Archiv für die Kategorie „NRWG Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur „Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)“ berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Kraftbetätigte Fenster gelten als Maschinen; RWA-Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller sind demnach Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster beim Einbau zusammenführen. Sie haben durch eine Risikobeurteilung die geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermitteln und beim Einbau zu berücksichtigen. Das Merkblatt stellt relevante EG-Richtlinien dar und gibt Hilfestellung für die Abgabe einer EG-Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Das Merkblatt 82009 enthält eine ZVEI-Richtlinie für die „Instandhaltung für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)“. Es beschreibt auf 20 Seiten detailliert Sichtkontrolle, Wartungsintervalle, Instandsetzungsmaßnahmen sowie erforderliche Qualifikation und Kompetenznachweise der Instandhalter. Darüber hinaus gibt das Merkblatt Hinweise auf ergänzende Richtlinien und erläutert die Pflichten von Betreibern und Instandhaltern. Es erläutert die Anforderungen für das Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Errichter RWA“ sowie für das neue Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Instandhalter RWA“. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 14,90 Euro.

Das zwölfseitige Merkblatt 82012 „Schnittstellenbeschreibung für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)“ vermittelt zwischen den Facherrichtern von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) und dem Metallbaugewerk. Es verdeutlicht Fachplanern und Facherrichtern, Metall- und Fassadenbauern, ausschreibenden Stellen, Herstellern von Komponenten und NRWG sowie Installateuren für elektrische Leitungsanlagen die Anforderungen an Übergabepunkte, Konformitätserklärung und Gewährleistung. Das Merkblatt wird gemeinsam vom ZVEI und dem Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) veröffentlicht. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Text: ZVEI

Praxisrelevante Informationen online

Dienstag, 1. Februar 2011

Die Homepage des Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) bietet Errichtern, Fachhandwerkern und Planern aus dem Bereich Brandschutz jetzt auch praxisrelevante Informationen zu maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA), zur Entrauchung von Garagen und Aufzugsschächten sowie zu Rauchschutz-Druckanlagen (RDA).

Die entsprechenden Seiten mit Produktbeispielen, Hinweisen zur Projektierung, Inbetrieb- und Abnahme, Pflege, Wartung und zum Einbau der Anlagen sowie Links zu den Herstellern können auf der Homepage unter der Rubrik „RWA“ aufgerufen werden.

Im Abschnitt über die Projektierung von MRA werden die verschiedenen maschinellen Entrauchungsverfahren – Rauchableitung durch Verdünnung, durch Verdrängung oder durch Schichtung – detailliert erläutert und ihre Einsatzmöglichkeiten vorgestellt. Der Abschnitt zur Inbetrieb- und Abnahme von MRA befasst sich insbesondere mit den rechtlichen Regelungen, die bei der Abnahme zwischen Auftraggeber und -nehmer beziehungsweise Bauherrn und Behörden zu beachten sind. Die Informationen zum Einbau helfen den Errichtern von MRA, Fehler beim Einbau und bei der Inbetriebnahme zu vermeiden.

Unter dem Punkt Garagenentrauchung werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, Garagen zu entrauchen, und die jeweiligen technischen und rechtlichen Anforderungen aufgeführt. Dazu zählen die Entrauchung über MRA, über Lüftungsanlagen oder über Impulsventilation. Die Seiten zu RDA geben Hinweise, wie im Brandfall die zu schützenden Räume (zum Beispiel Sicherheitstreppenräume) mit einem kontrollierten Überdruck gegen Raucheintritt geschützt werden können.

Die Informationen im Abschnitt Aufzugsschachtentrauchung richten sich auch an die Betreiber und Planer von Gebäuden mit Aufzügen. Darin geht es zum einen um die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Rauchableitungsöffnungen in Aufzugsfahrschächten, die meist durch permanent offene Flächen am oberen Ende des Aufzugsschachtes realisiert werden; zum anderen um die Vorschrift der Energieeinspar-verordnung (EnEV 2009), wonach wärmeübertragende Umfassungsflächen von Gebäuden (Wände, Fenster etc.) dauerhaft luftundurchlässig abzudichten sind. Die Informationen zeigen, wie diese gegensätzlichen Anforderungen mit Lichtkuppel-NRWG oder Fenster-NRWG, die nach DIN EN 12101-2 zertifiziert sind, erfüllt werden können.

