Aerodynamische Rauchabzüge

27. August 2009

Bei Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG) in Form von Lichtkuppeln muss die Austrittsöffnung mindestens einen Abstand zur Dachdichtungsebene von 25 cm haben. Mit einem üblicherweise mindestens 30 cm hohen Aufsetzkranz wird je nach bauseitiger Wärmedämmung dem Genüge getan. Die Geräte müssen gemäß europäischer Richtlinie (DIN EN 12 101-2) eine aerodynamisch wirksame Öffnung freigeben. Hierzu wird die Lichtkuppel über ein Aufstellaggregat auf ca. 165° geöffnet. Der Nachweis der aerodynamischen Wirksamkeit ist über eine Prüfung im Windkanal bei einer zertifizierten Zulassungsstelle zu erbringen.  Bei Sanierungen von Dächern und Nutzungsänderungen von Gebäuden können RWG in Sanierungsaufsetzkränze eingebaut werden. Auch in Lichtbänder und hier im Speziellen in integrierte Klappen können RWG eingesetzt werden.

Geometrische Rauchabzüge für Treppenräume

27. August 2009

Taghelle und angenehme Treppenräume sind geradezu selbstverständlich innerhalb moderner Gebäudearchitektur. Lichtkuppeln tragen ihren Teil dazu bei, verbunden mit einer entsprechenden Treppenraum-RWA-Anlage erfüllen sie alle Anforderungen, Auflagen und Vorschriften des Rauchabzugs.

Für Treppenräume ist nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) an oberster Stelle ein Rauchabzug vorgeschrieben. Er dient der Rauchfreihaltung von Fluchtwegen und hilft der Feuerwehr beim schnellen Löschangriff.

Ein Knopfdruck auf den Auslöser genügt: Unabhängig von der Netzstromversorgung wird die Öffnung der RWA-Lichtkuppel ausgelöst – per 24V-Notstrom, über einen Motoröffner oder per CO2-Druckleitung über einen Hubzylinder. Bei der elektromotorischen RWA-Ausstattung ist die tägliche Be- und Entlüftung inbegriffen. Für die reine Ernstfallplanung hingegen reicht ein Pneumatik-Aggregat. Allerdings muss hierbei nach jedem Öffnen des Rauchabzugs die Anlage manuell geschlossen und sicherheitsbereit gemacht werden.

Normung auf dem Gebiet des Rauch- und Wärmeabzugs (RWA)

26. August 2009

DIN ENIm Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt die Normenreihe EN 12101 (erweitert die deutsche DIN 18232). Aufgrund der entsprechenden harmonisierten Produktnormen können die Produkte nach der Bauprodukterichtlinie mit CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden:

EN 12101-1: Bestimmungen für Rauchschürzen
EN 12101-2: Bestimmungen für NRWG
EN 12101-3: Bestimmungen für MRA
EN 12101-6:  Bestimmungen für RDA
EN 12101-7: Entrauchungsleitungen
EN 12101-8: Entrauchungsklappen
prEN 12101-9: Steuerungszentralen
EN 12101-10: Energieversorgung

Die Klassifizierung dieser Produkte aus den Ergebnissen der Feuerwiderstandsprüfungen (Temperatur/Zeit) erfolgt nach der Normenreihe EN 13501.
Die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfolgt mit 18232-2: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: NRA ;
Bemessung und Einbau 18232-5: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA);
Bemessung und Einbau 18232-7: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Mehr Informationen auf RWA-Website

25. August 2009

Die Internetseite des Fachkreises ‚RWA und natürliche Lüftung’ im ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme ist mit erweitertem Angebot online.

Auf www.rwa-heute.de finden sich das Seminarangebot, Informationen über Vorschriften und Richtlinien sowie Normung zum Thema Rauchabzug oder Lüftung. Darüber hinaus werden die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des Fachkreises erläutert und die Mitglieder vorgestellt. Von dieser Website können die verschiedenen Ausgaben der Reihen ‚RWA aktuell‘ sowie die ‚RWA heute‘ in deutsch und englisch kostenlos heruntergeladen werden.

