Priorit Entrauchungstüren mit dekorativen Oberflächen aus nichtbrennbar klassifiziertem Material öffnen im Brandfall selbsttätig. Gefährlicher Rauch, der bei jedem Brand entsteht und Leben gefährdet, kann damit gezielt in Entrauchungsschächte abgeführt werden.
Neu an den Priorit-Entrauchungstüren sind die großen Querschnitte, die in individuellen Maßen zu Standardpreisen angeboten werden. Öffnungen bis 2.500 Millimeter Höhe sind möglich; das erlaubt auch Revisionsarbeiten im Schacht. In Kombination mit Blockzarge und Wandelementen aus dem gleichen Material können Schächte geschlossen, abgedeckt oder geschossübergreifend ausgebildet werden. Es entsteht das Bild dekorativer, großflächiger Wandelemente, deren Oberfläche aus Echtholzfurnier oder Holzdekor, Schichtstoff, Metall oder Lack besteht.
Die nichtbrennbaren Priorit-Entrauchungstüren eignen sich für Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA), wie sie in innenliegenden Sicherheitstreppenräumen eingesetzt werden. Im Regelbetrieb sind die Entrauchungstüren flächenbündig in Blockzargen verschlossen und öffnen wahlweise in den Schacht oder in den Flur durch elektrischen Impuls von Rauchschalter oder Rauchschutz-Druck-Anlage. Mit der bauordnungsrechtlichen Zulassung bieten die Entrauchungstüren dichten Verschluss, robuste Technik und Alltagstauglichkeit für jeden Brandschutzeinsatz.
Bild: Priorit
Text: www.sicherheit.info
Die VdS Schadenverhütung GmbH veranstaltet in der Messe Köln am 05. und 06. Dezember 2012 die ersten VdS-Brandschutztage. Neben dem Fachtagungsprogramm findet begleitend erstmals eine Brandschutz-Messe im Rheinland statt.

BHE-Papier: „Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und Sprachalarmanlagen (SAA)
Die Landesregierung NRW will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am vergangenen Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.