Business ohne Katastrophen in Neumüster am 26.09.2013

3. September 2013

Einsatz im Team: Essener Feuerwehrmänner rücken gegen Flammen vor. (Bild: Kalscheuer)

Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) veranstaltet gemeinsam mit dem VfS Verband für Sicherheitstechnik e. V. am 26. September 2013 eine Brandschutz-Konferenz in Neumünster.

Auf der Veranstaltung, die Klaus Michael (Beauftragter im BVMW Landesverband Schleswig-Holstein) und Wilfried Joswig (Geschäftsführer VfS) um 15 Uhr eröffnen, steht der vorbeugende Brandschutz im Mittelpunkt. Wirft man einen Blick auf die Statistik der Brandursachen in der Industrie-Feuerversicherung so fällt auf, dass weit mehr als die Hälfte in sogenannten „technischen Defekten“ zu suchen ist. Bei weiterer Aufgliederung dieser Angaben wird deutlich, dass die Mehrheit aller Brandentstehungen auf organisatorische Mängel und direkte menschliche Unzulänglichkeiten zurückzuführen sind.

Aufgrund technischer Defekte, Wärmestau, Kurzschluss oder sonstiger Mängel kommt es dann nicht selten zum Entstehungsbrand. Sind bei einem solchen Feuer in unmittelbarer Nähe brennbare Materialien vorhanden, so ergibt sich zwangsläufig ein Schadensfeuer mit sehr schneller Brandausbreitungsgeschwindigkeit und erheblicher Brandausweitung. Selbst in einem Betrieb mit einer vorbildlichen brandschutztechnischen Organisation lässt sich eine Brandentstehung trotzdem nie zu 100 Prozent ausschließen. Dennoch müssen Unternehmen handeln, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.

Zu den Referenten der Brandschutz-Konferenz gehört Frank Dieter Stolt (Sicherheitsfachwirt (FH) M.Sc., M.Sc., M.A, MIFireE), der seit 1999 als Sachverständiger für Brand- und Explosions-ursachenermittlung und Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz tätig ist. Geht ein Gebäude in Flammen auf, sucht er vor Ort nach den Ursachen des Feuers.

Dipl. Ing. Normaen A. Metzger wird die Brandverläufe aus Sicht eines Brandermittlers beleuchten. Er ist Brandschutzingenieur in der Abteilung Brand- und Explosionsschutz bei der Flughafenfeuerwehr der Fraport AG sowie stellvertretender Leiter Werkfeuerwehr und Abteilungsleiter „Vorbeugender Brandschutz“ in einem Industriepark sowie Lehrbeauftragter an der FHS Darmstadt. Sein Aufgabenschwerpunkt liegt im Feuerwehreinsatzdienst, der fachlichen Beratung, Planung und Schulung sowie Ausarbeitung von Expertisen der Branchen Luftfahrt, Chemische Industrie, Lagerwirtschaft, Städtebau, sowie Brandschutzabnahmen.

Dipl.-Ing. Marcus Thiele vom TÜV thematisiert die Unternehmerverantwortung beim Brandschutz. Der Erfahrungsbericht eines Betroffenen und eine Geschäftskontaktrunde runden die Brandschutz-Konferenz ab. Veranstaltungsort ist das „Altes Stahlwerk Business Lifstyle Hotel“ in Neumünster.

Der BVMW
Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) vertritt in der Metropolregion Hamburg/Schleswig-Holstein rund 1.500 Mitgliedsunternehmen, einen Querschnitt durch praktisch alle Wirtschaftsbranchen. Einschließlich seiner Mitgliedsverbände spricht der BVMW für mehr als 170.000 Unternehmen mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten.

Text: Sicherheits.info

Brandschutz-Konferenz: Business ohne Katastrophen (Neumünster, 26.09.2013 – 26.09.2013)

Rechtliche Hinweise zu Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten.

