neues Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet.

26. Januar 2022

Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten

Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.

Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen

Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, sind Gebäude allerdings so zu errichten, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Die freien Querschnitte der Öffnungen zur Rauchableitung stellen jedoch eine permanente Leckage in der Gebäudehülle dar. Damit verbunden sind erhebliche Energieverluste der Gebäude. Damit die Dichtheitsanforderung nun auch bei den Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erfüllt werden kann, wurde der § 39 der Musterbauordnung angepasst. Ab sofort dürfen die Öffnungen zur Rauchableitung auch mit Abschlüssen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich von mindestens einer Stelle aus manuell geöffnet werden können.

Die Auswahl der Bauprodukte für Gebäude und Aufzugsschächte ist entscheidend

Eine weitere Änderung: Im Rahmen der Überprüfung der Luftdichtigkeit durch den Blower-Door-Test von Gebäuden wurden die Öffnung bisher temporär verschlossen. Mit einer Aktualisierung der DIN EN ISO 9972:2018-12, als Grundlage für die Nachweisführung durch den Blower-Door-Test, ist dies zukünftig nicht mehr erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die permanenten Öffnungen in der grundsätzlichen Auslegung des Gebäudes berücksichtigt werden. Kommen Abdeckungen wie zum Beispiel Lichtkuppeln oder Flachdachfenster zum Einsatz, reduzierenden sie die Energieverluste natürlich erheblich. Aber auch diese Produkte können keine 100-prozentige Luftdichtigkeit garantieren. Daher sollten nur Bauprodukte zum Einsatz kommen, für die entspreche Nachweise über die Luftdichtigkeit vorliegen. Diese Werte können dann in der Auslegung berücksichtiget werden.

Merkblatt ist kostenfrei über die Webseite des FVLR verfügbar

Das neue Merkblatt ist ab sofort kostenfrei über die Webseite des FVLR oder über die beiden anderen Verbände, dem Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e.V. (FLiB) und der Gütegemeinschaft Rauch-und Wärmeabzugsanlagen e. V (GRW), erhältlich.

Text: FVLR

Bild: FVLR

Potenzial der Schullüftung mit automatisierter Fensterlüftung

18. August 2021
hier zum Whitepaper

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Möglichkeiten und Potenzial der Schullüftung mit automatisierter Fensterlüftung zur Minimierung der Raumluftbelastung mit krankheitserregenden Viren wie SARS-CoV-2

Das Whitepaper fasst die Untersuchungsergebnisse der offiziellen Stellungnahme des iTGs (Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden) zusammen. Im Fokus der ITG-Untersuchung: die Minimierung der Belastung von Raumluft mit krankheitserregenden Viren wie z. B. SARS-CoV-2.

Text: VFE
Bild: VFE

Seminar – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Fortbildungs- und Auffrischungsseminar

18. August 2021

BHE_Seminare_STG_BEIKIRCH_klGemäß den anerkannten Regeln der Technik müssen Fachkräfte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ihr Fachwissen regelmäßig auffrischen. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, ihr bestehendes Know-how zu vertiefen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Besuch der Veranstaltung dient außerdem der Verlängerung des BHE-Zertifikats „Fachfirma RWA“.

Das Seminar wendet sich an alle Personen, die bereits über Grundlagenkenntnisse bzw. Berufserfahrung im Bereich RWA verfügen und ihr Wissen erweitern, intensivieren oder aktualisieren möchten.

Weitere Informationen und  die Anmeldung finden Sie hier

Text: BHE

Frische und gesunde Luft mit natürlicher Lüftung

19. April 2021

Halten sich mehrere Personen in geschlossenen Räumen auf, sollte so oft und so gut wie möglich gelüftet und die verbrauchte Luft durch Frischluft von außen ausgetauscht und ersetzt werden. An Schulen ist das regelmäßige Lüften z. B. auch zur Verminderung der Kohlendioxidbelastung während des Unterrichtes wichtig.

