Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Beschilderung von Rauchabzügen

Dienstag, 26. Januar 2010

Lebensrettende Warnhinweise

Zur Kennzeichnung von Rauchabzügen und Zuluftöffnungen bietet der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) neue Schilder und Aufkleber an.
Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden. Mit den neuen Schildern und Aufklebern können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar“ an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden.

Text: Sicherheit.info

Sicherer Betrieb von Rauchschürzen

Dienstag, 26. Januar 2010

Der Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) hat zum sicheren Zusammenwirken von Rauchschürzen und Laufkränen eine Richtlinie herausgegeben.

Gemäß DIN 18 232-2 sind in der Regel Räume von mehr als 1.600 Quadratmeter Grundfläche mit stationären oder beweglichen Rauchschürzen in Rauchabschnitte von maximal 1.600 Quadratmeter zu unterteilen. Sie begrenzen die Rauchbewegung, kanalisieren den Rauch in eine vorgegebene Richtung und verhindern oder verzögern den Eintritt von Rauch in einen anderen Rauchabschnitt. In Hallen mit verfahrbaren Laufkränen, die in der Regel von Mitarbeitern manuell gesteuert werden, besteht jedoch die Gefahr, dass im Alarmfall die Abwicklung der beweglichen Rauchschürzen durch die Kräne gestört wird. In diesem Fall ist aber auch die wirksame Entrauchung des Rauchabschnitts durch die RWA beeinträchtigt. Die neue FVLR-Richtlinie 06 regelt, mit welchen technischen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen sich ein zuverlässiges Schließen der Rauchschürzen in Hallen mit Laufkränen sicherstellen lässt.

Damit signalisiert werden kann, ob sich der Laufkran in einem Bereich befindet, in dem er den Abwicklungsprozess der beweglichen Rauchschürzen stören könnte, muss die Krananlage über eine automatische elektrische Belegsteuerung verfügen. Sobald der Kran in den Belegbereich hineinfährt, wird über einen Näherungsschalter ein Signal „Belegt“ gesetzt. Verlässt der Kran diesen Bereich, hebt ein weiteres Schaltsignal das Signal „Belegt“ auf.

Wie mit dem Laufkran und der Abwicklung der Rauchschürzen im Brandfall zu verfahren ist, hängt von den im Brandschutzkonzept festgelegten Sicherheitsanforderungen ab. Die neue Richtlinie legt Lösungsmöglichkeiten für unterschiedlich hohe Sicherheitsstufen fest. Für eine niedrige Sicherheitsstufe wird in der „Belegt“-Situation bei einer Branderkennung ein akustisches oder optisches Signal mittels Hupe oder Blitzleuchte oder beides ausgelöst. Für eine höhere Sicherheitsstufe wird durch eine betriebliche organisatorische Planung sichergestellt, dass der Kran die Belegstrecke nur durchfahren kann. Bei Einrichtung der höchsten Sicherheitsstufe werden Rauchschürzen in doppelter Ausführung angeordnet. Der Abstand zwischen den Schürzen muss dabei größer als der Einflussbereich beziehungsweise die Baubreite der Kranbrücke sein. In diesem Fall verschließt ungeachtet des Kranstandorts mindestens eine Rauchschürze zuverlässig den Rauchabschnitt.

Text: Sicherheit.info

DIN EN 12101-10 koexistiert weiter mit nationalen Normen

Donnerstag, 14. Januar 2010

Frankfurt am Main, 18. Dezember 2009 – Die Koexistenzperiode der DIN EN 12101-10 mit nationalen Normen ist europaweit bis zum 1. Mai 2012 verlängert worden. Die Norm beschreibt die Anforderungen und Prüfmethoden für Energieversorgungen von Rauch- und Wärmeabzugssystemen. In Deutschland ist die Norm nach wie vor als alleinige Prüfnorm anzuwenden, da keine DIN Norm die genauen Anforderungen an die Energieversorgung der unterschiedlichen Systeme von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen definiert. Darauf weist der Arbeitskreis Rauchabzug und natürliche Lüftung im Fachverband Sicherheitssysteme des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin.

Die DIN EN 12101-10 ist auf alle Entrauchungsprinzipien, wie natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, maschinelle Entrauchung, Ansteuerung von Rauchschürzen oder Druck-Differenz-Anlagen anzuwenden. Sie erfasst sowohl elektrische als auch pneumatische Systeme. „Mit einer zertifizierten Energieversorgung nach DIN EN 12101-10 erhält der Anwender eine zuverlässige und wirkungsvolle Energieversorgung der Entrauchungssysteme“, sagte Reiner Aumüller, Vorsitzender des Arbeitskreises Rauchabzug und natürliche Lüftung.

Erstmals veröffentlicht wurde die DIN EN 12101-10 im Januar 2006. Die Koexistenz mit nationalen Normen sollte ursprünglich am 31. Dezember 2008 beendet sein. Zum ersten Mal wurde jetzt eine bereits abgelaufene Koexistenzperiode nachträglich verlängert. Weitere Informationen unter www.rwa-heute.de.