27. August 2013

Vorwort:

Der Sachstand über die Verwendung von Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten ist sehr undurchsichtig. Es herrschen unterschiedliche Sichtweisen, die von entsprechenden Firmen, Verbänden oder Instituten getragen werden. Unabhängig dieser Sichtweisen sind immer die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Da ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten baurechtlich nicht geregelt ist bedarf es einer Erläuterung wie zu diesen entsprechenden Komponenten ein Nachweis über die Verwendbarkeit erbracht werden kann.

(1)    Gemäß Musterbauordnung 2002, stellvertretend für die Bauordnungen der Länder, gibt es folgende Vorgaben zur Rauchableitung:

Auszug MBO 2010:

Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.

(2)    Die Anforderungen an die Komponenten gemäß Bayerische Bauordnung und deren Vollzugshinweisen vom 1.7.2013 lassen mehre Möglichkeiten zu, wie die Anforderungen nachgewiesen werden können.

Auszug Vollzugshinweis zur BayBO 2013 vom 1.7.2013

In  Fahrschächten  ist  (bisher  schon)  eine  Öffnung  zur  Rauchableitung  erforderlich, um  zu  gewährleisten,  dass  die  Fahrschachttüren  eine  Brandübertragung  von  Geschoss  zu  Geschoss  über  den  Fahrschacht  wirksam  behindern. 

Diese  Öffnungensollen jedoch aus Gründen der Energieeinsparung zunehmend mit Abschlüssen versehen werden.

Soweit nicht ausschließlich geregelte Komponenten verwendet werden, sind geeignete Verwendbarkeitsnachweise (in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) erforderlich.

 

(3)    Ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung ist baurechtlich nicht als Bauprodukt eingeführt, daher kann an das System baurechtlich keine Verwendbarkeitsnachweise gefordert werden. Baurechtlich ist eine Öffnung zur Rauchableitung und zum Lüften vorgeschrieben, siehe Absatz (1).

 

(4)    Für die Erfüllung der Funktion gemäß den Landesbauordnungen, in Bezug auf Rauchableitung und Lüften von Fahrschächten, ist der Inverkehrbringer verantwortlich und ggf. durch diesen zu bestätigen.

 

(5)    Das hier genannte System ist nicht gelistet in den technischen Prüfverordnungen der Länder. Daher ist individuell zu vereinbaren ob Prüffristen vorgegeben werden und in welchen Zeiträumen. Die Wartungsintervalle sind hiervon ausgeschlossen, da diese über die Bedienungsanleitungen der Komponenten und den Vorgaben des Inverkehrbringers abgedeckt werden. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um einen Sonderbau oder um einen geregelten Bau handelt.

 

(6)    Um die Forderungen an die Komponenten gemäß der Bayerischen Bauordnung  mit deren Vollzugshinweis vom 1.7.2013, siehe Absatz (2), zu erfüllen, sind im Sinne des Baurechts geregelte Bauprodukte einzusetzen. Somit müssen die eingesetzten Komponenten zur Rauchableitung folgender Norm entsprechen:

 

DIN EN 12101-2

Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte; Deutsche Fassung EN 12101-2:2003

 

(7)    Um die Forderungen der Länder, exklusive Bayern, an die eingesetzten Komponenten zu erfüllen wird empfohlen wie unter Absatz (6) zu verfahren, jedoch können alternative Nachweise als Verwendbarkeitsnachweis anerkannt werden, wenn der selbe Nachweis der Tauglichkeit damit erbracht werden kann.

 

(8)    Baurechtliche Anforderungen an die Komponenten zur Raucherkennung, Energieversorgung und an evtl. notwendige Steuerungen sowie anderen Komponenten, exklusive Rauchwärmeabzugsgeräte (NRWG), werden gemäß den Landesbauordnungen nicht gefordert, sondern im Bauproduktengesetz (BauPG) geregelt.

Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät pneumatisch für Lichtbänder

21. August 2013

ESS_pneumatisches NRWG eingebaut in eine Lichtband-Firstklappe

Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät pneumatisch (Auf/Zu) für Lichtbänder

  • Konzipiert für Schneelasten bis zu 3000 N (abhängig von der Klappengröße)
  • DIN EN 12101-2 geprüft
  • Auf/Zu-Gerät, bei z. B. Probeauslösung von unten auch wieder zu schließen
  • Bei Auslösung über die Fernauslösung kein Anstechen der Druckgasflasche im Gerät
  • Für eine zusätzliche Lüftungsfunktion stehen 230V Motoröffner oder Pneumatikzylinder zur Verfügung
  • Auch als reine „Auf“-Variante lieferbar

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) müssen im Brandfall unter den unterschiedlichsten Bedingungen sicher und zuverlässig zu öffnen bzw. zu schließen sein. Sie leiten Rauch aus Flucht- und Rettungswegen ab und schaffen raucharme Schichten, die Personen- und Sachschäden vermeiden helfen und zudem die thermische Entlastung der Gebäude sicherstellen. Auf diese Weise sind beim Eintreffen der Feuerwehr Rettungs- und Löscharbeiten innerhalb der Gebäude möglich.

weiteres unter….

48V Technologie erobert den NRWG-Markt

19. August 2013

ESS_48V NRWG eingebaut in einer Lichtkuppel

Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät 48V (Auf/Zu) für Lichtbänder und Lichtkuppeln

  • Konzipiert für hohe Schneelasten
  • Neues Öffnungskonzept
  • Wird durch die geschlossene Bauform allen Anforderungen hinsichtlich Einbau und Optik gerecht
  • DIN EN 12101-2 geprüft
  • Modernes Steuerungskonzept in LON-Bus Technik
  • Lüftungsfunktion ohne zusätzliches Öffnungsaggregat möglich

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) müssen im Brandfall unter den unterschiedlichsten Bedingungen sicher und zuverlässig arbeiten. Sie leiten Rauch aus Flucht- und Rettungswegen ab und schaffen raucharme Schichten, die Sach- und Personenschäden vermeiden helfen und zudem die thermische Entlastung der Gebäude sicherstellen. Auf diese Weise sind beim Eintreffen der Feuerwehr Rettungs- und Löscharbeiten innerhalb der Gebäude möglich.

weiteres unter…..

Das 200m Hochhaus „Tower 185“ – Galileo

14. August 2013

Einen interessanten Bericht über die Sicherheitsaspekte im Projekt Tower 185 finden Sie unter http://www.myvideo.de/watch/8513567/Das_200m_Hochhaus_Galileo

Wenn Sie näheres über die Ausführung der Rauchschutz-Druckanlage (RDA) in diesem Hochhaus erfahren wollen kontaktieren Sie

Das 200 Meter Hochhaus

Sicherheitstechnisches Handwerk profitiert von positivem Stimmungsbild in Deutschland – Frühjahrs-Umfrage des BHE

18. Juli 2013

Die Mehrzahl der Fachfirmen für Sicherheitstechnik beurteilt ihre derzeitige Geschäftslage als gut. Dies ist das Ergebnis der aktuell durchgeführten Konjunkturumfrage des BHE. Dabei zeigt sich, dass diese positive Bewertung überwiegend von den Gewerbekunden gespeist wird, die Lage bei behördlichen und privaten Nachfragern sicherungstechnischer Leistungen wird tendenziell eher als befriedigend eingeschätzt.

Das Gewerk Brandmeldeanlagen wird erneut am besten bewertet. Daneben ist auch die Lage bei der Einbruchmeldetechnik noch mit „gut“ bewertet – dies resultiert vermutlich aus der Diskussion über die in den letzten Jahren stark gestiegenen Einbruchszahlen. Die Geschäftslage für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen hat sich gegenüber den früheren Umfragen deutlich verbessert, sie liegt mit 2,88 (Schulnoten 1-5) auf dem niedrigsten Wert seit Beginn der Erhebung.

Die künftige Geschäftslage wird zwar noch als gut bewertet, allerdings ist diese Einschätzung mit 2,40 auf der Schulnotenskala etwas schlechter als im Herbst 2012 mit 2,19.

