Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.
Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.
Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Text: Baulinks.de





Am 29.06.2010 veranstaltete die Ingenieurkammer Bau ihre alljährliche Brandschutztagung in der Düsseldorfer Stadthalle. Udo Kirchner, Tagungsleiter und Geschäftsführer von Halfkann+Kirchner, konnte insgesamt 650 Teilnehmer und 39 Fachaussteller begrüßen. Das Tagungsprogramm war stark geprägt von Neuigkeiten aus dem Bauordnungsrecht und von Bauvorschriften.
In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. Doch was bedeutet IP eigentlich?



Produkte unterschiedlicher Hersteller werden oft erst auf der Baustelle zusammengefügt und sollen nach der Installation ein funktionsfähiges ganzheitliches System ergeben. Dieses stellt alle Beteiligten auf der Baustelle immer wieder vor die Herausforderung der Einhaltung der “Konformität“.
Werden Hersteller und Fachfirma frühzeitig auf die Konformität eigener Produkte mit Fremdprodukten angesprochen, kann die Konformität im Vorfeld geprüft werden und ggf. eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung gefunden werden.