Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Sicherheitsmarkt mit deutlichem Wachstums-Plus

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Entwicklung des Umsatzes für elektronische Sicherungstechnik in Deutschland von 2013 bis 2015 (Quelle: BHE/ZVEI)

Um 7,8 Prozent stieg der Gesamtumsatz im Markt der elektronischen Sicherungstechnik im Jahr 2015. Die rund 3,71 Mrd. Euro markieren einen neuen Bestwert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Markterhebung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. und des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI).

Juli 2016. Besonders hohe Zuwächse erzielte die Brandmeldetechnik. „Ein Umsatz-Plus von 11,2 Prozent auf 1,69 Mrd. Euro ist ein herausragendes Ergebnis“, bestätigt Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE. Dieser besonders starke Anstieg ist laut BHE auf die beachtliche Nachfrage nach Rauchwarnmeldern zurückzuführen.
Auch der Zuwachs von 7,4 Prozent (741 Mio. Euro) in der Einbruchmeldetechnik ist bemerkenswert. „Der Privatmarkt kommt in Bewegung. Immer mehr Privatkunden investieren in die Sicherheit der eigenen vier Wände“, erklärt Schaaf.
Eine deutliche Umsatzsteigerung erzielten außerdem die Sprachalarmanlagen (+ 5,6 Prozent auf 95 Mio. Euro) und Video-Überwachungstechniken (+ 5,1 Prozent, rund 473 Mio. Euro).
Die Bereiche Zutrittssteuerung (+ 2,8 Prozent auf 293 Mio. Euro), Rufanlagen (+ 3,3 Prozent auf 155 Mio. Euro) und sonstige Sicherungssysteme (+ 2,3 Prozent auf 266 Mio. Euro), zu denen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Flucht- und Rettungswege zählen, konnten das Vorjahresergebnis ebenfalls übertreffen.

 

Text: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

 

Was Sie aktuell über Rauchschutz- Druck-Anlagen wissen sollten …

Montag, 18. Januar 2016

rda-arbeitskreis

Der Arbeitskreis RDA lädt ein:

Fachtagung am Mittwoch 2.03.2016 in Köln, Residenz am Dom.

Über den Arbeitskreis RDA
Der RDA-Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe eines Anwenderleitfadens (www.rda-arbeitskreis.de) den Planern von Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA) wertvolle Hilfestellungen – insbesondere in Detailfragen – zu geben.

Die Mitglieder des RDA-Arbeitskreises sind u. a. RDAErrichter, Hersteller, Vertreter der Feuerwehren und Sachverständige, die teilweise auch Mitarbeiter der internationalen/nationalen Normungsgremien sind. Ziel des Arbeitskreises ist auch, das Thema RDA in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf Möglichkeiten sowie Planungs- und Ausführungsfehler hinzuweisen.

Informationen zur Fachtagung
Ziel dieser Fachtagung des RDA-Arbeitskreises ist es, den Teilnehmern neue Erkenntnisse zum Themenkomplex „Rauchschutz-Druck-Anlagen“ zu vermitteln. Dabei steht der Praxisbezug im Vordergrund. Als Fachforum wird größter Wert auf Diskussionen und fachlichen Austausch gelegt.

Zielgruppen
• Brandschutz- und Sicherheitsplaner, -sachverständige, -ingenieure
• Brandschutzleiter und -beauftragte der Industrie, Dienstleistung und Behörden
• Feuerwehren und Genehmigungsbehörden
• Hersteller und Errichter von RDA

Agenda:
Mittwoch, 2. März 2016 in Köln, Residenz am Dom

09:00 Begrüßung und Eröffnung | Alwine Hartwig, VdS Schadenverhütung GmbH

09:10 RDA Arbeitskreis – Historie und Entwicklung | Hans Esser, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

09:20 RDA-Leitfaden Inhalte, Zielsetzung, FAQ, Ausblick | Johannes Katemann, DEKRA Automobil GmbH