Text: BHE

Rosenheimer Fenstertage 10. und 11. Oktober 2013 – Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!

12. Juli 2013

Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!
was hat der schlaue „Meister Reineke“ in seinem Fuchsbau mit den diesjährigen Fenstertagen und dem Motto „Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!“ zu tun? Eine ganze Menge!

Was im Tierreich so selbstverständlich erscheint, müssen wir uns in einer vom Menschen gestalteten Umwelt immer wieder erarbeiten. Aspekte, die das Wohnen komfortabler, sicherer und gesünder machen, stehen deshalb am 10. bis 11. Oktober in Rosenheim im Mittelpunkt der Fenstertage. Berichtet wird über die vielfältigen Vorteile moderner Fenster- und Fassadensysteme, beispielsweise viel Tageslicht, besserer Schallschutz und mehr Sicherheit.

Daneben gehören natürlich auch Informationen über neue Technologien, Normen (DIN 4108, DIN 18008, DIN 4109, DIN 68800 etc.) sowie Regelwerke wie die neue EnEV, MBO und die BauPVO zum Pflichtprogramm. Natürlich kommen auch praktische Infos zur Montage, Lüftungsplanung oder die Vermeidung von Tauwasser nicht zu kurz.

Der Einsatz energiesparender Bauelemente ist mittlerweile Standard im Baubereich, das zeigt die Förderpraxis der KfW-Bank genauso wie der wachsende Anteil von Fenstern mit Dreifachverglasung. Deshalb rücken Aspekte, die das Wohnen komfortabler, sicherer und gesünder machen, immer mehr in den Vordergrund. Fenster bieten hier viele Vorteile, die von gesunder Tageslichtversorgung über verbesserten Schallschutz, gute Luftqualität durch natürliche Lüftung bis zu erhöhter Einbruchhemmung reichen. Hier hat sich bei Technik und Normen einiges geändert, was Fenster- und Fassadenexperten wissen müssen.

Natürlich sind auch die neuen Spielregeln für die CE-Kennzeichnung, die sich aus der zum 1. Juli eingeführten Bauproduktenverordnung ergeben, von großer Bedeutung. Prof. Christian Niemöller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft) unternimmt einen Praxis-Check und präsentiert erste Erfahrungsberichte und Praxisfälle aus Unternehmen, Gerichten und der Marktüberwachung. Über die weiteren relevanten Änderungen informieren die Rosenheimer Fenstertage in 8 Themenblöcken.

Im Themenblock 1 „Energiewende“ zeigt Andre Hempel (BMVBS) den aktuellen Stand der EnEV 2014 und wagt einen Ausblick auf die Verschärfung 2016. Dr. Martin H. Spitzner (ift Rosenheim) gibt Fensterbauern Praxistipps, um den nach EnEV geforderten Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz einfach führen zu können und geeignete Verschattungsmaßnahmen auszuwählen.

Im Themenblock 2 „Sanierung“ stellt Christian Wetzel (Uni Stuttgart) vor, wie einfache Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgreich in der Beratung von Bauherren eingesetzt werden und Martin Heßler (ift Rosenheim) gibt Tipps zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung, um bei Alt- und Neubauten entsprechende Schäden zu verhindern.

Der Themenblock 3 „Glas“ stellt interessante technische Entwicklungen im Glasbereich vor, mit der sich Fenster- und Fassadensysteme konstruktiv optimieren lassen. Die Ergebnisse des ift-Forschungsprojekts „Flächengewicht von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG)“ werden schon gespannt erwartet und von Norbert Sack (ift Rosenheim) vorgestellt. Ein weiteres Forschungsprojekt analysierte die Gebrauchstauglichkeit einer Structural-Glazing-Fassade nach 25 Jahren Dauertest. Karin Lieb (ift Rosenheim) zeigt, was sich daraus für heutige Glaskonstruktionen ableiten lässt. Prof. Dr. Geralt Siebert (Uni Bundeswehr) informiert über die Auswirkungen der neuen Glasnormen (DIN 18008 f), den Einsatz von Glas in Fenstern und Haustüren sowie Vereinfachungen im Nachweisverfahren.

