IP Schutzklassen

2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG

LON RWA – LonWorks® Netzwerktechnologie

23. August 2010

LON-Haus


Das LON-System ist ein Bussystem, basierend auf der LonWorks® Bustechnologie, wobei LON für Local-Operating-Network steht. Mit Hilfe dieser Bustechnik wird ein Aufbau von dezentral gesteuerten Netzen ermöglicht. Die Grundkomponente ist der Neutron-Chip der Fa. Echelon. Wie in einem PC- Netzwerk können Daten, Informationen und Aufgaben untereinander ausgetauscht werden. Mit Hilfe der LonWorks Bustechnologie wird der Aufbau einer Gebäudeautomation erheblich vereinfacht. Der Aufbau von zentralen Steuereinheiten entfällt, da die Informationen zwischen den Aktoren , Sensoren und Knoten direkt ausgetauscht werden.
Um das LON-System als RWA-Einheit zu nutzen, muß ein entscheidendes Merkmal gewährleistet sein – das RWA-LON darf nicht direkt über einen vorhandenen BUS mit anderen Gebäudeleittechniken gekoppelt werden. Da es sich bei dem RWA-LON um eine  Sicherheitseinrichtung handelt, muß gewährleistet sein, daß keine ungewollten Einflüsse die RWA-Funktionen außer Kraft setzen. Daher arbeitet das LON-System mit einem eigenen LON-Datenprotokoll.
Natürlich ist das LON-RWA-System auch für die Gebäudeautomatisierung anwendbar, jedoch nur über entsprechende LON-Knoten, wie z.B. dem RS-232 Schnittstellenknoten. Dieser Schnittstellenknoten ermöglicht die Anbindung an eine bauseitige computerunterstützte Gebäudeautomation über den seriellen COM-Port (standardisierte PC-Schnittstelle) mit entsprechenden Programmen. Dezentral gesteuerte RWA

  • Software gesteuerte und -überwachte Netzwerktechnik
  • Nahezu unbegrenzt erweiterbar
  • Frei wählbare Zuordnung der Motorgruppen für Lüftung und RWA
  • Anbindung an Brandmeldeanlagen (BMA) und Gebäudeleittechnik (GLT) möglich
  • Freie Kabeltopologie

ZVEI Seminar mit Sachkundenachweis

19. August 2010

– Rauch und Wärmeabzugsanlagen – Elektromotorisch und pneumatisch

Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet umfassende 3-Tages-Seminare im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Frankfurt am Main an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der Akademie.

Die Teilnehmer des 3 Tage Seminars erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten. Die Seminare schließen jeweils mit einer Fachprüfung ab, für die Sie bei erfolgreichem Bestehen den Sachkundenachweis für elektromotorische und pneumatische RWA erhalten. Der Sachkundenachweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-anerkannten Errichter für RWA.

Die Referenten der Seminare sind Experten für Sicherheitssysteme der führenden Hersteller, aus den nationalen und internationalen Normungsgremien und der Wissenschaft, aber auch Praktiker mit Erfahrung im täglichen Umgang mit den betreffenden Anlagen.

Die Veranstaltungen sind für Errichter, Planer, Sachverständige, Behörden und Betreiber von RWA Anlagen von hohem Interesse. Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung von RWA Anlagen vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Termine in Frankfurt am Main
25. – 27. August 2010
24. – 26. November 2010

Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier oder unter http://www.zvei.org/?id=rwa)

Die neue RDA Kompaktzentrale 8A von STG-BEIKIRCH

19. August 2010

Durch den Einsatz von Rauchschutz-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit der RDA werden Flucht- und Rettungswege, wie z. B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten. Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch von STG-BEIKIRCH geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken. Sobald die RDA-Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung durch eine Bedienstelle ist ebenfalls möglich. Über die Druckregelklappe kann das System zusätzlich per Lüftungstaster auch zur natürlichen Lüftung genutzt werden.

Das RDA-System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach einer Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in einem speziellen Bereich.

Zur Optimierung des RDA-Systems bietet STG-BEIKIRCH ab sofort eine neu entwickelte RDA-Kompaktzentrale 8A an. Diese eignet sich besonders zur Druckregelung für kleine bis mittlere Treppenräume oder entsprechende Bereiche, wo eine Rauchfreihaltung benötigt wird. Über eine PC-Oberfläche der STG-BEIKIRCH Service-Port Software können alle wesentlichen Parameter für das System eingestellt werden. Der eingebaute Service-Counter (Wartungstimer) dient dazu, dass die notwendigen Wartungen und Inspektionen nicht vergessen werden. Die vielfältigen Anschlussmöglichkeiten bieten u.a. den direkten Anschluss der Antriebe für die Druckregelung und optionale Anbindungen evtl. Lamellenantriebe zum Verschließen der Zuluftkanäle bei Nichtbenutzung. 