Bild  und Text : FVLR

Brandschutz-Fachkongress 2011

Samstag, 18. Dezember 2010

Am 15. und 16. März 2011 wird in Fulda mit dem 3. Brandschutz-Fachkongress eine attraktive Plattform für die gesamte Brandschutz-Branche geschaffen.

Die letzte Veranstaltung 2009 war bereits Wochen vor dem Termin mit über 450 Teilnehmern restlos ausgebucht. Die Themen Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, Löschanlagentechnik, RWA-Systeme sowie Flucht- und Rettungswege stehen im Vordergrund.

Neben Errichtern sowie Planer- und Ingenieurbüros zählen Brandschutzbeauftragte (beispielsweise von Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen, Logistikunternehmen, Speditionen, Groß- und Einzelhandel, Einkaufszentren, Hotels) und Entscheider in Baubehörden zur primären Zielgruppe des Kongresses. Insgesamt werden in den zwei parallel laufenden Vortragsreihen 22 hersteller- und produktneutrale Fachvorträge angeboten.

Eine brandschutztechnische Ausstellung findet zeitgleich zu den Vorträgen statt. Kongressteilnehmer können sich so direkt vor Ort von den ausstellenden Fachfirmen kompetent beraten lassen. Alternativ zur Ausstellung können sich interessierte Firmen auch im Rahmen einer Premium-, Plus- oder Standard-Werbepartnerschaft am Kongress beteiligen.

Nähere Informationen und Anmeldeformulare zur kongressbegleitenden Ausstellung sowie den Werbepartnerschaften erhält man über die BHE-Geschäftsstelle.

Text: Sicherheit.info
Foto: Pixelio/Jens Weber – weberje

Gute bautechnische Lösungen erfordern intelligentes Zusammenspiel der Systeme

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Die Bauwirtschaft befindet sich im Umbruch. Die neue Generation von Green Buildings verspricht einen deutlichen Fortschritt in Sachen Energieeffizienz: sparsam, langlebig und ökologisch nachhaltig – so, wie das Konzept, die Architektur und die Bautechnik der Neuen Messe Stuttgart anschaulich demonstrieren.

Mit mehr als 35 eigenen Messen/Ausstellungen und etwa 20 Gastveranstaltungen jährlich ist die Neue Messe Stuttgart Drehscheibe für die stark exponierte Wirtschaftsregion BadenWürttemberg und darüber hinaus Impulsgeber, Katalysator und Scout für neue Entwicklungen und Themen.  Auf den ersten Blick besticht der gigantische Gebäudekomplex durch sein elegantes Erscheinungsbild: Die Architektur des Parkhauses, der neun Messehallen und die weitgespannten Stahlträgerdes Internationalen Congresscenters Stuttgart (ICS) prägen sich sofort bei den Besuchern und Ausstellern ein. Trotz der schieren Größe sollen sich die Menschen während eines Messerundgangs vor allem dort wohl und sicher fühlen und darüber hinaus auch noch gut orientieren können. Offene und nachvollziehbare Strukturen erlauben es den Besuchern deshalb, Einblicke in die technische Konstruktion zu erhalten und vermitteln sowohl Sicherheit als auch Orientierung. Dieses besondere architektonische Gesamtkonzept ließ sich nur mit Materialien und Bautechniken umsetzen, die ihrer Zeit voraus sind. Und hier legten die von der Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG beauftragten Architekten Wulf + Ass Freie Architekten BDA, Stuttgart, höchste Maßstäbe an: Klare Texturen und Oberflächen vermischen sich bei dem Demonstrativobjekt mit der Eleganz modernster Baustoffe und der Intelligenz neuester Bautechniken und Systeme.