Im Themenblock 4 „Markt und Trends“ demonstriert Prof. Dr. Runa T. Hellwig (Hochschule Augsburg), wie sich durch besseren Schallschutz, Lüftung und Tageslichtversorgung die Nutzerfreundlichkeit und das Raumklima verbessern lassen. Ulrich Tschorn (VFF) gibt einen Überblick zur aktuellen Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, und Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter (FH Mainz) zeigt, wie der „Sanierungsriese“ Wohnungswirtschaft tickt, und nach welchen Entscheidungskriterien ein Fenstertausch beauftragt wird.

Im Themenblock 5 „Entwicklungen für die Zukunft“ präsentiert Ministerialrat Hans Dieter Hegner (BMVBS), welche Rolle Fenster und Fassaden beim Wandel vom Passivhaus zum Plusenergiehaus einnehmen. Photo-Bio-Reaktoren an der Fassade zur Energiegewinnung und weitere visionäre Technologien für die Gebäudehülle stellt Dr. Jan Wurm (Arup) vor.

Der Themenblock 6 widmet sich der „Sicherheit“ von Fenstern und Haustüren. Jens Pickelmann (ift Rosenheim) informiert über die geänderten Anforderungen des mechanischen Einbruchschutzes und wie diese wirtschaftlich und normgerecht erfüllt werden können. Dr. Gerhard Wackerbauer (ift Rosenheim) zeigt Hintergründe, Konzepte und Baurechtsfragen zum Brandverhalten von Fenster und Fassaden, beispielsweise wie die baurechtliche Forderung in Bezug auf „schwer entflammbare“ bzw. „nicht brennbare Materialien“ erfüllt werden kann.

Im Themenblock 7 „Konstruktive Entwicklungen“ zeigt Dr.-Ing. Odette Moarcas (ift Rosenheim), wie die DIN 68800 „Holzschutz“ normgerecht umgesetzt wird und gibt überzeugende Argumente für die Diskussion mit Architekten und Bauherren. Qualitätsstrategien für Kunstoff-Fenster und die Umsetzung der neuen RAL-GZ 716 ist das Thema von Jörn P. Lass (ift Rosenheim). Michael Müller (ifo – Institut für Oberflächentechnik) zeigt, wie sich die DIN EN 1090 „Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken“ in der Praxis effizient und normgerecht umsetzen lässt.

Der Themenblock 8 „Neues aus dem Baurecht“ informiert über die für Fenster- und Fassadenhersteller relevanten Änderungen im Baurecht. Klaus-Dieter Wathling (Oberste Bauaufsicht, Berlin) analysiert aktuelle Änderungen im Brandschutz, bei Fluchtwegen und der Barrierefreiheit. Der Schallschutz in der Baupraxis und die Auswirkungen der geänderten DIN 4109 mit neuen Anforderungen, Kennwerten und Anwendungsregeln werden von Bernd Saß (ift Rosenheim) vorgestellt. Die Barrierefreiheit wird sowohl im Baurecht als auch in der BauPVO wesentlich strenger gefordert – Robert Kolacny (ift Rosenheim) präsentiert technische Lösungen und ihre Grenzen.

Natürlich bleibt das ift Rosenheim der Praxis-Tradition treu; ift-Experten informieren in vier Workshops über praktische Themen aus Technik und Normung, beispielsweise wie sich

  • Energiekosten und Steuern sparen und Fördermöglichkeiten nutzen lassen,
  • die Bauproduktenverordnung und die Einführung der neuen CE-Kennzeichnung leicht umsetzten lassen,
  • Fenster auch in Wärmedämmverbundsystemen einfach und fachgerecht nach dem Stand der Technik montieren und abdichten lassen,
  • die Möglichkeiten und Grenzen der Fensterlüftung darstellen lassen und wie ein Lüftungskonzept einfach und rechtssicher erstellt werden kann.