RDA Kompaktzentrale 8A                    Einstellbar über eine Service Port Software

Der Anschluss eines Druckdifferenzsensors mit einer 4 – 20 mA Anbindung gewährt die Druckregelung zur Vermeidung von zu hohen Drücken in Verbindung mit der Druckregelklappe. Der Volumenstrom des Zuluftventilators kann über einen externen Frequenzumrichter vorgegeben werden. Zur Ansteuerung des Ventilators bietet STG-BEIKIRCH unterschiedliche Anschaltboxen an. Rückmeldungen von den Ventilatoren zur Störungssignalisierung können direkt an die RDA-Kompaktzentrale aufgeschaltet werden. Durch die Selbstüberwachung der Zentrale ist eine Sicherheit gemäß prEN 12101-9 gegeben.

Die Anlage eignet sich besonders in Wohngebäuden und Gebäude bis zur Hochhausgrenze wie z. B. in Schulgebäuden und Kindergärten, Hotels und Ferienzentren, Bahnhofsgebäuden und Flughäfen, Altenheimen und Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken oder Rettungstunneln.

Prinzipverschaltung der RDA Kompaktzentrale 8A

 

Was ist RDA?

19. August 2010

RDARDA Animation

Fast jede Art von Verbrennungen führt zur Entstehung von Rauchgasen, die mehr oder weniger toxisch sein können. So entstand beispielsweise bei der Brandkatastrophe auf dem Düsseldorfer Flughafen 1996 durch die Verbrennung der elektrischen Leitungen in den Kabelschächten toxischer Rauch, der die Reisenden tödlich überraschte. Denn an erster Stelle bedroht Rauch Leben und Gesundheit des Menschen. Das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Der unmittelbaren Orientierungslosigkeit folgt die Panik, der Bewusstseinsverlust und schließlich die absolute Hilflosigkeit.
Ursachen für den Tod durch Brandrauch sind zum einen die im Rauch enthaltenden, tödlich wirkenden toxischen Bestandteile. Die so genannten ?korrosiv wirkenden Bestandteile? führen zum anderen schon beim Einatmen zu Verätzungen von Lunge und Atemwegen. Meistens ist ein Zusammenwirken dieser beiden Ursachen der Grund für die Vergiftung und die erheblichen inneren Verletzungen der Brandopfer.
Durch den Einsatz von Rauch-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit RDA-Anlagen werden Flucht- und Rettungswege, wie z.B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten.
Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken.
Sobald die RDA – Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung ist natürlich auch möglich.

Komponenten einer RDA-Anlage:

Im Falle einer Auslösung laufen folgende Funktionen gleichzeitig ab:
– ein Zuluftventilator (9. + 10.) wird in Betrieb gesetzt
– ein Stellmotor im Dachbereich öffnet ein Fenster (mindestens 1 m²), oder eine
Entrauchungsklappe (1.) wird geöffnet
– eine Alarmsirene (7.) ertönt, und die Blitzleuchte (8.) blinkt auf, Türschließer (6.) werden stromlos geschaltet und die Türen schließen
– der Lüftungstaster wird deaktiviert
– nach einer Spülphase von ca. 120 Sekunden wird die Druckregelung (2.)
eingeschaltet, und baut einen konstanten Überdruck auf.
Dieser Überdruck verhindert, dass Rauch oder Brandgase aus einem brennenden Bereich in den Flucht- und Rettungsweg gelangen.

Zum Löschen von Feuer wird fast immer Wasser eingesetzt. Um gefährliche Kurzschlüsse zu verhindern, wird zuallererst die Netzspannung abgeschaltet. Die nun eintretende Netz-Ersatzspannung, z.B. aus Notstromakkus, sorgt dafür, dass das gesamte RDA- System weiterhin funktionsfähig bleibt.

Der im Keller- oder Erdgeschoß eingebaute Zuluftventilator saugt frische Außenluft über einen Lüftungskanal an und bläst diese in den Flucht- und Rettungsweg. Dieser Ansaugkanal wird als feuerbeständiger Kanal, in der Qualität L90, ausgeführt.

Das RDA- System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach der Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in diesen Bereich.

STG-BEIKIRCH setzt RDA-Anlagen ein z.B. in:
– Wohngebäuden und Hochhäusern
– Schulgebäuden und Kindergärten
– Hotels und Ferienzentren
– Bahnhofsgebäuden und Flughäfen
– Altenheimen und Seniorenwohnheimen
– Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
– Rettungstunneln
– Feuerwehraufzügen

Weitere Informationen finden Sie unter www.STG-BEIKIRCH.de

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Rosenheimer Fenstertage

17. August 2010

Rosenheimer Femstertage

Vom 7. bis zum 8. Oktober 2010 informiert das ift Rosenheim bei den Rosenheimer Fenstertagen über den neuesten Stand der energetischen Optimierung von Gebäuden. Das Motto der Veranstaltung lautet „Green Windows – Nachhaltig Bauen mit Fenstern und Fassaden“.

Dass die vieldiskutierten U-Werte in der Effizienzdebatte nicht mehr die einzige Rolle spielen, wird zunehmend klar. Im Zuge der Weichenstellung für den Energie- und Ressourcenverbrauch der nächsten 30 Jahre und der Einführung geeigneter Zertifizierungen rückt vielmehr der gesamte Zeitraum der Gebäudenutzung ins Blickfeld.
Welche Konsequenzen sich daraus für Planer und Hersteller im Fenster- und Fassadenbereich ergeben, will die ift als europaweit notifizierte Zertifizierungsstelle im Rahmen ihrer Veranstaltung aufzeigen.