Über den ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme:

 

In dem Fachverband haben sich die 60 führenden Unternehmen elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland zusammengeschlossen. Sie stellen unter anderem Brand-, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, Videoüberwachungstechnik und Anlagen für die Zutrittskontrolle mit biometrischen Merkmalen her. Im ZVEI als Spitzenverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland haben sich insgesamt mehr als 1.400 Unternehmen organisiert. Sie repräsentieren einen Markt von rund 182 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2008.

 

Der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. vertritt die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der Branche auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er ist Schrittmacher des technischen Fortschritts mit Vorschlägen zur Forschungs-, Technologie-, Umweltschutz-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik und er unterstützt eine marktbezogene, internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit. In konkreten Initiativen zeigt der ZVEI Wege zu mehr Wachstum in Deutschland durch Innovationen auf. Der ZVEI repräsentiert mit seinen 23 Fachverbänden und fünf korporativen Mitgliedsverbänden etwa 1.600 überwiegend mittelständische Unternehmen mit insgesamt ca. 182 Mrd. Euro Umsatz jährlich und über 820.000 Beschäftigten (Zahlen zum Jahreswechsel 2007-2008). Mehr über den ZVEI, seine Mission und Vision und die Initiativen erfährt man unter www.zvei.org.

 Ansprechpartner für die Presse: F. Rainer Bechtold, Fon: 069 6302-255

Text: ZVEI

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdSVerlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

Mittwoch, 30. Dezember 2009

VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.Die VdS- Richtlinien für RWA werden seit über 30 Jahren ständig weiterent-wickelt. Dabei fließen praktische Erfahrungen aus eigenen Prüfungen im Labor und vor Ort ebenso ein wie Ergebnisse der engen Zusammenarbeit mit
der europäischen Versichererorganisation CEA und der Industrie.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 enthalten Anforderungen und Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von RWA.
Die aktualisierte Ausgabe VdS CEA 4020 beinhaltet folgende Änderungen:
• Berücksichtigung der Möglichkeit zur Entrauchung über die  
  Seitenwände
• Hinweise zum Vorhandensein von Mischlüftanlagen
• Hinweise zur Branddetektion
• Veränderungen der bisher geforderten Aufbauhöhe von Rauch
  und Wärmeabzugsgeräten. Bisher wurde bei allen Geräten
  eine Aufbauhöhe über der Dachhaut von 25 cm gefordert.
  Diese Forderung gilt ab sofort nur noch für Geräte mit einem
  Öffnungswinkel größer 120°.

Die aktualisierten Richtlinien ersetzen die VdS CEA 4020, Ausgabe 2003 und gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010. Für fachliche Informationen zum Thema RWA steht Alwine Hartwig (Tel.: +49 221 7766-172, E-Mail ahartwig@vds.de ) zur Verfügung.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 sind ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich. Sie können per Fax (+49 221 7766-109) oder per E-Mail (verlag@vds.de bestellt werden).

Bilder: © VdS Schadenverhütung
Geschrieben von VdS Schadenverhütung   

VdS überarbeitet und aktualisiert Richtlinien VdS CEA 4020

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

(lifepr) Köln – VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.

Weitere Infos finden Sie unter www.vds.de

Neue RWA-Treppenraumzentrale mit PC konfigurierbar

Mittwoch, 16. Dezember 2009

TRZ_Plus

Das neuste Modell aus der TRZ Serie von STG-BEIKIRCH – die TRZ Plus – enthält alle bekannten Funktionen, die direkt am Gerät eingestellt werden können. Neben gewohnten Standard-Funktionen einer Rauch- und Wärmeabzugszentrale ist auch ein Lüftungstaster integriert. Das heißt, dass in einem kleinen kompakten Gehäuse, das in verschiedenen Farben lieferbar ist, eine Steuerzentrale steckt, die nicht nur die Sicherheitsfunktion der RWA-Anlage besitzt, sondern auch zur täglichen Lüftung und Klimaregelung genutzt werden kann.

Neu ist eine direkte Anbindung an einen PC. Über eine auf Windows basierende PC-Bedienoberfläche sind weitere Konfigurationen – wie Updates der Firmware oder individuelle Lüftungszeiten einstellbar. Sonderfunktionen – wie Hubbegrenzung oder Lüftungsfunktionen – können über DIP-Schalter direkt am Gerät oder komfortabel über die PC-Bedienoberfläche eingestellt werden.

Die TRZ Plus gibt es in drei Varianten:

1. TRZ Plus 2A als preisgünstige Standardausführung mit den Hauptfunktionen einer RWA-Zentrale und Lüftungsfunktion.

2. TRZ Plus Comfort als erweiterte Ausführung zum Anschluss eines Wind-/Regenmelders, der Weiterleitung von   Stör- und RWA-Signalen sowie integrierter manueller RWA-Auslösestelle und Lüftungstaster.