09:40 Diskussion

09:50 Baurechtliche Grundlagen , Anwendung von Planungsrichtlinien, Baurecht. Was muss im Brandschutzkonzept berücksichtigt und beschrieben werden? | Cemalettin Demirel, BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG

10:20 Diskussion

10:30 Kaffeepause

10:50 Fachplanung und baurechtliche Genehmigung
Welche Hürden sind zu nehmen?
Welche Fallen sind zu umgehen?
„Die 10 Gebote“ für RDA:

  • Festlegung der Abströmung
  • Redundanz
  • Türgrößenproblematik/Türöffnungskräfte
  • Verantwortungsmatrix

    Feuerwehraufzüge | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH, Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf

11:30 Diskussion

11:40 Wirkprinzipbeschreibung und -prüfung von RDA, Zusammenspiel und Wechselwirkungen RDA und Gebäudetechnik | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH

12:10 Diskussion

12:20 Ein europäischer/nationaler Ausblick
Was sagt die Norm?
Zukunft der Bausätze?
Systemzulassungen?
Zuverlässigkeit von Systemen (Alternative zur Redundanz) | Dr. Horst Ermer, Mistral

12:50 Diskussion

13:00 Mittagspause

14:00 Umsetzung in der Praxis, Möglichkeiten der Umsetzung Bausätze und Modulbauweise Unterschiedliche Praxisbeispiele
Fehler in der Umsetzung/Erkennen von Fehlern in der Planung | Dr. Horst Ermer, Mistral, Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

14:40 Diskussion

14:50 Prüfung von RDA durch Prüfsachverständige | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Johannes Katemann, DEKRA Automobile GmbH

15:20 Diskussion

15:30 Instandhaltung | Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

15:50 Diskussion

16:00 Abschlusswort mit der Zukunft des RDA-Arbeitskreises | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Anmeldung
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das anhängende Formular und senden es uns per Post oder per Fax (0221 7766-499) zu. Sie können sich ebenfalls per E-Mail an fachtagung@vds.de oder online über www.vds.de/bzv anmelden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung bitten wir am Veranstaltungstag mitzubringen. Zirka 3 Wochen vor der Veranstaltung versenden wir die Rechnung. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann eine andere Person teilnehmen. Diese sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden.
Hier finden die das Anmeldeformular zur Fachtagung.

Teilnahmegebühr
320,– € zzgl. MwSt. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Stornierungen
Schriftliche Stornierungen sind bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Bei einer Absage der Veranstaltung durch VdS erstatten wir die schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gerichtsstand ist Köln. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns Programmänderungen vor.

 

Weihnachtsgruß 2016

Donnerstag, 17. Dezember 2015

 

Weihnachtsbaum_STG_BEIKIRCH

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit

unserem Dank.

* * *

das RWABlog Team 2015

Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln

Montag, 9. November 2015

Rauchmelder ab dem 1. Januar 2016 in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen zudem die Wohnungen im Bestand mit den „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden.

Bis zum Jahreswechsel müssen auch Bestandsgebäude in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Handelt es sich um Mietwohnungen, so ist in allen drei genannten Bundesländern der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Um die laufende Betriebsbereitschaft hat sich in Bremen und Niedersachsen der Mieter zu kümmern, während in Sachsen-Anhalt diese Aufgabe dem Eigentümer zufällt.

Die Rauchmelderpflicht ist weitestgehend in allen Bundesländern geregelt, lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist diese noch in Planung. Was viele nicht wissen: Rauchmelder sind nicht nur für Wohnungen geeignet, sondern auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlaf- oder Gästezimmer in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Heimen oder Kliniken.

Brandtote sind Rauchtote: Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet

„Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist – nicht jedoch das Gehör“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Rauchmelder warnen durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.“

In den meisten Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander vernetzt werden können, sodass alle Melder gleichzeitig warnen. Bei nachgewiesener Gehörlosigkeit sollten Rauchwarnmelder mit optischen Signalen ausgestattet sein.

 

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Adressen lokaler Anbieter können unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.