Darüber hinaus stehen an beiden Tagen die ift-Experten zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Detaillierte Infos zur Veranstaltung sowie Online-Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.fenstertage.de.

Text: IFT Bild: IFT

Fachsymposium – DBZ+BAUcolleg über das neue Gebäude der deutschen Börse in Eschborn

12. Juli 2013

DBZ-Bau-Colleg

Am 10. Oktober 2013 findet an der Hochschule Nordwestschweiz ein Fachsymposium über das Projekt „Deutsche Börse Eschborn“ statt.

Veranstalter ist die Hochschule Nordwestschweiz, Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik in Zusammenarbeit mit dem Bauverlag, KSP Jürgen Engel Architekten und den Industriepartnern STG-BEIKIRCH und SGL Carbon.

STG-BEIKIRCH hat in dem 83 Meter hohen, architektonisch wie technisch herausragenden Neubau, die aktiv regelnde Rauchschutz-Druckanlagen-Technologie (RDA) innovativ umgesetzt.

Die Veranstaltung ist als 3-stündige Fortbildungsveranstaltung von der Architektenkammer anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei, da die Plätze jedoch begrenzt sind, müssten Sie sich schnellstmöglich anmelden.

Agenda

19:00  Einführung
N.N.
 
19:15  Deutsche Börse Eschborn – Werkbericht
Prof. Jürgen Engel
KSP Jürgen Engel, Frankfurt

 
20:15  Rauchfreie Rettungswege durch Überdruck –
Aktiv regelnde RDA-Technologie auf LON-Basis
Rainer Schulze
STG-BEIKIRCH, Lemgo-Lieme

 
20:45  Strahlenschutz und Klimatisierung mit Graphit
Dipl.-Ing. Dorina Peetz
SGL LINDNER GmbH, Wiesbaden

 
21:15  Diskussion
21:30  Get-together
bei Wein und kleinem Imbiss

Anschrift:

Fachhochschule Nordwestschweiz
Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik
Institut Architektur
Spitalstrasse 8
CH-4056 Basel

weitere Informationen finden Sie hier:

Internetseite DBZ+BAUcolleg und KSP-Architeken

Anmeldeformular für Fachsymposium am 10.10.2013 in Basel/Schweiz.

Europäische Bauproduktenverordnung

1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

Die BauPVO tritt am 1. Juli 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationale Anpassungen sofort in Kraft und ersetzt die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und das bisherige nationale Bauproduktengesetz (BauPG). Die BauPVO regelt europaweit einheitlich das Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten und legt Anforderungen an die Leistung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest. Sie präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. So werden die bisher sechs ‚Wesentlichen Anforderungen‘ an Bauwerke der BPR umbenannt in ‚Grundanforderungen‘. Ergänzt wurden dabei die Anforderungen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Barrierefreiheit bei der Nutzung. Für Kleinunternehmen gelten vereinfachte Nachweisverfahren, und die Marktüberwachungsbehörden erhalten mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Übergangsregelung, nach der beispielsweise vor dem 1. Juli 2013 ausgestellte Konformitätserklärungen und EG-Zertifikate weiterhin gültig bleiben. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bauprodukte gelten als konform zur BauPVO und bleiben zeitlich unbeschränkt im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig.
Neu: Leistungserklärung und geänderte CE-Kennzeichnung