Die kontrollierte natürliche Lüftung gehört damit zu den wichtigsten primären Präventionsmaßnahmen zur Corona-Risikominimierung und trägt für einen wirksamen Infektionsschutz und zusätzlich maßgeblich zur allgemeinen Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen bei.

Die sachgerechte Raumlüftung – mit einem hygienisch anforderungsgerechten Luftwechsel – ist ein wichtiger Baustein zur Risikoreduzierung einer Infektion durch Aerosole in Innenräumen. Entscheidend ist hier die Menge der ausgewechselten Luft während des Lüftens.

Hier finden Sie übrigens eine Planungshilfe für die Luftwechselberechnung.

Die nutzerunabhängige Frischluftzufuhr durch die kontrollierte natürliche Lüftung (KNL) erreicht einen schnellen „natürlichen“ Luftaustausch mit minimalem Energieverbrauch. Winddruck sowie unterschiedliche Innen- und Außentemperaturen sorgen für die nötige Luftbewegung und den angestrebten Luftaustausch. Dabei reagieren die Lüftungssysteme auf unterschiedliche Parameter wie die Raumtemperatur, den CO2-Gehalt in der Raumluft, die Außentemperatur oder plötzlich auftretenden Niederschlag.

Intelligente Lüftungslösungen, die sich in die Gebäudeleittechnik einbinden lassen, sorgen auch bei komplexen Lüftungsszenarien in großen Gebäuden für einen effektiven Luftwechsel und damit für eine sichere Atmosphäre.

Die zeitgesteuerte Lüftung ermöglicht zum Beispiel das Lüften in Form einer Lüftungsspülung vor Arbeitsbeginn. Taster und Fernbedienungen ermöglichen zusätzlich Fenster individuell zu öffnen und schließen.

Lösungen zur kontrollierten natürlichen Lüftung bieten auch im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr über in der Luft schwebende Aerosole im Vergleich zu Klimaanlagen entscheidende Vorteile. Wie auch aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)1 sowie des Umwelt Bundesamts2 zu entnehmen ist, liegen Klimaanlagen aus zwei Gründen im Hintertreffen. Erstens wird innerhalb einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) meist zu wenig Frischluft von außen zugeführt. Denn solche Anlagen kühlen die Raumluft ab und wälzen sie anschließend um, damit bleibt die Luftwechselrate also äußerst gering. Zweitens sind raumlufttechnische Anlagen in der Regel nur mit zweistufigen Filtersystemen ausgestattet. Aber nur hochabscheidende HEPA Filter garantieren einen Rückhalt infektiöser Partikel aus der Raumluft zuverlässig.

Lüftungssysteme sorgen für ein sicheres und gesundes Raumklima – mit deutlich geringeren Investitions- und Betriebskosten als beim Einsatz einer Klimaanlage. Sie können die Infektionsgefahr durch virenkontaminierte Aerosole in Räumen signifikant reduzieren, wenn sie anforderungsgerecht installiert und betrieben werden.

Die Studie KonLuft – Energieeffizienz von Gebäuden durch kontrollierte natürliche Lüftung bestätigt übrigens die Praxistauglichkeit dieser Lüftungslösungen. Gleichzeitig kann das automatisierte, elektromotorische Öffnen und Schließen von Gebäudeöffnungen wie Fenstern, Klappen und Lichtkuppeln in ein RWA-Konzept integriert werden für den natürlichen Rauchabzug (NRA).

Wie das bedarfsgerecht und wirtschaftlich umgesetzt werden kann, darüber informiert der VFE in einem aktuellen Whitepaper.