Text: ZVEI

CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

21. August 2009

Ab dem 1. September 2006 gilt das CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA). Das bekannte Prüfverfahren für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 Teil 3 wird ab diesem Zeitpunkt durch das neue europaweit gültige Prüfverfahren nach DIN EN 12101 Teil 2 ersetzt.

Neu ist, dass nicht mehr Einzelkomponenten beispielsweise Antriebe, sondern die Funktionsweise kompletter Elemente geprüft und bewertet werden.

Die DIN EN 12101 Teil 2 stellt an die Prüfung und Klassifizierung von NRA folgende Anforderungen:

1. Größe der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
2. Funktionssicherheit, beispielsweise Öffnung unter Schneelast oder bei tiefen Temperaturen
3. Wärmebeständigkeit gegen hohe Temperaturen
4. Brandverhalten
5. Standsicherheit unter Windlast
6. Öffnungsmechanismus
7. Auslöseelement und Auslöseeinrichtungen
8. Temperatur der thermischen Auslöseeinrichtung.

Entsprechend geprüfte Geräte sind mit einem CE-Kennzeichen zu versehen und können somit im europäischen Markt vertrieben werden. Eine EG-Konformitätserklärung ersetzt ab diesem Zeitpunkt das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP).

ESSMANN hat alle natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bereits nach den Anforderungen der DIN EN 12101 Teil 2 geprüft. Die entsprechenden Prüfzeugnisse werden derzeit von den zuständigen Prüfinstituten vorbereitet.

Fallstudie „Disco“-Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für eine Discothek

21. August 2009

Disco_2

Im Frühjahr 2004 öffnete die Diskothek ?La Luna? in Dortmund-Mengede in neuen Räumen ihre Tore. Im Rahmen eines Betreiberwechsels musste das Gebäude vollständig umgebaut und ein neues Brandschutzkonzept realisiert werden.

Aufgabenstellung

  • Einbringung einer maschinellen Entrauchungsanlage mit einer Volumenleistung von ca. 200.000m³/h sowie erforderlicher Zuluftflächen, so dass eine Zuluftgeschwindigkeit von 3 m/sec nicht überschritten wird.
  • Tageslichtöffnungen, welche als Zuluftflächen genutzt werden können.
  • Bei dem Dach des Gebäudes handelt es sich um eine nicht begehbare Zeltkonstruktion, deren Zeltplane durch sechs Hohlbinder getragen wird. Außerdem sind die Parkflächen am Gebäude unterkellert, wobei die Tragkraft des Parkplatzes nicht ausreichend ist, um einen Autokran für die Montagearbeiten aufzustellen.
  • Die eigentliche Nutzfläche des Gebäudes befindet sich in einer Einhausung unterhalb der Zeltplane, so dass eine direkte Anbindungan die Außenhaut nur mit erheblichem Aufwand möglich war.

ESSMANN Lösungskonzept
10 ESSMANN Brandgasventilatoren auf eigens für diesen Anwendungsfall konstruierten Sockeln wurden direkt auf die die Zeltbahntragenden Hohlbinder montiert. Die Decke im Inneren der Diskothek wurde an mehreren Stellen durchbrochen, so dass der Rauch im Brandfall direkt von den Dachventilatoren angezogen in dieZwischendecke entweicht und dann über das Dach abgeführt wird. In die Stirnwände des Gebäudes wurden 10 ESSMANN Lamellenlüfter montiert, welche zusätzlich als Zuluftöffnungen dienen. Ausreichend dimensionierte Zuluftflächen sind für eine funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlage unabdingbar. Fünf ESSMANNLichtkuppeln in den niedrigeren Nebenbereichen dienen einerseits als Tageslichtspender, übernehmen darüber hinaus aber auch die Funktion der geforderten und notwendigen Zuluftflächen. Da dieTraglast der unterkellerten Parkplätze den Einsatz eines Autokranes nicht zuließ und die Entfernung von der Straße zum Montageort einen Kran mit extrem weiter Ausladung erforderlich gemacht hätte,wurde als kostengünstige und praktische Alternative eine Hubschraubermontage geplant. Die Montagezeit der 10 ESSMANN Brandgasventilatoren reduzierte sich so auf ein Minimum.