Text und Bild :BVBF

 

Rauchwarnmelder per Handy smarter warten

Montag, 9. November 2015

 Die neue Rauchwarnmeldergeneration Genius Plus von Hekatron kommuniziert mit Smartphones. Dies eröffnet sowohl Endanwendern als auch Fachbetrieben neue Perspektiven. Eine Home App informiert über den Zustand des Melders während eine Pro App zur Wartung dient.

Neben permanenter Selbstüberwachung, Verschmutzungsprognose, integrierter Echtzeituhr und vielfältigen Möglichkeiten zur Funkvernetzung können die neue Rauchwarnmelder dank Smartsonic mit Smartphones kommunizieren – egal, ob Android-Gerät oder iPhone. Diese akustische Übertragungstechnologie stellt mittels intelligenter Frequenzmodulationsverfahren eine hohe Übertragungsqualität sicher, selbst in Einsatzbereichen oder Umgebungsbedingungen mit lauten Umgebungsgeräuschen. Auf Knopfdruck geben die intelligenten Melder alle wichtigen Daten vom Batteriezustand bis zum Verschmutzungsgrad an das mit der entsprechenden App ausgestattete Smartphone weiter. Auf diese Weise kann der Endanwender mittels der Genius Home App eine einfache Melder-Diagnose durchführen.

Die Genius Pro App für Errichter kann noch einiges mehr. Mit ihrer Hilfe absolviert der Facherrichter seine jährlichen Wartungstermine zukünftig wesentlich schneller, er kann digitale Wartungsprotokolle direkt auf dem Smartphone erstellen, archivieren und per E-Mail, Messenger oder auf anderen Wegen verschicken. Der Einsatz der Genius Pro App bietet ihm ganz neue Möglichkeiten, bei der Wartung professionell und mit hoher Technologiekompetenz aufzutreten. Zudem verfügt der Profi mit der Genius Pro App über einfache Diagnosemöglichkeiten, die seinen Ansprüchen entsprechend weit umfangreicher sind als die Möglichkeiten, die die Genius Home App dem Endanwender bietet.

Eine wertvolle Ergänzung zur App bietet das an eine Pflückerstange montierbare Prüfgerät Genius. Mit seiner Hilfe kann der Wartungstechniker die Testtaste des an der Decke montierten Rauchwarnmelders drücken und so die Datenübertragung einleiten. Es hat eine spezielle Halterung, in der das Smartphone während des Tests unmittelbar neben dem Rauchwarnmelder positioniert werden kann. Zusätzlich lassen sich mit dem Prüfgerät Genius-Rauchwarnmelder in einem Sockel an der Zimmerdecke montieren und bei Bedarf wieder demontieren. Auch eine Klebepadmontage neuer Rauchwarnmelder ist mit dem Prüfgerät einfach und ohne Leiter möglich.

Text: Sicherheit.info
Bild: Hekatron

ESSMANN GROUP präsentiert IP500-Lösung beim „Smart City“ Technologie-Forum in Lugano

Montag, 28. September 2015

Auf dem USI Campus in Lugano fand am 1. September 2015 das „Smart City“- Technologie-Forum statt.

Auf dem USI Campus in Lugano fand am 1. September 2015 das „Smart City“- Technologie-Forum statt. Bildquelle: STG-BEIKIRCH[/caption]Automatische Klima- und Lichtsteuerung, zentral gesteuerter Einbruchschutz oder Feuer- und Rauch- bis hin zu Überflutungs- und Erdbebenalarm. Die Zukunft sieht intelligente Gebäude und Städte vor, die sowohl äußerst energieeffizient sind, als auch mehr Sicherheit und Komfort bieten. Die schweizerische Stadt Lugano will diese Entwicklung in Form eines „Smart City“-Projekts vorantreiben. Den Auftakt bildete das „Smart City“-Technologie-Forum am 1. September 2015 auf dem USI Campus in Lugano. Die ESSMANN GROUP sowie weitere Vertreter der IP500 Alliance und Hersteller aus der ganzen Welt präsentierten und diskutierten dort moderne Anwendungen für intelligente Gebäude und Städte.