Laden Sie sich hier das White Paper vom VFE herunter https://www.kingspan.com/de/de-de/produktgruppen/gebaudeautomation/kontrollierte-naturliche-luftung/knl-aerosole

Fazit:

  • Die Umsetzung einer kontrollierten natürlichen Lüftung ist meist kurzfristig und ohne aufwändige und kostenintensive Maßnahmen möglich
  • Sie kann maßgeblich zur Minimierung der SARS-CoV-2 Belastungen in der Raumluft beitragen
  • Eine automatisierte Fensterlüftung bietet neben der Verbesserung der Luftqualität auch weitere Vorteile wie z. B. die Umsetzung einer Nachtauskühlung oder Temperatur- und CO2-geführte Lüftungsprogramme
  • Die Wirksamkeit ist bei klassischen Raumgeometrien von Klassenzimmern (11x7x3 m, Erdgeschoss, Fenster nur auf einer Fassadenseite) gegeben
  • Unter winterlichen Verhältnissen kann eine vergleichbare Raumluftqualität wie in der Übergangszeit auch durch kürzere Lüftungsphasen erreicht werden
  • Eine mögliche Abkühlung der Raumluft durch die Fensterlüftung unter winterlichen Bedingungen wird kurze Zeit nach dem Lüftungsvorgang wieder durch übliche Heizsysteme kompensiert
  • Gelegentlich geäußerte sicherheitsbedenken hinsichtlich einer möglichen Unfallgefahr lassen sich z. B. durch eine Öffnungsbegrenzung problemlos vermeiden

 

 

1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Seiten 8-9, URL:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html   (Stand: 11.08.20)

2 Umwelt Bundesamt, Stellungnahme Kommission Innenraumlufthygiene zu Lüften und SARS-CoV-2, URL: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/stellungnahme-kommission-innenraumlufthygiene-zu (Stand: 12.08.20)

Die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder werden EU-seitig aktualisiert, verpflichtend gültig sind sie dann zum 31. August 2022

15. Januar 2021

Die EU harmonisiert die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder. Die aktualisierten Normen werden zum 31. August 2022 dann verpflichtend.

Für Wärme- und Rauchmelder gelten nach der Harmonisierung durch die EU ab Ende August 2022 verpflichtend neue Normen. Das Technische Komitee CEN/TC 72
hat die beiden gängigen Normen EN 54-5: 2017 + A1:2018, „Wärmemelder – Punktförmige Melder“, und 54-7: 2018, „Rauchmelder – Punktförmige Rauchmelder
nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip“, harmonisiert. Neu sind vor allem verstärkte Anforderungen an die EMV-Resilienz der Produkte.
Die aktualisierten Standards sind ab Ende der Übergangsfrist zum 31. August 2022 EU-weit verpflichtend.

Viele VdS-anerkannte Wärme- und Rauch-Melder erfüllen die EU-Normen bereits
Der VdS wurde für Prüfungen nach diesen beiden Normen DAkkS-akkreditiert sowie EU-notifiziert und kann Hersteller jetzt auch bezüglich dieser Zertifikate
vollumfänglich unterstützen. Übrigens erfüllen nahezu alle VdS-anerkannten Melder die neuen EN-Anforderungen bereits seit Jahren.
Der VdS will seinen Partnern umfassend und zeitoptimierend zur Seite stehen – etwa durch das Erbringen aller relevanten Prüfleistungen aus einer Hand.
Deswegen deckt der VdS auch diese neuen Zertifizierungsvorgaben direkt mit ab.
Wie gewohnt immer inklusive sind alle relevanten Normen bei VdS-anerkannten Produkten.
Details zu den neuen harmonisierten Standards finden sich auf: www.vds.de/en54-5-7

Text: Sicherhet.info

Neues Whitepaper vom Verband VFE – Durch richtiges Lüften SARS-CoV-2-Übertragung durch Aerosole in Innenräumen minimieren

8. Oktober 2020

VFEKontrollierte natürliche Lüftung: effektive Lösung für gesunde Raumluftqualität