Kundennutzen

  • Flächendeckende Entrauchung: Durch die Montage der ESSMANN Brandgasventilatoren auf die Hohlbinder wurde eine flächendeckende Entrauchung realisiert. Eine aufwändige Kanalanlage zur Entrauchung innerhalb des Gebäudes, welche bei einer Lösung mit Wandventilatoren erforderlich gewesen wäre, war nicht notwendig.
  • Erhebliche Kosteneinsparungen: Die separate Entrauchung der Zwischendecke ließ ebenfalls aufwändige Kanäle mit Ansaugstellen überflüssig werden, was erhebliche Kosteneinsparungen möglich machte.
  • Keine kostenintensiven Türöffnungsmechanismen notwendig: Die Zuluft für den maschinellen Rauchabzug (MRA) wird unabhängig von den Eingangstüren durch ESSMANN Wandlamellenlüfter realisiert. Dadurch ist sichergestellt, dass sich bei geschlossenen Eingangstüren nach dem Anlaufen der Brandgasventilatoren im Gebäude kein Unterdruck aufbauen kann. Auch im Notfall lassen sich die Türen ohne zusätzlichen Druck widerstandleicht öffnen. Durch diese Lösung konnte auf den zusätzlichen Einbau von kostenintensiven, automatischen Türöffnungsmechanismen gänzlich verzichtet werden.
  • Reduzierung der Energiekosten: Die ESSMANN Lichtkuppeln versorgen die Arbeitsplätze mit natürlichem Tageslicht und dienen zugleich als Zuluftöffnungen. Dadurch werden die Energiekosten für künstliche Beleuchtung reduziertund die Nebenbereiche durch nachströmende Zuluft mitentraucht.
  • Steuerung anhand eines zentralen Schaltschrankes: Ein zentraler Schaltschrank steuert die ESSMANN Brandgasventilatoren und auch alle Zuluftgeräte (d.h. sowohl die ESSMANN Lichtkuppeln als auch die ESSMANN Lamellenlüfter).

Fazit
Der vom Bauherren gestellte Kostenrahmen konnte trotzschwieriger Ausgangsbedingungen eingehalten werden. Das gesamte Bauvorhaben, von der Planung bis zur endgültigen Abnahme, hatte eine Laufzeit von nur sechs Wochen, so dass die Diskothek planmäßig eröffnet werden konnte.

RWA: Chance für Facility Management

21. August 2009

Weniger Energie, bessere Luft und Schimmelpilzvermeidung

Hoffenheim/Frankfurt am Main, – Immobilienbesitzer verpassen große Chancen, wenn sie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) lediglich als „lästiges Übel“ auffassen und nur bei einer baurechtlichen Auflage installieren. Dies betonte Dirk Dingfelder, stellvertretender Vorsitzender des ‚Fachkreises elektromotorisch betriebener Rauchabzug und natürliche Lüftung’ im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Frankfurt am Main: „RWA sind optimal für die natürliche Lüftung von Gebäuden geeignet. Sie helfen Energie sparen, verbessern das Gebäudeklima und vermeiden gefährliche Schimmelpilzbildung.“ Dingfelder sprach bei der Jahres-Pressekonferenz des ZVEI-Fachverbandes Sicherheitssysteme in der Rhein-Neckar-Arena in Hoffenheim. Er ist auch stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes.

RWA sind elektromotorisch betriebene Systeme. Ihre Aufgabe ist es, vor allem im Brandfall, zum Beispiel im Treppenhaus, Fenster und Kuppeln in Wänden oder Decken zu öffnen, damit Hitze sowie der hochgiftige und tödliche Rauch entweichen können. „So bleiben Fluchtwege begehbar und Personen haben deutlich mehr Zeit, sich selbst zu retten“, sagte Dingfelder.