Umfangreiches Sicherheitspaket
Die Bosch Sicherheitssysteme GmbH sicherte sich als Generalunternehmer den Auftrag für die Installation von umfangreichen sicherheitstechnischen Anlagen. Dazu gehörte ein Gesamtpaket, bestehend aus Brandmeldeanlagen, elektro-akustischen Anlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Hier kam es besonders auf Kosten- und Terminsicherheit an und auf verlässliche Zulieferer, die mit technisch ausgereiften Ansätzen optimal kombinierte Lösungen bieten. Es ging nicht nur darum, die beste Technik zu planen, sondern mit allen am Projekt Beteiligten in einem Netzwerk neue technische Herausforderungen zu meistern. Deshalb setzte Bosch Sicherheitstechnik bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Bauaufgabe ausnahmslos auf erfahrene Marktpartner, zu denen die Spezialisten für Anlagentechnik IBB – Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH aus Ludwigsburg ebenso gehörten wie STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG aus LemgoLieme und die Elektrofachleute des Handwerksbetriebs A-M RWA & Service GmbH aus Stuttgart. Alle Unternehmen wurden bereits in einer sehr frühen Phase mit in die Projektentwicklung einbezogen. Auf diese Weise konnten die Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken (Fassade und Dach) eindeutig zugeordnet, exakt formuliert und von vornherein umfassend berücksichtigt werden.

Bestmöglicher Schutz bei Brandgefahren

Die Basis für die Sicherheit beim Messebetrieb bilden zwei redundante universelle Gefahrenmeldezentralen UGM 2020 von Bosch. Insgesamt 27 Brandmeldeunterzentralen vom Typ UEZ 2000 SRT und 6.300 automatische Rauchmelder überwachen das gesamte Messe-Areal. Durch den Betrieb von 1.200 Handmeldern und 175 Rauchansaugsystemen (RAS) werden die Brandgefahren bereits im Entstehen erkannt. Die RAS prüfen die angesaugte Luft aus insgesamt 34.000 m Spezialrohr auf Rauchpartikel und lösen bei Überschreitung der Grenzwerte einen Vor- oder einen Vollalarm aus. Zudem wirken 136 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen über ein vernetztes System einer Rauchausbreitung entgegen. Damit ist das Schutzpersonal jederzeit imstande, an jeder Brandmeidezentrale eine exakte und schnelle Brand- und/oder Störungslokalisierung durchzuführen. Vollautomatisch werden im Brandfall zudem durch ca. 10.000 Steuerungspunkte erste Maßnahmen zur Evakuierung und Entrauchung der Messehallen durchgeführt, um die Sicherheit der Besucher und des Betriebspersonals jederzeit zu gewährleisten. Hierzu zählen u. a. Ansteuerungen der RWA-Anlagen, Türsteuerungen, Lüftungs- und Entrauchungsanlagen, Aufzugsanlagen, Drehkreuze sowie vernetzte Sprachalarmierungsanlagen mit insgesamt ca. 4.000 Lautsprechern. Die Koordinierung und Überwachung der Sicherheitskomponenten, die durch mehr als 70 km Kabel- und Lichtwellenleitungen miteinander vernetzt wurden, übernimmt das Gebäudemanagementsystem BIS von Bosch. Dies wird an drei Standorten, ausgestattet mit PC und diversen Monitoren, über grafische (hinterlegte CADGrundrisse) Bedienoberflächen durch Sicherheitspersonal betreut.

Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzug

Die schnell voranschreitende Entwicklung der Gebäudetechnik stellt auch erhöhte Anforderungen an Anlagen des vorbeugenden Brandschutzes. RWA mit elektrisch betriebenen Antrieben bilden dabei das Konzept der Zukunft. Erst durch die Kombination moderner Elektronik und hochleistungsfähigen elektromechanischen Antrieben mit Meldetechnik können die elektrischen RWA-Systeme ehr schnell und zuverlässig ansprechen und auslösen.
STG-BEIKIRCH verfügt dafür über ein umfangreiches und qualifiziertes Kompetenzen-Reservoir und vereint dazu die Disziplinen der klassischen Produktentwicklung mit ganzheitlichen Systemen und Dienstleistungen. Der Leistungsumfang für die neue Landesmesse in Stuttgart bestand für den Hersteller von Steuerungs- und Antriebssystemen in der Projektierung, Lieferung und Montage der RWA-Zentralen zur Ansteuerung der Fensterantriebe.