Mit welchen Strategien die Forderung der europäische Energy Performance of Building Directive (EPBD) nach Niedrigstenergiehäusern bis 2019 zu erreichen sind, zeigen Vorträge zu ganzheitlichen Energiekonzepten. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung solarer Gewinne, sondern auch um neue Lüftungssysteme und insbesondere um den Einsatz automatisch gesteuerter Lüftungselemente.

In seinem Vortrag über das „Ende der U-Wert-Olympiade“ nimmt Peter Rathert vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin die Berücksichtigung von Energieeinsparpotentialen in der nächsten EU-Gebäuderichtlinie und der EnEV in den Blick. Sein Lösungsvorschlag führt über die spezielle Planung von Sonnenschutz und Tageslichtlenkung sowie die Verwendung automatisch gesteuerter Fenster.
Den Brückenschlag zur Wirtschaft bietet Dr. Christine Bortenlänger von der Bayrischen Börse AG München, die Nachhaltigkeit und Klimawandel als Börsentrend vorstellt.

Rosenheimer Fenstertage2    

Neben den Vorträgen ermöglichen verschiedene Workshops die Vertiefung wichtiger Themen, die Präsentation neuer Softwaretools und die ausführliche Diskussion mit ift-Experten und den Referenten.

 Gegliedert ist die Veranstaltung in Themenbereiche:

  • Nachhaltigkeit & Energieeffizienz
  • Fenstertechnik
  • Ökonomie, Marketing & Komfort
  • Fenster, Fassaden, Glas – international
  • Forschung & Zukunft
  • Brand-/Rauchschutz & Sicherheit

Termin: 7. – 8. Oktober 2010
Ort: KU’KO Rosenheim
Veranstalter: ift – Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe
Website: www.ift-rosenheim.de

 Zum Programm

Text: IFT
Bilder: detail.de

Ohne Zuluft kein natürlicher Rauchabzug

29. Juli 2010

Hierbei ist das einfache physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft notwendig. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.

Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.

Die Zuluftfläche muß 1,5 mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1 : 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder zerstörungsfrei geöffnet werden können.

Die DIN gibt die rechnerischen Durchflußbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel, Türen, Tore und Jalousien.

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Brandschutzexperten in Düsseldorf

15. Juli 2010

Am 29.06.2010 veranstaltete die Ingenieurkammer Bau ihre alljährliche Brandschutztagung in der Düsseldorfer Stadthalle. Udo Kirchner, Tagungsleiter und Geschäftsführer von Halfkann+Kirchner, konnte insgesamt 650 Teilnehmer und 39 Fachaussteller begrüßen. Das Tagungsprogramm war stark geprägt von Neuigkeiten aus dem Bauordnungsrecht und von Bauvorschriften. 
Gleich zu Anfang stellte MR Dipl.-Ing. Jost Rübel „Aktuelles aus dem Bauordnungsrecht – Schwerpunkt Betreuungsrichtlinie“ vor. Zur „Neufassung der PrüfVO“ sprach MR Knut Czepuck. Insbesondere stellte er die Veränderungen im Inhalt und den Verfahren in den Mittelpunkt seines Vortrags. Dr. Gary Blume thematisierte die „Neufassung der DIN 18230, Teil 5 Maschineller Rauchabzug“. Der „Weißdruck zur DIN 18230“ war Thema des Vortrags von Dr.-Ing. Jürgen Dargel. Besonders interessant war der im Anschluss anknüpfende Vortrag des Brandrats Dipl.- Phys. Björn Maiworm.  Dabei bewertete er das neue Verfahren zur Bemessung von Brandbekämpfungsabschnittsflächen aus Sicht der Feuerwehr.
Aber auch Themen wie „Bestandsschutz nach dem Stand der Rechtssprechung“, „Brandschutz kontra Amokschutz“ oder auch „Brandsimulationen in der Brandursachenermittlung“ wurden behandelt.
Als Höhepunkt erlebten die Teilnehmer in den Nachmittagsstunden einen Rauchversuch. Vorab referierte Udo Kirchner über „Kalibrierte Rauchversuche zur realistischen Prüfung von Entrauchungskonzepten“.  Dabei stellte er zunächst die Prüfapparatur „Smoke 3“ vor,  die die Teilnehmer danach live erleben konnten. „Mit Smoke 3 können wir ab sofort Brände viel realistischer simulieren wie bisher“, sagte Udo Kirchner. Bei dem Versuch wurde mit einem Gasringbrenner ein Feuer entzündet. Nebelfluid wurde in dessen Temperaturfahne geblasen. So konnte in vier Minuten der Saal mit rund 1.000 m³ Rauch gefüllt werden.  Die Entrauchungsanlage benötigte weitere vier Minuten, um den Rauch wieder aus dem Saal zu filtern.

TEXT: Feuertrutz