Aber auch für die Gebäudelüftung werden sie wichtiger, so der Experte. „Außenhüllen sind immer besser abgedichtet, Rahmen werden besser verbaut und das Fensterglas erzielt immer günstigere Wärmeleitwerte.“ Die frühere natürliche Fugenlüftung tendiere so gegen Null. Wenn Fenster nicht regelmäßig geöffnet werden, nimmt die Qualität der Luft ab und die Feuchtigkeit zu. „Das macht müde und senkt die Arbeitsleistung. Wer das Öffnen und Schließen dem Nutzer überlässt, riskiert Energieverschwendung oder Schimmelpilzbildung – im schlimmsten Fall beides.“ RWA können zu festgelegten Zeiten automatisch Fenster öffnen und schließen, so Dingfelder.

Große Schimmelpilz-Schäden durch falsches Lüften.
Schimmelpilz zählt in Deutschland zu den am meisten gefürchteten Bauschäden. Einmal entstanden, lässt er sich nur mit großem Aufwand beseitigen. Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Immobilienbesitzern.

Die Pflicht, eine RWA für den Brandfall zu installieren, ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie schreiben zum Beispiel für Wohngebäude ab einer unterschiedlichen Zahl von Stockwerken oder Gebäudehöhe eine RWA vor.

 Über den ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme:

In dem Fachverband haben sich die 60 führenden Unternehmen elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland zusammengeschlossen. Sie stellen unter anderem Brand-, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, Videoüberwachungstechnik und Anlagen für die Zutrittskontrolle mit biometrischen Merkmalen her. Im ZVEI als Spitzenverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland haben sich insgesamt rund 1.600 Unternehmen organisiert. Sie repräsentieren einen Markt von rund 182 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2008.

Text:  ZVEI

24V RWA-Beschlag für Lichtkuppeln nach DIN EN 12101-2

20. August 2009

Ab 1. August 2009 bietet die ESSMANN GmbH ein 24 Volt betriebenes natürliches Rauch- und Wärmeabzugssystem (NRWG LK 24V 160) für ESSMANN Lichtkuppeln classic inkl. Lüftungsfunktion an.

Der neue 24 Volt Öffnerbeschlag kombiniert den elektrischen Öffnungsmechanismus zur täglichen Be- und Entlüftung (variabler Lüftungshub bis 60 Grad) mit dem CE-zertifizierten Rauch- und Wärmeabzug nach DIN EN 12101-2 ohne zusätzlichen Lüftungsmotor.

Nach der Auslösung kann das NRWG einfach und schnell elektrisch geschlossen werden, was einen manuellen Schließvorgang nicht mehr notwendig macht. Im Gegensatz zu den pneumatischen RWA-Systemen entfällt bei der jährlichen Wartung der Austausch von CO2-Flaschen. Dies reduziert spürbar die Wartungskosten.

Das ESSMANN NRWG 24V öffnet ESSMANN Lichtkuppeln classic bis zu einer Nenngröße von 150/250 innerhalb von 60 Sekunden bis auf 160 Grad.

Die aus dem Firmenverbund der ESSMANN GROUP gewachsenen vielfältigen Möglichkeiten an Steuerungskomponenten verhelfen zu einer optimalen Anbindung des neuen elektrischen 24 Volt Öffnermechanismus an die Gebäudeleittechnik.

Die DIN EN 12101 2:2003 und ihre Folgen

18. August 2009

Normgerecht entrauchen

Im Bereich der RWA mangelte es bislang an einer klaren Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Stattdessen dienten in der Vergangenheit gleich mehrere Normen und Richtlinien als grobe Orientierung – allerdings ohne einen rechtlich einwandfreien Rahmen vorzugeben. Dieser ist nun mit der DIN EN 12101-2:2003 geschaffen. Die Diskussionen verstummen dennoch nicht.

Am 9. April 2003 wurde die Europäische Norm DIN EN 12101-2:2003 (Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen. Sie hat mit der Veröffentlichung im Deutschen Amtsblatt vom 17. März 2004 den Status einer deutschen Norm erlangt. Die neue DIN EN 12101-2:2003 löste die bis dahin in Deutschland verwendete DIN 18232-3 (Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Prüfungen) ab.