Modulzentralen mit LON-Steuerungen

Danach wird in Stuttgart die Leitungsüberwachung (d. h. die Störmeldung, Datenbusleitung usw.) der angeschlossenen Komponenten über die RWA-BUS-Zentrale MZ2 und teilweise sogar über Local Operating Network (LON) angesteuert. Die Steuerungszentrale MZ2 mit integrierter Energieversorgung zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen erfüllt die Leistungsmerkmale einer Steuerungszentrale nach den aktuellen Normen DIN prEN 12101-9 und EN 12101-10 und besitzt eine TÜV-Bauartzulassung. Hiermit lassen sich alle Funktionen nachträglich anpassen, ohne dass aufwändige Veränderungen in der Verdrahtung vorgenommen werden müssen. Im Gegensatz zu herkömmlichen hardwaremäßig betriebenen Steuerungen erlaubt die Modulzentrale MZ2 eine nachträgliche Veränderung anhand eines intelligenten Konfigurations-Softwareprogramms.  Viele Abläufe werden dadurch bereits im Planungsstadium vereinfacht. Es genügt lediglich die Basiseinstellung in der Projektstartphase. In der späteren Projektierung folgt dann ohne großen Aufwand und ohne nachträgliche Korrekturen in der Technik die problemlose Feinjustierung. Montage an unterschiedlich geeigneten Einbauorten In der Hochhalle befinden sich elf Stück MZ2 Modulzentralen plus LON-Steuerung. In der Kongresshalle wurden 17 Zentralen vom gleichen Typ installiert. Die neun Standardhallen verfügen über jeweils acht Stück Modulzentralen. Auf dem Messerundgang befinden sich weitere 19 Zentralen (MZ2 plus LON-Steuerung). Für die windrichtungsabhängige Entrauchung der Eingänge Ost und West sorgen zwei MZ2 Modulzentralen ebenfalls mit LONSteuerungen. Hierbei wird die aktuelle Windgeschwindigkeit und Windrichtung anhand eines LON-Windgebers ermittelt und über die Datenbusleitung an die angeschlossenen Antriebe weitergeleitet. Die Planung erfolgte bei STG-BEIKIRCH unter Mitwirkung des Elektrobetriebs A-M RWA & Service GmbH, die Montage und Inbetriebnahme vor Ort ebenfalls. Die Modulzentralen wurden bereits vorkonfiguriert auf die Baustelle geliefert. Die unterschiedlich abmessenden Zentralen sind von den Fachmonteuren an jeweils geeigneten Einbauorten (Randbereiche, Technikräume und Zwischengeschossdecken) in bis zu extremen Höhen montiert worden. Die Montage verlangte eine gute Vorplanung und Koordination, sicheres Handling und professionelle Vorgehensweisen sowie eine ausgeklügelte Logistik. Mit der von STG-BEIKIRCH zur Verfügung gestellten Konfigurations-Software ließen sich die bauschrittweise erforderlichen Änderungen ,vor Ort schnell und unproblematisch auf die tatsächliche Situation anpassen.

Die Lüftung in der Hochhalle bzw. im Bereich des Messerundgangs erfolgt über geschosshohe, elektrisch angetriebene Fenster mit 24 V-Elektroantrieben, in den neun Messehallen sowie im Eingangsbereich Ost jeweils über Öffnungsaggregate in der Fassade.

Fazit

Für Andreas Fallscheer und seine Monteure war es eine lehrreiche und interessante Baustelle, die einen kühlen Kopf, jede Menge Know-how und verlässliche Mitarbeiter verlangte. „Ohne die moderne Steuerungstechnik von STG-BEIKIRCH hätten wir diese  Herausforderung in der zuvor beschriebenen Art und Weise nicht
meistern können“, resümiert der Firmenchef.

Text und Bilder : STG-BEIKIRCH

Bautafel: Neue Messe Stuttgart
Bauherr: Projektgesellschaft Neue Messe Stuttgart GmbH & Co. KG, www.landesmesse.de
Architekten: Wulf & Partner, Freie Architekten BDA, Stuttgart, www.wulf-partner.de
Projektmanagement: Drees & Sommer Stuttgart, www.dreso.com
Fachingenieure: IBB Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Ludwigsburg, www.ibb-burrer-deuring.de
Sicherheit sleistungen: Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Vertriebsniederlassung Stuttgart, www.de.bosch.com
Steuerungssysteme RWA: STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG, Lemgo-Lieme, www.stg-beikirch.de
Planung und Montage Rauch- und Wärmeabzug: A-M RWA Service GmbH, Andreas Fallscheer, Stuttgart, www.a-m.rwa.de