STG-BEIKIRCH, ein Unternehmen der ESSMANN GROUP, ist Gründungsmitglied der IP500-Initiative, die sich aus international führenden Herstellern, Anwendern und Betreibern zusammensetzt. Im
Rahmen des Technologie-Forums wurden eine Lichtkuppel sowie ein Fassadenelement vorgestellt, die in ein IP500-Netzwerk eingebunden sind. Beide Produkte werden darüber angesteuert, d. h. geöffnet und geschlossen.

Auslöser sind weitere Komponenten innerhalb der IP500-Plattform, z. B. Bedientaster oder Sensoren. Diese registrieren Klimaänderungen oder auch Katastrophen wie Überflutung oder
Erdbeben und senden die Daten an das Netzwerk. Die dort eingehenden Informationen lösen entsprechende Reaktionen aus – das Öffnen von Entrauchungsklappen wie die Lichtkuppel oder die Anzeige von Fluchtwegen.

Drahtlose Kommunikation zwischen Netzwerkkomponenten

Für ein reibungsloses Funktionieren müssen die einzelnen Komponenten der verschiedenen Hersteller miteinander kommunizieren. Die Kommunikationsplattform IP500 gewährleistet eine drahtlose, herstellerneutrale und sichere Datenübertragung per Funk, die bei Bedarf auch über das Internet weitergegeben werden kann.

IP500-Standard für sicherheitsrelevante Anwendungen

Den IP500-Standard definierte und entwickelte die 2006 gegründete IP500 Alliance. Ziel ist die Erarbeitung einer sicheren und zuverlässigen Lösung, um unterschiedliche Produkte in der Gebäudeautomation und im „Internet der Dinge“ vollständig interoperabel agieren zu lassen. Das Ergebnis ist ein Standard, der internationale Sicherheitsvorschriften wie DIN EN 54-25 oder DIN EN 50131-5-3, aber auch VdS-Zertifizierungen erfüllt.

Er gewährleistet die sichere und drahtlose Kommunikation und Steuerung von Geräten und Komponenten auch in sicherheitsrelevanten Anwendungen, z. B. Brand- oder Einbruchschutz. STGBEIKIRCH,
aber auch die anderen Mitglieder der IP500 Alliance gehen davon aus, dass die drahtlose, funkbasierte Kommunikation einhergehend mit den Industrie-4.0-Entwicklungen weltweit ansteigen wird. Entsprechend zunehmen wird auch die Bedeutung von funkvernetzten Sensoren und Aktoren als Basis für eine intelligente Gebäudeautomation.

Bildquelle: STG-BEIKIRCH

STG-BEIKIRCH fördert Entwicklung drahtloser Netzwerke in der Gebäudeautomation – Smarte Produkte für intelligente Gebäude

Montag, 28. September 2015

Automatische Klima- und Lichtsteuerung, zentral gesteuerte Alarm- und Fluchtsysteme bei Feuer, Rauch, Überflutung oder Erdbeben. Die Zukunft sieht intelligente Gebäude und Städte vor, die sowohl äußerst energieeffizient sind, als auch mehr Sicherheit und Komfort bieten.

STG-BEIKIRCH, ein Unternehmen der ESSMANN GROUP, beteiligt sich dabei intensiv an der Entwicklung eines weltweiten zuverlässigen Standards für sicherheitsrelevante intelligente Anwendungen in Gewerbe-, Industrie- oder Verwaltungsbauten sowie „Smart Homes“.

Als Gründungsmitglied der internationalen IP500 Alliance erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit anderen Mitgliedern und Partnern wie Siemens, Bosch oder Honeywell die erste drahtlose, herstellerunabhängige und sichere Kommunikationsplattform für eine umfassende Gebäudeautomation. Das sogenannte IP500-Netzwerk basiert darauf, dass unterschiedliche Produkte in der Gebäudeautomation und im „Internet der Dinge“ vollständig interoperabel miteinander agieren. Zudem erfüllt der IP500-Standard internationale Sicherheitsvorschriften wie DIN EN 54-25 oder DIN EN 50131-5-3 sowie VdS-Zertifizierungen.

