche Hürden sind zu nehmen?
Welche Fallen sind zu umgehen?
„Die 10 Gebote“ für RDA:

  • Festlegung der Abströmung
  • Redundanz
  • Türgrößenproblematik/Türöffnungskräfte
  • Verantwortungsmatrix

    Feuerwehraufzüge | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH, Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf

11:30 Diskussion

11:40 Wirkprinzipbeschreibung und -prüfung von RDA, Zusammenspiel und Wechselwirkungen RDA und Gebäudetechnik | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH

12:10 Diskussion

12:20 Ein europäischer/nationaler Ausblick
Was sagt die Norm?
Zukunft der Bausätze?
Systemzulassungen?
Zuverlässigkeit von Systemen (Alternative zur Redundanz) | Dr. Horst Ermer, Mistral

12:50 Diskussion

13:00 Mittagspause

14:00 Umsetzung in der Praxis, Möglichkeiten der Umsetzung Bausätze und Modulbauweise Unterschiedliche Praxisbeispiele
Fehler in der Umsetzung/Erkennen von Fehlern in der Planung | Dr. Horst Ermer, Mistral, Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

14:40 Diskussion

14:50 Prüfung von RDA durch Prüfsachverständige | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Johannes Katemann, DEKRA Automobile GmbH

15:20 Diskussion

15:30 Instandhaltung | Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

15:50 Diskussion

16:00 Abschlusswort mit der Zukunft des RDA-Arbeitskreises | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Anmeldung
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das anhängende Formular und senden es uns per Post oder per Fax (0221 7766-499) zu. Sie können sich ebenfalls per E-Mail an fachtagung@vds.de oder online über www.vds.de/bzv anmelden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung bitten wir am Veranstaltungstag mitzubringen. Zirka 3 Wochen vor der Veranstaltung versenden wir die Rechnung. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann eine andere Person teilnehmen. Diese sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden.
Hier finden die das Anmeldeformular zur Fachtagung.

Teilnahmegebühr
320,– € zzgl. MwSt. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Stornierungen
Schriftliche Stornierungen sind bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Bei einer Absage der Veranstaltung durch VdS erstatten wir die schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gerichtsstand ist Köln. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns Programmänderungen vor.

 

Weihnachtsgruß 2016

Donnerstag, 17. Dezember 2015

 

Weihnachtsbaum_STG_BEIKIRCH

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit

unserem Dank.

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das RWABlog Team 2015

Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln

Montag, 9. November 2015

Rauchmelder ab dem 1. Januar 2016 in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen zudem die Wohnungen im Bestand mit den „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden.

Bis zum Jahreswechsel müssen auch Bestandsgebäude in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Handelt es sich um Mietwohnungen, so ist in allen drei genannten Bundesländern der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Um die laufende Betriebsbereitschaft hat sich in Bremen und Niedersachsen der Mieter zu kümmern, während in Sachsen-Anhalt diese Aufgabe dem Eigentümer zufällt.

Die Rauchmelderpflicht ist weitestgehend in allen Bundesländern geregelt, lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist diese noch in Planung. Was viele nicht wissen: Rauchmelder sind nicht nur für Wohnungen geeignet, sondern auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlaf- oder Gästezimmer in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Heimen oder Kliniken.

Brandtote sind Rauchtote: Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet

„Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist – nicht jedoch das Gehör“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Rauchmelder warnen durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.“

In den meisten Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander vernetzt werden können, sodass alle Melder gleichzeitig warnen. Bei nachgewiesener Gehörlosigkeit sollten Rauchwarnmelder mit optischen Signalen ausgestattet sein.

 

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Adressen lokaler Anbieter können unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.

Text und Bild :BVBF

 

Rauchwarnmelder per Handy smarter warten

Montag, 9. November 2015

 Die neue Rauchwarnmeldergeneration Genius Plus von Hekatron kommuniziert mit Smartphones. Dies eröffnet sowohl Endanwendern als auch Fachbetrieben neue Perspektiven. Eine Home App informiert über den Zustand des Melders während eine Pro App zur Wartung dient.

Neben permanenter Selbstüberwachung, Verschmutzungsprognose, integrierter Echtzeituhr und vielfältigen Möglichkeiten zur Funkvernetzung können die neue Rauchwarnmelder dank Smartsonic mit Smartphones kommunizieren – egal, ob Android-Gerät oder iPhone. Diese akustische Übertragungstechnologie stellt mittels intelligenter Frequenzmodulationsverfahren eine hohe Übertragungsqualität sicher, selbst in Einsatzbereichen oder Umgebungsbedingungen mit lauten Umgebungsgeräuschen. Auf Knopfdruck geben die intelligenten Melder alle wichtigen Daten vom Batteriezustand bis zum Verschmutzungsgrad an das mit der entsprechenden App ausgestattete Smartphone weiter. Auf diese Weise kann der Endanwender mittels der Genius Home App eine einfache Melder-Diagnose durchführen.

Die Genius Pro App für Errichter kann noch einiges mehr. Mit ihrer Hilfe absolviert der Facherrichter seine jährlichen Wartungstermine zukünftig wesentlich schneller, er kann digitale Wartungsprotokolle direkt auf dem Smartphone erstellen, archivieren und per E-Mail, Messenger oder auf anderen Wegen verschicken. Der Einsatz der Genius Pro App bietet ihm ganz neue Möglichkeiten, bei der Wartung professionell und mit hoher Technologiekompetenz aufzutreten. Zudem verfügt der Profi mit der Genius Pro App über einfache Diagnosemöglichkeiten, die seinen Ansprüchen entsprechend weit umfangreicher sind als die Möglichkeiten, die die Genius Home App dem Endanwender bietet.

Eine wertvolle Ergänzung zur App bietet das an eine Pflückerstange montierbare Prüfgerät Genius. Mit seiner Hilfe kann der Wartungstechniker die Testtaste des an der Decke montierten Rauchwarnmelders drücken und so die Datenübertragung einleiten. Es hat eine spezielle Halterung, in der das Smartphone während des Tests unmittelbar neben dem Rauchwarnmelder positioniert werden kann. Zusätzlich lassen sich mit dem Prüfgerät Genius-Rauchwarnmelder in einem Sockel an der Zimmerdecke montieren und bei Bedarf wieder demontieren. Auch eine Klebepadmontage neuer Rauchwarnmelder ist mit dem Prüfgerät einfach und ohne Leiter möglich.

Text: Sicherheit.info
Bild: Hekatron