Windrichtungsabhängige Entrauchungsanlagen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Wissen wie’s weht

Besonders zu Beginn eines Brandes hängen die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen und die Einschichtung einer raucharmen Schicht wesentlich von der Raumströmung ab. Windbedingte Druckdifferenzen können die stabile Schichtung zerstören, insbesondere wenn Rauchabzugsöffnungen über mehrere Außenwände eines Rauchabschnitts verteilt sind.Nach den Vorgaben der DIN 18232-2 ist deshalb durch eine windabhängige Steuerung dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten über einen Meter/Sekunde nur die Zuluftöffnungen und Rauchabzüge geöffnet werden, die sich in den windabgewandten Außenwänden befinden.Das Merkblatt VdS 3122 der VdS Schadenverhütung GmbH unter dem Titel „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ beschreibt für Planer und Anwender, in welchen Fällen Winderkennungseinrichtungen erforderlich sind, welche Gerätetypen dafür verwendet und wo diese angebracht werden sollten, um eine zuverlässige Entrauchung sicherzustellen.

Raucharme Schicht im Brandfall
Aufgrund der Thermik steigen Rauchgase im Brandfall nach oben. Rauchabzüge leiten den Rauch bei entsprechender Zufuhr von Zuluft ins Freie und verhindern damit, dass sich der gesamte Raum mit Rauch und heißen Brandgasen füllt.

Die Entrauchung kann über natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) im Dach oder im oberen Teil von Außenwänden oder maschinelle Rauchabzüge (MRA) erfolgen.

Sind die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Zuluftöffnungen gemäß den Vorgaben der DIN 18232-2 beziehungsweise DIN 18232-5 projektiert, entsteht eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 Meter Höhe über dem Boden. Sie ermöglicht Personen die Flucht und der Feuerwehr den gezielten Löschangriff.

Laut VdS-Merkblatt 3122 sind in der Regel alle NRWG, die ohne Seitenwindbeeinflussung nach DIN EN 12101-2, Anhang B, geprüft werden, über eine windrichtungsabhängige Steuerung zu betreiben.

Ausgenommen sind im Dachbereich eingesetzte NRWG, die für Anströmungen aus beliebigen Windrichtungen geeignet sind. Bei MRA kann eine windabhängige Steuerung der Zuluftführung zur Begrenzung der Zuluftgeschwindigkeit erforderlich sein.

Windgeber messen Windrichtung und Windgeschwindigkeit. In Abhängigkeit davon werden im Brandfall nur auf der windabgewandten Seite liegende Rauchabzugs- und Zuluftöffnungen geöffnet.

Funktionsweise von Winderkennungseinrichtungen

Eine Winderkennungseinrichtung besteht aus einem oder mehreren Messgeräten und einer Auswerteeinheit, die eine windabhängige Ansteuerung der Entrauchungsanlagen ermöglicht.

Das Merkblatt unterscheidet bei den Messgeräten zwischen Windgebern und Differenzdruckaufnehmern: Windgeber messen die lokale Windgeschwindigkeit und -richtung und sind laut VdS-Merkblatt besonders geeignet für Anwendungen, bei denen NRWG und Zuluftöffnungen in verschiedenen Bereichen (eventuell mit jeweils eigenen Auswertungsparametern) des Gebäudes bei konstanten Umgebungseinflüssen gesteuert werden müssen.

Differenzdruckaufnehmer erfassen die lokale Windwirkung zwischen zwei Referenzpunkten. Sie messen zum Beispiel den Druck an einer Fassade und vergleichen ihn mit dem Innendruck des zu entrauchenden Bereichs oder mit dem Winddruck auf eine zweite Fassade.

Dieses Messprinzip ist vor allem für Projekte geeignet, bei denen die Gebäudedruckbeiwerte zur Bestimmung der Windwirkung nicht bekannt sind. Windrichtungsabhängige Rauchabzugsöffnungen in Dachoberlichtern können auf diese Weise zum Beispiel so gesteuert werden, dass sich nur die Öffnungen mit geringerem Außendruck öffnen.