Nach europäischen Regeln war für die Umsetzung in nationales Recht eine Koexistenzperiode (Übergangsregelung) bis zum 1. September 2006 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die EN 12101-2:2003 alleinige Gültigkeit in Deutschland und ist damit verbindlich für alle Hersteller, Lieferanten und Verarbeiter der betroffenen Bauprodukte.

Das Gesamtwerk der EN 12101 regelt die „Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung“ in Gebäuden und besteht aus mehreren Teilen, die sich den unterschiedlichen Bereichen der Entrauchung widmen. Teil 2 regelt innerhalb dieser Normenreihe die Anforderungen und Prüfverfahren für „natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ (NRWG). Im Teil 9 werden die „Steuerungstafeln“ (Zentralen) und im Teil 10 die „Energieversorgungen“ zur Ansteuerung der NRWG behandelt.

Bisherige Situation

Die im Brandfall durch natürliche Thermik bewirkte Ableitung von Rauch und Wärme über automatisch betriebene Öffnungen in der Gebäudeaußenhaut gehört seit vielen Jahren zur gängigen Praxis. Diese Öffnungen sind allgemein als RWA-Öffnungen bekannt.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen und Einbauarten von RWA-Öffnungen im Dach und in der Fassade üblich. Als Auslöseelemente für Lichtkuppeln im Dachbereich waren überwiegend pneumatisch betriebene Zylinder üblich. Für die Betätigung der Fenster im Fassadenbereich wurden elektromotorische Antriebe bevorzugt.Bislang entstand eine RWA-Öffnung gewöhnlich am Bauvorhaben durch den handwerklichen Anbau der Antriebe an die vom Fassaden- oder Metallbauer gelieferten Fenster.

Es fehlte allerdings eine klare Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Eine Reihe unterschiedlicher Normen und Richtlinien diente als Orientierung, ohne aber je einen rechtlich einwandfreien Rahmen zu schaffen. Die Bauarten und Prüfmethoden von pneumatisch betriebenen Lichtkuppeln für den Dachbereich von Industriebauten wurden durch die DIN 18232-3 geregelt.

Die Antriebe von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen in der Vertikalfassade wurden lediglich einer Brandprüfung in Anlehnung an diese Norm unterzogen. Für Komponenten von RWA-Anlagen in Treppenhäusern, die gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer vorgeschrieben sind, wurden VdS-Richtlinien erstellt. Auf diese Richtlinien verwies später die DIN 18232 im Teil 2: „Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) – Bemessung, Anforderungen und Einbau“ als Prüfungsgrundlage für Komponenten von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen.

Eine Einheit statt getrennter Produkte

RWA-Öffnungen werden nun zu einer Einheit und müssen als System geprüft werden.Die Fenster und Antriebe wurden in der Vergangenheit als getrennte Produkte gesehen. Die DIN EN 12101-2 führt zur Verschmelzung der Einzelkomponenten Öffnungselement (Fenster/Lichtkuppel) und Öffnungsmechanismus (Pneumatikzylinder/Elektroantrieb) zu einer Systemeinheit, die als NRWG bezeichnet wird.

Diese Bezeichnung bezieht jegliche Öffnungselemente mit ein, die zum natürlichen Rauch- und Wärmeabzug geöffnet werden können. Sie gilt zum Beispiel für Lichtbänder und Lichtkuppeln im Dachbereich gleichermaßen wie für Fenster und Klappen in der senkrechten Außenwand.

Gemäß EN 12101-2 werden NRWG einer Vielzahl von Prüfungen unterzogen. Es ist nicht notwendig, jede Einzelgröße einer NRWG-Baureihe zu prüfen. Es ist ausreichend, die Prüfungen anhand einer repräsentativen Auswahl durchzuführen und die Ergebnisse dann rechnerisch auf alle weiteren Zwischengrößen der Baureihe zu übertragen.