Eine sachgerechte Raumlüftung sorgt für einen hygienisch anforderungsgerechten Luftwechsel inklusive thermischer Behaglichkeit: verbrauchte Luft mit zu hoher Konzentration an Kohlendioxid (CO2), Feuchtigkeit und Schadstoffbelastung wird schnell und effi zient gegen Frischluft ausgetauscht. Damit ist sie auch ein entscheidender Baustein, das Risiko einer Infektion durch SARS-CoV-2-kontaminierte Aerosole in Innenräumen zu senken. Die regelmäßig hohe Frischluftzufuhr über Fensterlüftung oder Lüftungstechnik ist eine der wirksamsten Methoden, um die Konzentration Aerosol-getragener Corona-Viren zu minimieren. Darauf weist auch die Innenraumlufthygiene- Kommission (IRK) am Umweltbundesamt in einer Stellungnahme im August 2020 hin. Nur in diesem Zusammenspiel kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Kombination mit der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln in Innenräumen ausreichend wirksam sein.

hier zum Whitepaper

Text: Verband Fensterautomation und Entrauchung  e. V. (VFE)
Whitepaper: Verband Fensterautomation und Entrauchung  e. V. (VFE)

VFE bietet kostenloses Planungstool zur Luftwechselbestimmung

8. Oktober 2020

DruckEinfach und normenkonform erstellen: Lüftungskonzepte mit kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL)

 

Ob Neubau oder Modernisierung, wirksame Lüftungskonzepte mit nutzerunabhängiger Frischluftzufuhr sind für den aus energetischer und hygienischer Sicht anforderungsgerechten Gebäudebetrieb eine rechtliche Voraussetzung. Effektive, betriebssichere Lösungen bieten technische Konzepte mit kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL), die auf einem Luftwechsel durch automatisierte Fenster basieren. Um Fachplanern und Architekten eine einfache, schnelle und normenkonforme Erstellung von Lüftungskonzepten mit KNL-Anlagen zu ermöglichen, hat der Verband Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE) eine webbasierte Planungssoftware entwickelt, die kostenlos auf der Website des Verbands genutzt werden kann.

Luftwechselraten für Wohn- und Nichtwohngebäude: in fünf Schritten zum Ergebnis

„Die KNL-Planungshilfe berechnet für Wohn- und Nichtwohngebäude in nur fünf Schritten, ob und welche lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig sind“, so Michael Fröhlcke, Projektverantwortlicher und Mitglied des VFE. „Neben der Reduzierung des Planungsaufwands profitieren die Anwender auch von der Gewährleistung maximaler Fehlerfreiheit und Planungssicherheit.“

Das Software-Tool analysiert zunächst, ob die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle ausreicht, um den geforderten Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz automatisch und nutzerunabhängig zu gewährleisten. Dafür werden Daten zum Projekt und den Klimabedingungen sowie Informationen zum Gebäude, den Nutzungseinheiten und Räumen sowie den Fenstern eingegeben. Sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, berechnet das Tool direkt den jeweils benötigten Luftwechsel pro Raum sowie die sich einstellenden Luftvolumenströme durch die automatisierte Fensterlüftung für die verschiedenen Lüftungsstufen. Die Ergebnisübersicht kann anschließend als PDF heruntergeladen und dem Bauherrn zur Erfüllung der Dokumentationspflicht übergeben werden.

Normenkonforme Berechnung gemäß DIN 1946-6, EN 16798-3 und DIN-Fachbericht 4108-8

Den Berechnungen der KNL-Planungshilfe liegen alle geltenden einschlägigen nationalen und europäischen Normen sowohl für die Lüftung in Wohngebäuden (DIN 1946-6) als auch in Nichtwohngebäuden (EN 16798-3) zugrunde. Sie orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik für die natürliche Fensterlüftung. Für die Berechnung der Luftvolumenströme werden die in der DIN-Fachbericht 4108-8 hinterlegten Berechnungsalgorithmen verwendet. Weitere Informationen zur KNL-Planungshilfe des VFE sowie kostenloser Zugang unter: www.zentrum-fuer-luft.de