Projektierung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern

Windgeber werden meist an zentraler, ausreichend exponierter Stelle an Masten auf dem Dach installiert. Wichtig ist laut Merkblatt eine freie, von der Umgebung unbeeinflusste Windanströmung. Sie ist in der Regel gegeben, wenn die Einbauhöhe mindestens dem zweifachen Abstand zur stromauf liegenden Attika oder zum First entspricht.

Die Messpunkte eines Differenzdruckaufnehmers sollten laut Merkblatt so gewählt werden, dass sie nicht in der Nähe einer ausgestellten Ecke liegen. Durch Umströmung verändert sich das Druckfeld in solchen Bereichen.

Es sollte daher im Eckbereich ein Abstand von mindestens zwei Metern, bei Gebäuden mit mehr als zehn Metern Höhe bis zu fünf Meter zur Außenkante der Fassade eingehalten werden.

Die Auswerteeinheit sendet die erforderlichen Signale der Winderkennungseinrichtungen an die für die Steuerung der NRWG und Zuluftöffnungen zuständige Station. Die Auswertung der Messdaten beschreibt die Richtlinie VdS 3530.

Abnahme, Wartung und Instandhaltung

Die Funktion und Ausführung der Winderkennungseinrichtungen sowie die Funktionsprüfung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern sollten den Hinweisen des Merkblatts VdS 3122 entsprechen.

Darüber hinaus müssen die Komponenten den Anforderungen der Richtlinie VdS 3530 genügen.

Die Errichterfirma ist verpflichtet, bei der Übergabe der Einrichtungen die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und die Betriebs- und Bedienungsanleitung, die Prüf- und Wartungsanleitung, Zeichnungen mit Konfiguration und baulicher Lage der Winderkennungseinrichtung sowie das Konformitätszertifikat VdS 2510 mit VdS-Zertifikataufkleber an den Betreiber auszuhändigen.

Nach der Inbetriebnahme müssen NRWG mitsamt den Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

So ist es in der DIN 18232-2 und den entsprechenden VdS-Richtlinien vorgesehen. Die Prüfungs- und Wartungsarbeiten sind nach Vorgaben des Herstellers, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Auch hinsichtlich der Winderkennungseinrichtungen unterliegen die Betreiber dieser Verpflichtung.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) empfiehlt den Betreibern, mit der Montage, Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Winderkennungseinrichtungen nur VdS-anerkannte Fachfirmen zu beauftragen.

Bei diesen Unternehmen ist sichergestellt, dass sie über die notwendige Erfahrung und das erforderliche Fachwissen verfügen.

Text: Holger David
(Bild1: Lamilux, Bild2 FLVR)

Facettenreiche Ein- und Ausblicke – Landtagsgebäude in Vaduz

Mittwoch, 22. September 2010

Der Neubau des Landtagsgebäudes des Fürstentums Liechtenstein setzt einen ungewöhnlichen architektonischen Akzent in der Gestaltung des Regierungsviertels in Vaduz. Architekt Prof. Hansjörg Göritz aus Hannover, der das Projekt in Planungsgemeinschaft mit der Frick Architekten AG aus Schaan realisierte, nahm die verschiedenen Baustile in Vaduz als Anlass zur Fortsetzung – mit dem «Hohen Haus» für das Parlament und einem «Langen Haus» entlang des Bergfußes, in dem die Büroräumlichkeiten für das Parlament untergebracht sind. Die helle Klinkerfassades des Komplexes findet ihre Fortsetzung in der vorgelagerten Platzgestaltung, die Landtag und Regierung miteinander verbindet.

Für die Architekten stand von Anfang an fest, dass in das steile Dach ein Lamellenoberlicht integriert werden sollte. Ein zusätzliches Thema war die Planung von Rauch-Wärme-Abzügen (RWA) – beides Spezialgebiete von Stebler Glashaus aus der Schweiz. Mit dem imposanten Dachfenster über die gesamte Firstlänge erhielt der Plenarsaal den nötigen Lichteinfall und eine ideale Belüftung. Möglich wurde dies durch die ungewöhnlichen Dimensionen des Dachelements – auf einer Gesamtlänge von 36 m und einer Neigung von 63° sind zwölf Elemente à 3 ≈ 2,075 m montiert. Es handelt sich um Fensterflächen mit elektrisch auffahrbarer Schuppenverglasung und unterem Festglas. Die unteren Trägerteile bestehen aus elektropoliertem Chromnickelstahl (CNS), der umlaufende Rahmen aus einem isolierten Aluminiumprofil. Die Isolierverglasung wird mittels Glashalteklammern eingehängt.