Störungsfreie Kommunikation von sicherheitsrelevanten Komponenten

Für das IP500-Netzwerk entwickelte STG-BEIKIRCH die Ansteuerung und dazugehörige Elektronik für Produkte wie Lichtkuppeln oder Fensterantriebe. In das sichere, drahtlose Netzwerk integriert, kommunizieren sie dort mit anderen Komponenten wie Bedientaster oder Sensoren, die Klimaänderungen oder auch Katastrophen wie Überflutung oder Erdbeben registrieren und die Daten an die Steuerzentrale senden. Die dort eingehenden Informationen lösen entsprechende Reaktionen aus, z. B. das Öffnen der Lichtkuppel oder die Anzeige von Fluchtwegen.

Produktpräsentation beim „Smart City“-Technologie-Forum in Lugano

Erstmals vorgestellt wurden die IP500-konforme Lichtkuppel sowie ein Fassadenelement der ESSMANN GROUP beim „Smart City“-Technologie-Forum im schweizerischen Lugano am 1. September 2015. Hier präsentierten und diskutierten Vertreter der IP500 Alliance sowie Hersteller aus der ganzen Welt moderne Anwendungen für intelligente Gebäude und Städte. „Die Entwickler von STG-BEIKIRCH und der anderen Mitglieder der IP500 Alliance wollen mit IP500 einen weltweiten Industriestandard etablieren, der eine durchweg störungsfreie, funkbasierte Kommunikation von sicherheitsrelevanten Produkten gewährleistet und energieeffizient sowie mit geringem Installations- und Kostenaufwand verbunden ist“, erklärt Wolfgang Fries, Fachberater für Architekten. „Der IP500-Standard erfüllt alle diese Anforderungen an eine zuverlässige und flexible intelligente Gebäudeautomation.“

Weitere Infos unter http://ip500.org/

Standardisierte Sicherheit in Hochhäusern und Sonderbauten

Dienstag, 8. September 2015

Modulare_RDA_STG_BEIKIRCHModulare Rauchschutz-Druckanlagen für rauchfreie Rettungswege


Die modular aufgebauten Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) von STG-BEIKIRCH sorgen in Gebäuden mit bis zu 14 Stockwerken sowie Sonderbauten für rauchfreie Rettungswege. Dazu zählen Treppenräume als Fluchtweg in Hochhäusern ebenso wie Feuerwehraufzugsschächte für den Löscheinsatz der Feuerwehr. Für unterschiedlichste Gebäudeanforderungen können die benötigten Funktionseinheiten flexibel miteinander kombiniert werden.

Dank des standardisierten Aufbaus ist die modulare RDA einfach zu projektieren und kurzfristig verfügbar. Für die Inbetriebnahme und Konfiguration der Anlage ist keine besondere Ausrüstung erforderlich. Die einzelnen Module können mit dem integrierten Joystick konfiguriert werden. Die stern- oder ringförmige Verbindung der Funktionseinheiten erfolgt über eine sichere BUS-Leitung.

Modulares Baukastenprinzip
Funktionseinheit 1 fungiert hierbei als Basis. Sie nimmt alle wesentlichen Informationen zur RDA-Auslösung und Druckregelung auf und steuert den Zuluftventilator (Funktionseinheit 2, redundant möglich). Über die Funktionseinheiten 3 und 4 lassen sich Abströmöffnungen mit 24-V-DC-Antrieben sowie Federrücklaufantrieben ansteuern. Bei der Abströmung über einen Abströmschacht kann zusätzlich noch die Funktionseinheit 5 (Abströmungsregelung) in Verbindung mit Funktionseinheit 2 (redundant möglich) eingesetzt werden, um die Durchströmungswiderstände des Abströmschachtes auszugleichen.
Über die Funktionseinheit 6 lässt sich jede Ausführung um Ansteuerungen von Türschließern erweitern. Ebenfalls eingebunden werden können Ventilatoren unterschiedlicher Leistung und unterschiedlicher Ansteuerung – ganz einfach durch die Integration verschiedener Varianten der Funktionseinheit 2. Weitere anforderungsspezifische Anpassungen ergeben sich durch Direktanlauf, Stern-Dreieck, Sanftanlauf oder Frequenzumrichter zur Ansteuerung der Ventilatoren.