Leistungsklassen

Jedes NRWG muss seine maximale Öffnung und damit seine maximale aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche binnen 60 Sekunden erreichen. Die Einhaltung dieses Zeitfensters wird bei allen Prüfungen zur Klassifizierung eines NRWG nach folgenden Leistungsklassen berücksichtigt:

  • Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche (Aa) anhand der ermittelten aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit/ohne Seitenwindeinfluss (Cv0/Cvw),
  • Prüfung der Funktionssicherheit (Re),
  • Funktionsprüfung mit äußerer Schneelast (SL),
  • Funktionsprüfung bei niedrigen Temperaturen (T),
  • Prüfung der Standsicherheit unter Windlast (WL),
  • Prüfung der Wärmebeständigkeit (B),
  • Prüfung des Brandverhaltens von Materialien (EN 13501, Klasse E).

Es wird dabei zwischen zwei NRW-HG-Typen unterschieden:

  • Typ A: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet werden kann, sowie
  • Typ B: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet und aus der Entfernung wieder geschlossen werden kann.

CE-Kennzeichnung

NRWG fallen unter die EU-Bauprodukten-Richtlinie (EU-BPR) und müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Prüfergebnisse sowie alle relevanten Konstruktionsdetails und technischen Leistungsmerkmale einer NRWG-Baureihe in einem Ersttypprüfbericht zusammengefasst. Dieser dient als Grundlage für die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats, das den Inhaber zur Herstellung und CE-Kennzeichnung der darin aufgeführten NRWG berechtigt.

Die Europäische Kommission hat ursprünglich das CE-Kennzeichen nur zu dem einzigen Zweck eingeführt, den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicherzustellen. Durch die Aufnahme der NRWG in die BPR und damit in die Bauregelliste Teil B des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) wird dieses Konformitätszeichen als Zulassungsvoraussetzung für Bauprodukte eingesetzt. Daraus entstehen leider vielfältige Missverständnisse.

In vielen Fällen ist für den Anwender nicht eindeutig klar, ob ein NRWG nach EN 12101-2 oder nur eine Öffnung zur Rauchableitung gemäß LBO notwendig ist. So sind zum Beispiel Treppenräume, die nicht zur Evakuierung genutzt werden, in der Bauregelliste Teil C des DIBt geregelt, die keine Anforderungen an RWA-Öffnungen stellt.

Somit müssen in diesen Treppenräumen keine NRWG nach EN 12101-2 eingebaut werden, sondern es reicht die bisher bekannte RWA-Öffnung zur Rauchableitung. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, gelten jedoch abweichende Regelungen, die generell den Einsatz von NRWG vorschreiben.

Des Weiteren können NRWG mit einer Zulassung im Einzelfall (ZiE) eingesetzt werden, welche aber der Bauherr beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe (Architekt) bei der Obersten Baubehörde des zuständigen Bundeslandes beantragen muss.

Fremdüberwachung

Die Fertigung von NRWG muss fremdüberwacht werden. Gemäß Artikel 13 der EU-BPR muss bei der Herstellung von NRWG eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchgeführt werden, ähnlich eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001. Die WPK wiederum muss durch eine zugelassene und von der EU-Kommission notifizierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) beurteilt und überwacht werden.

Nur so gefertigte und überwachte NRWG dürfen vom Inhaber des EG-Konformitätszertifikats mit dem auf seinen Namen registrierten CE-Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Um das EG-Konformitätszertifikat als Hersteller von NRWG bei einer notifizierten PÜZ-Stelle zu beantragen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Besitz/Nutzungsrecht an der Zusammenfassung von Ersttypprüfungen,
  • Organisation und Durchführung der WPK,
  • Fremdüberwachungsvertrag mit der PÜZ-Stelle.

In NRA eingebunden

NRWG sind Teile einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA). Das NRWG wird als automatisches Öffnungselement in eine NRA eingebunden. Diese NRA muss mit den Anschlusswerten aus dem EG-Konformitätzertifikat des NRWG kompatibel sein. Die NRA ist jedoch nicht Bestandteil der NRWG-Zertifizierung.

Die wesentlichen Anlagenteile zur Ansteuerung einer NRA sollen in der EN 12101 im Teil 9: „Steuerungstafeln“ und im Teil 10: „Energieversorgungen“ geregelt werden. Teil 9 befindet sich noch in der Entwurfsphase, mit der Einführung wird nicht vor Ende 2010 gerechnet.