Breitgefächerte Einsatzmöglichkeiten

„Das Tool ist einfach und intuitiv zu bedienen und bietet Planern und Architekten breit gefächerte Einsatzmöglichkeiten für die Planung KNL-basierter Lüftungskonzepte „, sagt Projektleiter Fröhlcke. „Sie reichen von Büro-, Industrie- und Wohngebäuden über Gastronomie, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Lern-, Sport- und Freizeitstätten.“ Insbesondere für Gebäude mit hohen Nutzerfrequenzen ist ein kontinuierlicher Luftaustausch mit hohen Außenluftvolumenströmen und minimierten Umluftanteilen wichtig für eine optimale Raumluftqualität – und das nicht nur in Corona-Zeiten, betont Fröhlcke.

VFE_Planungshilfe_Login

Jetzt hier kostenlos für den Zugang zur KNL-Planungshilfe registrieren

Text: Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)
Bilder: Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)

Elektronische Sicherheitstechnik 2019 mit deutlichem Umsatzplus

25. Juni 2020
  • Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht vollständig absehbar 
  • Fachkräftemangel weiterhin wichtige Herausforderung 

Frankfurt am Main/Brücken, 24. Juni 2020 – Mit plus 4,6 Prozent konnte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik in Deutschland auch 2019 ein stabiles Wachstum verzeichnen. Der Umsatz stieg auf knapp über 4,6 Milliarden Euro. Während die Branche strukturell auch für die Zukunft von einem stetigen Wachstum ausgeht, müssen die Auswirkungen der Corona-Krise zum Teil noch verarbeitet werden.

„Die Sicherheitstechnik schlägt sich noch recht gut,“ erklärt Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. So rechnet die Branche laut Umfrage des ZVEI mit Umsatzeinbußen von circa zwölf Prozent für das laufende Jahr. „Zwar erwarten fast alle Firmen Umsatzrückgänge, aber 77 Prozent glauben, diese Verluste zumindest teilweise kompensieren zu können. 13 Prozent sind sogar der Überzeugung, diese im Lauf der Zeit wieder vollständig aufholen zu können.“

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind nach wie vor deutlich zu spüren. „Laut einer aktuellen BHE-Umfrage haben in der Corona-Krise nahezu alle Sicherheitsfachfirmen den Personalabbau vermieden“, schildert Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., den unvermindert hohen Druck beim Thema Fachkräftemangel.

Als zukünftige Impulsgeber sehen beide Verbände neben Digitalisierung und Vernetzung von Sicherheitssystemen den Fernzugriff. „Remote Services, für die wir gerade eine europäische Norm vorbereiten, werden einen weiteren Aufschwung erleben,“ erklären Dingfelder und Schaaf. Beide erwarten – ausgelöst durch die Corona-Krise – einen deutlichen Schub für digitale und serviceorientierte Geschäftsmodelle.

Wachstum in allen Segmenten 

Die Brandmeldetechnik, die stark von der Baukonjunktur abhängig ist, hat nach wie vor den größten Anteil am Gesamtumsatz der Sicherheitsbranche. 2019 konnten alleine in diesem Bereich rund 2,2 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Dies bedeutet einen Anstieg um knapp fünf Prozent. Den größten Zuwachs verzeichnete die Videosicherheitstechnik mit einem Plus von 5,6 Prozent auf 607 Millionen Euro. Auch die Zutrittssteuerungssysteme konnten mit plus 5,1 Prozent auf 370 Millionen Euro deutlich zulegen. Zudem befinden sich die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (+ 3% auf 886 Mio. €) sowie die Sprachalarmierungstechnologien (+ 2,7% auf 113 Mio. €) weiter auf Wachstumskurs. Die übrigen Gewerke wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und sonstige Systeme und Komponenten verzeichneten mit 5,1 Prozent ebenfalls einen deutlichen Zuwachs.