Lebensrettende Rauchfreihaltung – aktiv oder passiv geregelt
Die Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen erfolgt durch Überdruck. Um diesen Überdruck zu regeln, werden die  Druckdifferenzen zwischen dem Flucht- und Rettungsweg und der Außenumgebung ausgewertet und die Ventilatoren über Frequenzumrichter und/oder motorische Klappen aktiv angesteuert. Eine Kombination der modularen RDA mit passiven, selbsttätig regelnden Klappen ist ebenfalls möglich.

Zum standardgemäßen Leistungspaket der modularen RDA zählen neben den Funktionseinheiten 1 bis 6 auch Ventilatoren, Abström- und Druckregelklappen, Rauchmelder, Druckknopfmelder,
Drucksensoren für die Differenzdruckregulierung, Sirenen und Blitzleuchten. Diese liefert STG-BEIKIRCH mit kompletter RDA-Regelung sowie Frequenzumrichter.
Weiteres Zubehör kann je nach Anforderung zusätzlich integriert werden.

ESSMANN – Leistungserklärung sofort und von überall abrufbar

Donnerstag, 27. August 2015

Laut EU-Bauproduktenverordnung muss jedes Bauprodukt, das nach einer harmonisierten Norm gefertigt wird, mit einer Leistungserklärung versehen sein, welche die Kunden über die spezifischen Leistungsdaten informiert. Damit lässt sich überprüfen, dass eine Lichtkuppel, ein Lichtband oder ein natürlicher Rauchabzug den Anforderungen des Endkunden entsprechen. Um diese schnell und an jedem Ort zur Verfügung zu haben, sind ESSMANN Produkte mit entsprechenden QR-Codes versehen.

QR-Code auf jedem Tageslichtsystem
Die Lösung von ESSMANN: Jedes Tageslichtsystem sowie natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät nach DIN EN 12101-2 erhält einen QR-Code auf dem Typenschild. Mit einem entsprechenden mobilen Endgerät gescannt, lässt sich die Leistungserklärung umgehend als PDF abrufen. Das Dokument kann dann zur weiteren Verwendung, z. B. für die Objekt-Dokumentation, gespeichert oder per E-Mail versandt werden.

Schnelle und gesicherte Verfügbarkeit
Die Nutzer dieses im Markt bislang einzigartigen QR-Code-Services profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Rechtsverbindliche Leistungserklärung für jedes Produkt
  • Entspricht den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011
  • Verfügbarkeit in der Landessprache des Ziel-Auslieferungslandes durch Zuordnung des Lieferorts
  • Schnelle und einfache Bereitstellung per QR-Code, z. B. bei Wareneingang oder Bauabnahme
  • Erweiterung des QR-Code-Systems um weitere prozessoptimierende Dokumente, z. B. Montageanleitungen (in Vorbereitung)

Text: ESSMANN
Bild: ESSMANN

Fenstertage – Qualität und Sicherheit am 8. und 9. Oktober 2015

Donnerstag, 27. August 2015

43. Rosenheimer Fenstertage 2015

Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig auf dieser Website und im ift-Akademie Newsletter.

Das Programm für die Rosenheimer Fenstertage 2015 steht Ihnen hier zum Download bereit.

Haben Sie sich schon angemeldet …?

 

…hier geht es

Zur Anmeldung

 

Text und Bild: IFT Rosenheim