Teil 10 ist bereits in der Koexistenzphase, deren Ende aber vorerst auf 2011 verlängert wurde, um dann gemeinsam mit Teil 9 in Kraft zu treten. Parallel dazu wird daran gearbeitet, die aktuellen Stände der einzelnen Teile der EN 12101-ff auf internationale Ebene zu heben und in der ISO 21927-ff umzusetzen.

Kontroverse Diskussion

Wichtig ist, dass für NRWG, bei denen gemäß EN 12102-2:2003 Anhang B der aerodynamische Durchflussbeiwert ohne Seitenwindeinflüsse ermittelt wurde, in die NRA eine windrichtungsabhängige Steuerung eingebunden sein muss. Diese Steuerung öffnet im Brandfalle jeweils nur diejenigen NRWG, die sich auf der dem Wind abgewandten Seite befinden.

Zurzeit gibt es jedoch noch keine geltenden technischen Regeln, wie eine windrichtungsabhängige Steuerung aussehen soll. Den einzigen Hinweis dazu gibt die DIN 18232-2 im informativen Anhang C: „Rauchabzugflächen in Außenwänden – Erläuterungen“.

Derzeit wird zwischen den PÜZ-Stellen sehr kontrovers über die aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit Seitenwindeinflüssen bei NRWG als Dachfenster aus Aluminiumprofilen diskutiert. Wegen der Auslegbarkeit des diesbezüglichen Normentextes sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über die Prüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, wird sich die für Oktober 2009 angekündigte Revision der EN 12101-2:2003 voraussichtlich auf Ende 2010 verschieben.

NRWG mit und ohne Doppelfunktion

Bei NRWG, die auch zu Lüftungs-zwecken verwendet werden, spricht die Norm von einer Doppelfunktion: Entrauchung und Lüftung. In diesem Fall ist eine erhöhte Anforderung an die Funktionssicherheit vorgeschrieben. Vor der Durchführung der geforderten Anzahl von Öffnungen zur Entrauchung werden die NRWG einer Dauerprüfung von 10.000 Lüftungszyklen unterzogen.

Für die Verwendung von NRWG als Fenster in der Fassade gilt es, zukünftig weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist derzeit zum Beispiel die EN 60335 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ in Vorbereitung sowie die EN 13551 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ bereits in der Koexistenzphase. Aus diesen Normen werden sich möglicherweise weitere Vorgaben bezüglich der Herstellung und des Einsatzes von NRWG ergeben.

Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2009, S. 29 bis 31
Michael Weber, Leiter Vertrieb bei der Aumüller Aumatic GmbH

RWA: Energieeffizient lüften, Schimmelpilz vermeiden, Fluchtwege rauchfrei halten

16. August 2009

Frankfurt am Main, 16. Juni 2008 – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sollten in Zukunft auch für automatisierte Belüftung eingesetzt werden. 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führe zu immer besserer Wärmeisolierung. Das verschlechtere aber die Luftqualität in Gebäuden. Die immer höhere Luftdichtheit von Gebäuden können gravierende Negativeffekte haben, zum Beispiel könne sie zu Schimmelbefall führen.  Moderne RWA Systeme können heute durchaus auch für die Lüftung eingesetzt werden. Elektromotorisch betriebene Rauchabzugsanlagen bieten neben Antrieben für Fensterautomation auch intelligente Steuerungen und  Sensoriken, um Gebäude energie-effizient und natürlich zu lüften.

schimmelpilz

„Somit wird das Energie-Effizienz-Ziel ohne Nebenwirkungen erreicht.“ Zudem sind RWA exzellente Instrumente, um Fluchtwege rauchfrei zu halten. Manche der Brandkatastrophen in jüngster Vergangenheit hätten wahrscheinlich weitaus glimpflicher verlaufen können, wenn eine RWA installiert gewesen wäre, leider schreiben viele Landesbauordnungen sie nicht in dem Umfang vor, wie es eigentlich sinnvoll und notwendig wäre.“

Text:  ZVEI