Für Planer und Errichter besonders wichtig: Ab 1. Juli 2013 bekommt die CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung. Diese bescheinigt zukünftig lediglich die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der selbst erstellten Leistungserklärung des Herstellers. Sie bescheinigt nicht mehr die Übereinstimmung mit allen im Anhang ZA der einschlägigen harmonisierten Europäischen Norm (EN) festgelegten ‚Wesentlichen Merkmalen‘ des Produkttyps. Nur sofern das Bauprodukt neben der BauPVO zugleich auch anderen europäischen Rechtsvorschriften genügen muss, bestätigt das CE-Zeichen weiterhin die volle Konformität zu diesen anderen relevanten europäischen Rechtsvorschriften. Mit der neuen Leistungserklärung erklärt der Hersteller die Leistungen des Bauproduktes zu dessen Leistungsklassen und -stufen, sofern solche im Anhang ZA der europäischen Normen, die nach der BPR/BauPVO mandatiert sind, festgelegt sind.
Solange allerdings weder in der einschlägigen EN Leistungsklassen oder -stufen noch durch nationale Gesetze konkrete technische Leistungsanforderungen an das betreffende Bauprodukt festgelegt sind, kann der Hersteller frei wählen, zu welchem ‚Wesentlichen Merkmal‘ er Angaben machen will oder ob er keine Leistung erklärt ,no performance determined‘ (npd). Er muss lediglich für mindestens ein beliebiges ‚Wesentliches Merkmal‘ einen technischen Wert angeben.
Welche Anforderungen in einem Mitgliedstaat an ein Bauprodukt bestehen, darüber informieren die nationalen Produktinformations­stellen. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Noch haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Produktinformationsstellen an die EU-Kommission notifiziert.
In Deutschland bestehen bislang in allgemeinen Rechtsvorschriften nur selten konkrete technische Anforderungen an Produkte für brand­schutztechnische Anlagen und Einrichtungen. „Der ZVEI setzt sich dafür ein, in Deutschland möglichst schnell Regelungen zu Mindestangaben über die Leistung solcher Bauprodukte zu schaffen, die in brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen eingebaut werden. Unser Ziel muss sein, Sicherheit für alle Baubeteiligten zu erreichen. Wir wollen nicht durch Berücksichtigung ungeeigneter Produkte für Planungs- und Anwendungsfehler haftbar gemacht werden“, beschreibt Kühn die Problemstellung. Planer sollten nach Ansicht des ZVEI genauer und detaillierter ausschreiben, damit ersichtlich wird, welches Schutzziel mit welchen Anforderungen an die Leistungsklassen eines Bauproduktes tatsächlich zu erreichen ist.
Handel ja, Verwendung nein

Sind Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung korrekt ausgestellt, darf das Bauprodukt in den Handel gebracht werden. Ob es allerdings für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die Eignung ist, ob die vom Hersteller angegebenen einzelnen Werte der Leistungsklassen die bauaufsichtlichen Forderungen erfüllen. So könnten Hersteller beispiels­weise ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) anbieten, bei dem lediglich für die Leistungsklasse ‚Tiefe Temperaturen‘ ein Wert vorhanden ist. Bei allen anderen Merkmalen darf der Hersteller ‚keine Leistung‘ erklären. Solch ein Gerät darf im Binnenmarkt in Verkehr gebracht und auch auf dem deutschen Markt angeboten werden. Es darf aber nicht für einen bauaufsichtlich geforderten Rauch- und Wärmeabzug verwendet werden, für den aus dem konkreten Bauobjekt Anforderungen zu allen ‚Wesentlichen Merkmalen‘ nach Anhang ZA der europäischen Norm EN 12101-2 bestehen bzw. abzuleiten sind.

BauPVO und Instandhaltung
Die neue BauPVO könnte nach Ansicht des ZVEI auch Auswirkungen auf die Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen haben. Beispiels­weise erstrecken sich die Grundanforderungen an Bauwerke nun explizit auf die gesamte Lebensdauer von der Errichtung, über die Nutzung bis zum Rückbau. Mit möglichen Konsequenzen für die Instandhaltung wird sich der ZVEI-Arbeitskreis ‚Richtlinien zur Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen‘ befassen.

Text: Christian Kühn

Energiekostenrechner für eine EnEV-konforme Aufzugsschacht-Entrauchung

19. Juni 2013

Nach der EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig, also nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein müssen. Diese Voraussetzung kann mit einer Permanentöffnung nicht erfüllt werden, da diese dazu führt, dass die Thermik im Schacht die warme Luft des Gebäudes durch die Fugen der Schachttüren aus den Etagen zieht und durch die dauerhafte Öffnung im Schachtkopf ungehindert nach außen entweichen kann.