Auch im übrigen Gebäude sorgen große Lamellensysteme für viel Licht und Luft. Im Zwischenbau, mit dem das Hohe und das Lange Haus verbunden werden, kamen sowohl Fassaden- als auch Dachflächen von Stebler zum Einsatz. Die filigrane, tragende Fassadenkonstruktion wird von einer rahmenlosen Verglasung umhüllt. Die Schuppenverglasung der Frontseiten ist elektrisch auffahrbar und mit speziellen, beweglichen Glashalteklammern befestigt. Die von der Sonneneinstrahlung erwärmte Luft kann somit gleichmäßig und direkt wieder abgeführt werden. Zugluft wird vermieden. Durch die abgestuften, ziegelförmig überlappenden Schuppen wird die gewünschte Dichtheit des Systems gewährleistet. Dies wurde vom IFT in Rosenheim bauphysikalisch überprüft. Die feststehende Isolierverglasung über Kopf wird ebenfalls von CNS-Glashalteklammern fixiert.

Text: Detail.de
Bilder: Detail.de

Effektive Gebäudeevakuierung mit System

Dienstag, 14. September 2010

Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.

Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.

Sicherstellen der Selbstrettung

Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).

Detektion

Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).

Alarmierung

Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.

Flucht

Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.

Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.

Peter Krapp und Heinrich Herbster

(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings

Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

Dienstag, 17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

Deutsche Norm für RWA-Anlagen wird globaler ISO-Standard

Mittwoch, 9. Juni 2010

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Dem ZVEI-Fachkreis Rauch- und Wärmeabzug und natürliche Lüftung (RWA und nL) ist es gelungen, das in Deutschland seit Jahrzehnten bekannte hohe technische Niveau von RWA-Steuerungen und -Energieversorgungen über die europäische Ebene hinaus auf den weltweiten ISO-Standard zu heben.

Der Fachkreis im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hat zwei wesentliche Normungsvorhaben auf den Weg gebracht und stellt im ISO TC 21/SC11 zwei wichtige Working Group Convenors. Die Working Group 5 definiert in der ISO 21927-9 die Anforderungen und Prüfmethoden an die Steuerungszentralen. In der Working Group 6 werden die Anforderungen und die Prüfmethoden für die Energieversorgungen definiert. Beide Normen entsprechen im Wesentlichen dem Stand der bereits in Europa veröffentlichten Norm EN 12101-10 und der sich in der Veröffentlichung befindlichen EN 12101-9.

Obwohl – im Gegensatz zur europäisch harmonisierten, unter der Bauproduktenrichtlinie mandatierten Normenreihe EN 12101 – die Anwendung der ISO-Normen nicht in jedem Land verpflichtend vorgeschrieben ist, setzen sie dennoch den Sicherheitsstandard auf ein weltweit vergleichbares Maß. Die Erstellung dieser beiden Normen war notwendig, da mit den bereits veröffentlichten Normen ISO 21927 Teile 1 bis 3 zwar die Rauchschürzen, natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte und maschinellen Entrauchungsventilatoren geregelt waren, deren Ansteuerung und Energieversorgung aber bislang nicht.

Die beiden Normen ISO 21927-9 und 21927-10 sollen, wie die europäischen Normen, für alle Systeme der Rauch- und Wärmefreihaltung angewendet werden, das heißt für Rauchschürzen, NRWGs, MRAs, RDAs und weitere. Auch die unterschiedlichen Arten der Energieversorgung (zum Beispiel elektrisch, Kohlendioxid) werden in diesen Normen behandelt. Die beiden DIS (draft international standard) ISO-Normen befinden sich derzeit in der Umfrage. Es ist damit zu rechnen, dass diese beiden ISO-Normen noch im Jahr 2010 veröffentlicht werden.

Text: ZVEI