 

Ansprechpartner:

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Pressekontakt: Anke Sepp, Telefon: 06386 9214-11, E-Mail: a.sepp@bhe.de

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Pressekontakt: Ingrid Pilgram, Telefon +49 69 6302-259, E-Mail: ingrid.pilgram@zvei.org

 

Diese Presseinformation sowie eine Grafik und weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.zvei.org/presse und www.bhe.de.

Falls Sie sich von diesem Informationsservice abmelden möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail an presse@zvei.org.

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
German Electrical and Electronic Manufacturers´ Association
Kommunikation und Marketing
Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-425, Fax: +49 69 6302-351
E-Mail: presse@zvei.org, http://www.zvei.org

STG-Beikirch-Shop update

4. Juni 2020

Shop_KLA_STG_1200Das Anfrageportal von STG Beikirch hat ein neues Update bekommen. Dort finden Kunden die Standardprodukte, so wie auch Ersatzteile von STG Beikirch für den Rauch- und Wärmeabzug und die natürliche Lüftung, sowie elektromotorische Linear- und Kettenantriebe für Fenster in Dächern und Fassaden. Das neue Design ist übersichtlich strukturiert und unter dem Reiter „Mein Konto“ können vergangene Aktivitäten und Preisanfragen eingesehen werden. Die Such-und Filtereinstellungen helfen dabei, die gewünschten Produkte zu finden. Außerdem können Produkte im Merkzettel vermerkt werden.  Neu sind auch die FAQ`s und die passende Zubehörartikel der Steuerungen und Antrieben zugewiesen.  Hier finden Sie den Link zum STG-Beikirch-Shop.
Schauen Sie doch mal rein.

FeuerTrutz 2020 auf den 30. September und 1. Oktober verschoben

20. März 2020

 Feuertrutz

Die FeuerTrutz Network haben nach Gesprächen mit Branchenvertretern entschieden, dass die diesjährige FeuerTrutz aufgrund der eskalierenden Coro­na­virus-Pandemie nicht am 24. und 25. Juni stattfinden kann. Die zehnte Ausgabe der internationalen Fachmesse für vorbeugenden Brandschutz sowie der parallele Brandschutzkongress sind jetzt für den 30. September und 1. Oktober 2020 angesetzt.

Die Verschiebung der FeuerTrutz steht auch im Zusammenhang mit der Terminänderung des für Nürnberg wichtigen Fachmesse-Duos aus Fensterbau Frontale und Holz-Handwerk, das vom März in den Juni verschoben wurde – siehe Beitrag „16.-19.6.2020 – Fensterbau Frontale und Holz-Handwerk übernehmen Platz der verschobenen Stone+tec“. Die dadurch bedingten logistischen und organisatorischen Anpassungen führten zur Neuterminierung der FeuerTrutz.

Ein weiterer Grund für die Verschiebung war dem Vernehmen nach auch die Rückkopplung der Organisatoren mit Kunden und Branchenvertretern. „Gemeinsam mit dem Messebeirat und weiteren Branchenvertretern kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Verschiebung in den Herbst und die frühzeitige Kommunikation den Anforderungen von Ausstellern, Besuchern und Kongress- sowie Seminarteilnehmern am besten Rechnung trägt. Auch mit Blick auf den Terminkalender der Branche: Wir schaffen damit für alle Teilnehmer Planungssicherheit und bestmögliche Rahmenbedingungen für den vielfältigen Auf- und Ausbau von Geschäftsbeziehungen sowie den fachlichen Austausch zum vorbeugenden Brandschutz. Letztlich ist für uns als Veranstalter das Vertrauen unserer Kunden und Partner entscheidend“, so Stefan Dittrich, Director FeuerTrutz, Nürn­berg­Messe, sowie André Gesellchen, Programm- und Kongressleitung FeuerTrutz Network.