Die wirtschaftliche Art der Liftschacht-Entrauchung

Dass ein Verschließen von Permanentöffnungen eine Energieeinsparung und somit Kosteneinsparung bedeutet, steht außer Frage. Ob jedoch 600 Euro oder 2.000 Euro beim selben Aufzugsschacht pro Jahr eingespart werden können, verfälscht die Berechnung der Amortisierungskosten. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass möglichst günstige Aufzugsschacht-Entrauchungssysteme eingesetzt werden. Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen in Deutschland setzten bisher allerdings vorwiegend auf relativ teure und wartungsaufwändige Rauchansaugsysteme (RAS), die über ein Rohrsystem mit definierten Bohrungen kontinuierlich Luft aus dem Überwachungsbereich entnehmen.  Das wirtschaftliche LiSE®-System arbeitet mit einer geschlossenen Rauchabzugsöffnung, die mittels Detektion durch automatische oder manuelle Melder geöffnet wird. Das heißt, die Öffnung wird nur im Bedarfsfall – zur kontrollierten Lüftung oder zum Rauchabzug – geöffnet. So werden unnötige Energie- und Wärmeverluste vermieden. Außerdem ist die Eigenstromaufnahme dieses Systems gering, da keine permanente Luftansaugung erfolgt.

Das LiSE®-System besteht aus speziellen Rauchmeldern, die den Aufzugsschacht permanent überwachen und eine Brandmeldung an die RWA-Zentrale weiterleiten. Optional kann im Bereich der Hauptzugangsstelle ein Alarm auch manuell ausgelöst werden. Die VdS-geprüfte RWA-Zentrale steuert dann den elektromotorischen Antrieb an einer Lichtkuppel oder an einem Lamellenlüfter an. Gleichzeitig erhält die Aufzugssteuerung die automatische Anweisung, die Evakuierungsebene anzusteuern und die Aufzugskabine zum Aussteigen zu öffnen. Durch seine technikneutrale Ausstattung passt LiSE® in jeden Aufzugsschacht, unabhängig von Hersteller und Aufzugstyp.

Energiekostenrechner von STG-BEIKIRCH

In der heutigen Zeit stehen nicht nur Energieeinsparungen im Fokus, sondern auch die Reduktion des CO2 -Ausstoßes. Um zu errechnen, wie hoch die jährlichen Kosten für das Nachheizen sein können und welche Mengen an CO2 -Ausstoß dabei entstehen, gibt es bei einigen Anbietern von Aufzugsschacht-Entrauchungssystemen entsprechende Energiekostenrechner. Nach Eingabe wesentlicher Faktoren, wie z. B. der Maße des Aufzugschachts sowie der Anzahl der Haltestellen und der Leckagen, lassen sich auf Basis der heutigen Energiekosten die Jahreskosten errechnen. Worauf genau sich die errechneten Ergebnisse berufen, bleibt jedoch verborgen.

Im Gegensatz zu den im Markt verfügbaren Energiekostenrechnern bietet der „transparente“ Rechner von STG-BEIKIRCH erweiterte Einstell- und Anzeigemöglichkeiten, wonach sich die Ergebnisse auch verifizieren lassen.  So lassen sich in diesem Rechner beispielsweise die Innenraum- und Nachströmtemperatur frei definieren, da sich bei unrealistischen, hinterlegten Fixwerten auch nur unrealistische Energiekosten ermitteln lassen. Auch lassen sich die Nutzungstage oder sogar Nutzungsstunden frei eingeben. Damit bleiben keine Fragen offen, worauf sich die Ergebnisse beziehen und objektive Argumentationen werden zugelassen.

Weitere Informationen und den Energiekostenrechner finden Sie unter www.liftschachtentrauchung.de

Text: STG-BEIKIRCH