3. TRZ Plus DG speziell für den Betrieb mit Druckgasgeneratoren.

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 8. Dezember 2009

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.

Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.

Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.

Text: Sicherheit. info

Europäische RWA-Initiative gegründet

Dienstag, 8. Dezember 2009

Der ZVEI-Fachkreis „RWA und natürliche Lüftung“ erweitert seine Aktivitäten innerhalb der EU. Auf einer gemeinsamen Sitzung der Verbände CAB (Großbritannien), UNAC (Italien) und ZVEI wurde eine engere Zusammenarbeit mit den europäischen Herstellern von Fensterantrieben vereinbart.

Ziel ist das Weiterentwickeln des vorbeugenden Brandschutzes auf europäischer Ebene als wichtige Maßnahme zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger.

Die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Normungsinstituten wird durch die neue Initiative nach Meinung des ZVEI deutlich erleichtert. Wichtige Zukunftsthemen wie natürliche Lüftung und natürlicher Rauch- und Wärmeabzug könnten bereits in einem frühen Stadium europaweit abgestimmt werden.

„Internationale und europäische Normen werden mithilfe der neuen Initiative schneller umgesetzt. Dadurch sind exportorientierte Hersteller von RWA- und Lüftungsanlagen im internationalen Markt wettbewerbsfähiger. Und sparen durch eine wachsende europäische Standardisierung Zeit und Kosten“, freut sich Reiner Aumüller, Vorsitzender des Fachkreises RWA und natürliche Lüftung.

„Auch Gebäudebetreiber profitieren von unserer Zusammenarbeit. Die Qualität von RWA-Anlagen steigt dadurch weiter und die Sicherheit in Gebäuden erhöht sich. Denn 90 Prozent aller Brandopfer sind durch eine Rauchvergiftung zu Tode gekommen“, so Aumüller weiter.

Neben einer abgestimmten Normenarbeit steht die technologische Weiterentwicklung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Lüftungssystemen im Mittelpunkt.

Text: Sicherheit. info

Rauchabzug-Kompetenz gebündelt

Dienstag, 8. Dezember 2009

Intensive Zusammenarbeit zwischen ZVEI und FVLR

Zwei führende Verbände in Deutschland repräsentieren die Fachkompetenzen im Bereich Rauchabzug, Rauchschutz sowie Rauch- und Feuerschutzvorhänge: Der ZVEI und der FVLR haben nun ihre Kompetenzen gebündelt.

Ab sofort arbeiten diese Verbände in den oben genannten Fachthemen intensiv zusammen. Fachplaner, Architekten und alle mit dem Brandschutz beauftragten Beteiligten haben nun noch besser die Möglichkeit die Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich Vorbeugender Brandschutz gebündelt abzurufen.

Die Koexistenzperiode der DIN EN 12101-10 ist verlängert worden

Montag, 2. November 2009

Die DIN EN 12101-10 beschreibt die Anforderungen und Prüfmethoden für Energieversorgungen für Rauch-und Wärmeabzugssysteme. Diese Norm ist anzuwenden für alle Entrauchungsprinzipien, u.a. für die natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, für die maschinelle Entrauchung, die Ansteuerung von Rauchschürzen, Druck-Differenz-Anlagen, etc..

Alle unterschiedlichen Technologien (elektrische Systeme und pneumatische Systeme) sind in dieser Norm definiert.

Die Norm ist im Januar 2006 als DIN EN 12101-10 veröffentlicht worden. Bis zum 31.12.2008 bestand eine Koexistenzperiode.

Als absolutes Novum ist zu werten, dass eine bereits abgelaufene Koexistenzperiode nun verlängert wurde. Die neue Frist, bis zu der sowohl eine nationale DIN Norm, als auch die europäische DIN EN 12101-10 zur Prüfung der Energieversorgung angewendet werden kann, wurde jetzt bis zum 01. Mai 2012 verlängert. Danach muss die Konformitätsvermutung auf die harmonisierte europäische Norm gegründet werden.

Da jedoch national keine entgegenstehende DIN Norm die genauen Anforderungen an die Energieversorgung für die unterschiedlichen System der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen definiert, ist die DIN EN 12101-10 als allein geltende Norm zur Prüfung anzuwenden.

Mit einer zertifizierten Energieversorgung nach DIN EN 12101-10 erhält der Nutzer bereits heute ein Produkt, das dienotwendige Energie für eine nachweisbare positive Entrauchungswirkung bereitstellt.
achtung
Dennoch verunsichern heute bereits Anbieter von Steuerungen den Markt durch die Behauptung, über Zertifikate nach DIN EN 12101-9 und -10 zu verfügen. Dieses verunsichert unnötiger Weise den Markt und ist bei einer noch nicht im „Weißdruck“ vorliegenden Norm schlichtweg FALSCH.